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Das Oberlan­des­ge­richt Karlsruhe hat eine Entscheidung getroffen: Das bloße Umlagern eines Handys beim Autofahren, während Sie durch die Freisprech­anlage telefo­nieren, ist keine Ordnungs­wid­rigkeit. Was Sie beim Herum­han­tieren mit Ihrem Handy während der Fahrt beachten müssen, lesen Sie hier.

Handy während der Fahrt umlagern ist keine Ordnungswidrigkeit
Blach­kovsky / shutterstock.com

Wie kam es zu der Verhandlung

Die meisten Autofahrer wissen, dass das Handy hinterm Steuer nicht nur verboten ist, sondern auch sehr gefährlich sein kann. Jedoch würden viele Kraft­fahrer es auch zugeben, dass Sie es dennoch hin und wieder machen. Ob man das Handy nur kurz umlagert oder eine Nachricht abschickt, machte bis zu dem Urteil des Oberlan­des­ge­richtes Karlsruhe oftmals keinen Unter­schied. Wenn ein Polizist, oder die sogenannten Handy-Blitzer Sie mit einem Mobil­funk­te­lefon in der Hand erwischen, kann es teuer werden. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können dazukommen. Genauso erging es einem Autofahrer im November 2022. Er wurde vom Amtsge­richt Villingen-Schwenningen zu einer Geldstrafe von 250 Euro verur­teilt. Die Strafe wurde verhängt, da der Fahrer über die Freisprech­anlage telefo­nierte und während­dessen sein Handy umlagerte. Gegen die Verur­teilung hat er eine Rechts­be­schwerde eingelegt.

Was sagt die StVO dazu 

Das Oberlan­des­ge­richt Karlsruhe entschied zugunsten des Verur­teilten. Denn er hat nicht gegen § 23 Abs. 1a der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gehandelt. In der StVO steht geschrieben:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektro­ni­sches Gerät, das der Kommu­ni­kation, Infor­mation oder Organi­sation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

  1. hierfür das Gerät weder aufge­nommen noch gehalten wird und
  2. entweder
    1. nur eine Sprach­steuerung und Vorle­se­funktion genutzt wird oder
    2. zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen angepasste Blick­zu­wendung zum Gerät bei gleich­zeitig entspre­chender Blick­ab­wendung vom Verkehrs­ge­schehen erfolgt oder erfor­derlich ist.

Die reine Umlagerung, die der Betroffene gemacht hat, ist nicht gleich­zu­setzen mit der Benutzung. So entschieden auch die Richter in Karlsruhe. Das Urteil wurde laut eines Berichtes der Redaktion „Kostenlose Urteile“ von den Richtern wie folgt argumen­tiert: „(Es sei) nicht einsichtig, eine funkti­ons­neu­trale Tätigkeit wie das Umlagern bei einem Handy anders zu beurteilen als bei sonstigen im Fahrzeug mitge­führten Gegen­ständen“. Es macht auch keinen Unter­schied, ob eine zuvor herge­stellte Verbindung zwischen dem Smart­phone mit der Freisprech­anlage genutzt wird.

Handy zwischen Ohr und Schulter 

Anders erging es bei der Autofah­rerin, die meinte, sie müsste kein Bußgeld, für den Verstoß gegen die Nutzung des Handys am Steuer, bezahlen. Denn sie hatte das Smart­phone nicht in der Hand, sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Dazu hat das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Köln im Dezember 2020 jedoch anders geurteilt und wiesen ihre Beschwerde zurück. Die Richter des OLG Köln entschieden, dass das Halten nicht notwen­di­ger­weise die Benutzung der Hände voraus­setzte. Um mehr über den Fall zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

Diese Strafen drohen

Nicht nur die Nutzung des Handys am Steuer sind strafbar. Andere elektrische Geräte sind auch verboten. Wenn Sie technische Geräte während der Fahrt nutzen, kann es zu einer Ablenkung werden. Sie riskieren nicht nur ein Bußgeld und andere Sanktionen, sondern auch in einen Unfall zu geraten. Folgende Strafen können Sie erwarten bei der Nutzung von elektri­schen Geräten:

DeliktPunkteBußgeldFahrverbot
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt
… beim Führen eines Fahrzeugs1 Punkt100 Euronein
… mit Gefährdung2 Punkte150 Euro1 Monat
… mit Sachbeschädigung2 Punkte200 Euro1 Monat
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt1 Punkt75 Euronein

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Quelle: kostenlose-urteile.de