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Blitzer von der Seite oder von hinten

Das klassische Blitzerfoto zeigt die Fahrerin oder den Fahrer frontal am Steuer, die – wie auch das Nummern­schild – in der Regel sehr gut zu erkennen sind. Etwas schwie­riger verhält es sich, wenn das Fahrzeug von der Seite oder von hinten geblitzt wurde. Fahrzeug­führer und Kennzeichen des Fahrzeugs lassen sich auf dem Foto häufig schwerer bis gar nicht identifizieren.

bild darf man von der seite oder von hinten geblitzt werden 1

Fakt aber ist: Blitzer­fotos sind auch in diesen Fällen als Beweis­ma­terial zugelassen. Aller­dings vergrößert sich die Chance, entspre­chende Bußgeld­vor­würfe erfolg­reich anzufechten, um Bußgelder, Punkte im Fahreig­nungs­re­gister oder Führer­schein­entzug zu verhindern. Was es sonst noch über das Blitzerfoto sowie andere Beweis­mittel in einem Bußgeld­ver­fahren zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Bußgeld­be­scheid ohne Blitzerfoto?

Auch Blitzer­auf­nahmen von vorne können Anlass für einen Einspruch gegen den Bußgeld­be­scheid geben. Dann etwa, wenn das Foto sehr unscharf oder das Gesicht des Fahrers verdeckt ist – schließlich muss dieser anhand seiner äußer­lichen Erken­nungs­merkmale zweifelsfrei dem Adres­saten des Bußgeld­be­scheides zugeordnet werden können. Was aber, wenn dem Bußgeld­be­scheid gar kein Blitzerfoto beiliegt? Auch ein triftiger Grund zum Anfechten, jedoch alleine kein Garant für einen erfolg­reichen Einspruch. Hier muss ein Anwalt Akten­ein­sicht fordern, um das Origi­nalfoto in Augen­schein nehmen zu können.

Blitzer­fotos von der Seite und von hinten sind erlaubt, führen aber häufiger zu einem Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe als Frontalaufnahmen.

Formfehler, falsche Messungen & Verjährungsfrist

Zudem gibt es viele weitere Fehler, die bei einem Bußgeld­ver­fahren passieren können. Angefangen über formelle Fehler im Bescheid über nicht gewartete und geeichte Blitzer bis hin zu fehler­haften Messdaten aufgrund von falschen Berech­nungen oder ungüns­tigen Wetter- und Sicht­ver­hält­nissen. Hier muss stets im Einzelfall entschieden werden, ob sich eine Anfechtung lohnt. Eindeu­tiger ist die Lage bei einer Frist­ver­säumung seitens der Behörde: Wird der Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb von drei Monaten nach der began­genen Ordnungs­wid­rigkeit erlassen, ist die Tat verjährt. Es sei denn, die Zustellung eines Anhörungs­bogens unter­bricht diese Frist und verlängert diese somit um weitere drei auf insgesamt maximal sechs Monate. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjäh­rungs­frist verlängern. Hier finden Sie alles zur Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Bußgeld­vor­würfe anfechten mit Geblitzt.de

Ganz gleich, aus welcher Perspektive Sie geblitzt wurden – bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen, Vorfahrt-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- oder Handy­ver­gehen hilft Ihnen Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.