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Stadt Monheim versinkt über Nacht im Strafzettel-Chaos

Mitten in Nordrhein-Westfalen, genau zwischen Düsseldorf und Köln, liegt die Stadt Monheim am Rhein. Und auch im dortigen Stadtteil Baumberg stehen die Bewohner seit einiger Zeit „zwischen den Fronten“. Denn die Stadt streitet sich mit einem Parkhaus­be­treiber, der einen beliebten Super­markt­park­platz quasi über Nacht in eine Kosten­falle verwandelt hat. Bis zu 1.500 Euro wird nun von Monheimer Autofahrern gefordert. Der Bürger­meister ist stinksauer.

1.500 Euro fürs Supermarkt-Parken: Die dreisten Tricks der Parkraumüberwacher
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„Vertrags­strafe“ in Höhe von 25 Euro pro Parkplatzbesuch

Mit der Übergabe eines Parkplatzes von Aldi Süd an einen privaten Betreiber begann der Knöll­chen­kon­flikt im westlichen Stadtteil Baumberg. Der Einzel­händler hatte den beliebten und stark frequen­tierten Parkplatz nach eigenen Angaben an den privaten Betreiber „ParkRaum Service“ übergeben, weil es angeblich viele Dauer­parker gegeben haben soll.

Die Monheimer wurden von den neuen Regelungen, die nach der Übergabe von einem Tag auf den anderen einge­führt wurden, kalt erwischt. Die Höchst­park­dauer wurde je nach Tageszeit auf anderthalb bis drei Stunden begrenzt. Die „Vertrags­strafe“ bei Überschreitung der Parkzeit betrug plötzlich 25 Euro pro Besuch. Außerdem instal­lierte der Betreiber Kameras an den Ein- und Ausfahrten, um die Fahrzeug­halter anhand des Kennzei­chens zu identifizieren.

Forde­rungen bis zu 1.500 Euro

Nur so war es „ParkRaum Service“ möglich, den Monheimern über Nacht unzählige Knöllchen unter den Schei­ben­wi­scher zu klemmen und ihnen horrende Summen von bis zu 1.500 Euro in Rechnung zu stellen. Bis zu 60 Straf­zettel soll die Betrei­ber­firma am Tag ausstellen.

Das ist auch nicht verwun­derlich. Denn der Parkplatz ist bei Ein- und Anwohnern beliebt und wird rege genutzt. Hier befindet sich nicht nur der Aldi-Markt, sondern auch ein Einkaufs­zentrum, eine städtische Sport­halle und eine Kinder­ta­ges­stätte. Eine Änderung der Parkre­gelung wurde nirgendwo angekündigt oder bekannt­ge­geben. Daher wurden weniger Dauer­parker als vielmehr Gewohn­heits­parker, Pädago­ginnen und Familien von der neuen Parkraum­über­wa­chung und den hohen Geldfor­de­rungen überrascht.

Monheims Bürger­meister Zimmermann: Knöllchen auf keinen Fall bezahlen

Dass unbescholtene Monheimer nun mit teils astro­no­mi­schen Forde­rungen fürs Parken konfron­tiert werden, macht Bürger­meister Daniel Zimmermann (PETO) stink­sauer. Er fordert von Aldi Süd, die Überwa­chung wieder zu beenden.

Denn vor mehr als 20 Jahren hatte die Stadt das Grund­stück mit der klaren Auflage an den Discounter abgetreten, dass der Parkplatz öffentlich bleiben müsse. „Sonst hätten wir das Grund­stück nie verkauft“, betont der Kommu­nal­po­li­tiker. Die Stadt wirft dem Einzel­han­dels­konzern Vertrags­bruch vor und fordert, die neue Parkraum­über­wa­chung rückgängig zu machen. Die Betrof­fenen sollten den Zahlungs­auf­for­de­rungen unter keinen Umständen nachkommen.

Die Monheimer sind mit ihrem Ärger nicht allein

Aber nicht nur Stadt und Einwohner in Monheim sind über „PRS ParkRaum Service“ aus Berlin verärgert. Zahlreiche Nutzer aus verschie­denen Städten beschweren sich in Form negativer Rezen­sionen über falsch ausge­stellte Knöllchen, ignorierte Zahlungen und horrende Parkpreise oder Gebühren der GmbH aus Berlin. Die Wörter „unseriös“ und „Abzocke“ sind in fast allen Bewer­tungen, die fast ausnahmslos negativ sind, zu lesen.

Dass Parkraum­be­trei­ber­firmen Parkplätze zu Kosten­fallen umbauen, ist zudem nicht neu. Firmen wie Parkvision oder Parkdepot setzen schon länger K.I.-Technologie ein, um an massenhaft ausge­stellten Straf­zetteln zu verdienen und angeb­liche „Fremd­parker“ durch Überwa­chungs­technik zur Kasse zu bitten.

Wie kann ich mich vor Parkplatz-Abzocke schützen?

Mit der Nutzung des Parkplatzes geht der Autofahrer automa­tisch einen Vertrag mit dem Betreiber ein und akzep­tiert die Bedin­gungen. Diese müssen auf den Schildern vor der Einfahrt aber auch gut lesbar angebracht sein. Daher sollte man vor dem Abstellen des Fahrzeuges auf dem Parkplatz auf entspre­chende Hinweis­schilder achten.

Steht der Vorwurf des Falsch­parkens bereits im Raum, kann der Forderung schriftlich wider­sprochen werden. Dies hat etwa dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Betreiber es versäumt haben, die Parkbe­din­gungen korrekt auszuweisen.

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Quellen: rtl.de, focus.de, ksta.de