• Lesedauer:3 min Lesezeit

Blitzerfoto online

Sie sind geblitzt worden und Ihnen wurde ein Bußgeld­be­scheid ohne Blitzerfoto geschickt? Oder Sie wollen den Beweis nicht nur analog, sondern auch online sehen? Das ist in der Regel möglich. Nach der Erfassung Ihres vermeint­lichen Verkehrs­ver­stoßes erhalten Sie mit Ihrem Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid auch die persön­lichen Zugangs­daten für den Online-Auftritt der zustän­digen Bußgeld­stelle.

bild kann ich mein blitzerfoto online einsehen 1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Hier kann man das Blitzerfoto in Augen­schein nehmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Dokumente wie Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid online aufzu­füllen. Davon raten Anwälte aller­dings ab, da man sich unwis­sentlich selbst belasten könnte. Statt­dessen sollte profes­sio­neller juris­ti­scher Beistand zurate gezogen werden.

Wann Sie das Blitzerfoto anfechten können

Sie haben Ihr Blitzerfoto in Augen­schein genommen. Jetzt stellt sich die Frage, ob es Anlass zum Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe gibt. Zuallererst muss es sich bei der abgebil­deten Person natürlich um Sie persönlich handeln. Zeigt das Foto jemand anderes, steigen die Chancen einer erfolg­reichen Anfechtung. Auch eine Aufnahme von schlechter Qualität kann sich vorteilhaft auf Ihren Einspruch auswirken, sobald verwa­ckelte oder unscharfe Bilder keinen Aufschluss mehr über die Identität des Fahrers geben.

Weitere Beweis­mittel im Bußgeldverfahren

Das Blitzerfoto nach einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung ist jedoch nur ein Beweis unter vielen, mit denen Ihnen die Bußgeld­be­hörde zu Leibe rücken kann. Auch Messpro­to­kolle und Zeugen­aus­sagen tragen entscheidend dazu bei, ob man Sie belangen kann. Aller­dings müssen die Angaben im Bußgeld­be­scheid zur Person und zum Tathergang in ihrer Gesamtheit darauf schließen, dass Sie der Fahrer sind, der das Verkehrs­delikt begangen hat. Beson­deres Augenmerk sollte auf den frist­ge­rechten Erlass des Bußgeld­be­scheides gelegt werden. In der Regel verjähren Ordnungs­wid­rig­keiten nach drei bzw. sechs Monaten, wenn etwa ein Anhörungs­bogen die Frist unterbricht.

Blitzer­fotos sind wie der Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Ihrer zustän­digen Bußgeld­stelle online einsehbar.

Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen!

Wer bei einem Tempo­verstoß oder an einer roten Ampel geblitzt wurde und einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten hat, kann seine Unter­lagen jetzt auf Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Blitzerfoto online, Bußgeld­be­scheid ohne Foto, Blitzerfoto nicht erkennbar