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Bei Gelb geblitzt - ist das möglich?

Noch bei gelb geblitzt oder schon bei rot? Das schießt wohl jedem Fahrer durch den Kopf, wenn er an einer Ampel geblitzt wurde. Aber kann man überhaupt bei Gelb geblitzt werden – oder ist nur ein rotes Ampel­licht Auslöser für das Blitzerfoto und den anschlie­ßenden Bußgeld­be­scheid? Die passende Antwort und Tipps zum Umgang mit Post von der Bußgeld­be­hörde erhalten Sie hier.

Eine Ampel an einer Kreuzung mit einer gelben Ampelphase. Zudem ist ein Ampelblitzer im Vordergrund zusehen.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Warum Sie bei Gelb bereits bremsen sollten …

Eine weitver­breitete Meinung ist, dass man bei Gelb noch fahren darf. Ein Blick auf die Straßen­ver­kehrs­ordnung lässt jeden Befür­worter dieser Meinung verstummen. In § 37 heißt es:  „Gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ Davon ausge­nommen ist ein Fahrer nur, wenn er durch plötz­liches Abbremsen einen Auffahr­unfall herbei­führen würde. Kann der Betroffene das nicht nachweisen, kostet ihn der Verstoß ein Verwar­nungsgeld zwischen 10 und 15 Euro.

Steht die Ampel auf Gelb, müssen Sie anhalten. Es sei, denn das unerwartete Abbremsen könnte einen Auffahr­unfall provozieren.


Deutlich kostspie­liger ist ein Rotlicht­verstoß. Hierbei kann es zu schwer­wie­genden Unfällen kommen, weshalb auch die Strafen im Bußgeld­ka­talog empfindlich hoch sind. Verstär­kende Faktoren sind Gefährdung oder Sachbe­schä­digung und ob die Rotphase schon länger als eine Sekunde angedauert hat. Die Skala reicht von 90 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bis zu 360 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Auch für Radfahrer kann ein Rotlicht­verstoß mit bis zu 180 Euro und einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister zu Buche schlagen.

Rotlicht­ver­stöße über Geblitzt.de prüfen lassen

Ihnen wird vorge­worfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Was bedeutet Gelb an der Ampel?

Eine gelbe Ampel bedeutet gemäß § 37 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO), dass man vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten muss. Wer trotzdem weiter­fährt, riskiert ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 bis 15 Euro.

Was ist ein Gelblichtverstoß?

Fährt man bei Gelb über die Halte­linie einer Ampel und wird dabei geblitzt, begeht man einen Gelblicht­verstoß. Solange dieser nicht begangen wurde, um einen Auffahr­unfall zu verhindern, wird ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 bis 15 Euro fällig.

Was passiert wenn man über Orange fährt und geblitzt wird?

Fährt ein Verkehrs­teil­nehmer bei Orange – also bei Gelb – über eine Ampel, muss er ein Verwar­nungsgeld von 10 bis 15 Euro zahlen. Es sei denn, mit dem Fahren über die Halte­linie sollte ein Auffahr­unfall vermieden werden.

Autozeitung: Bei gelb geblitzt