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Ist der Führer­schein nach 8 Punkten wirklich weg?

Ohne Führer­schein ist so mancher Arbeit­nehmer aufge­schmissen und auch die Mobilität im Alltag lässt zu wünschen übrig. Also Augen auf im Straßen­verkehr, um Verkehrs­ver­stöße zu vermeiden. Doch wann genau wird die Fahrerlaubnis eigentlich entzogen? Hier kommen die Punkte in Flensburg mit ins Spiel. Sobald der achte Eintrag zu Buche schlägt, müssen Sie sich von Ihrem Führer­schein verab­schieden. Welche Vergehen mit besonders vielen Punkten sanktio­niert werden, und wie man sie wieder loswerden kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Diese Verkehrs­de­likte sind echte Punktelieferanten

Wird ein Verkehrs­verstoß mit zwei Punkten geahndet, handelt es sich um eine grobe Ordnungs­wid­rigkeit. Hier sieht der Gesetz­geber ein Fahrverbot vor. Dann beispiels­weise, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren oder das Tempo­limit erheblich überschreiten. Drei Punkte hingegen führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Diese Sanktion tritt häufig bei Alkohol oder Drogen am Steuer in Kraft. Aber auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren entgegen der Fahrt­richtung wird mit Führer­schein­entzug bestraft.

Der Führer­schein wird entzogen, sobald man acht Punkte auf seinem Konto in Flensburg hat.

Führer­schein­entzug für Punktesammler

Ganz gleich, mit welchem Delikt Sie im Straßen­verkehr auffällig geworden sind – die entspre­chenden Punkte werden ordnungs­gemäß auf Ihrem Konto im Fahreig­nungs­re­gister gespei­chert. Ab vier Punkten werden Sie vom Straßen­ver­kehrsamt ermahnt – bezie­hungs­weise ab sechs Punkten verwarnt - und erhalten das Angebot freiwillig an einem Fahreig­nungs­se­minar teilzu­nehmen. Im Zuge der Ermahnung können Sie durch den Besuch des Seminars sogar einen Punkt abbauen, bei der Verwarnung ist das nicht mehr möglich.

Unter bestimmten Voraus­set­zungen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Dafür muss man die Kriterien einer „unzumut­barer Härte“ erfüllen. Ein solcher Härtefall wäre der drohende Verlust des Arbeits­platzes wie bei Taxi- oder Lkw-Fahrern. Stimmt das Gericht zu, wird anstelle des Fahrverbots der Bußgeldsatz erhöht. Fahran­fänger hingegen stehen unter schär­ferer Beobachtung und unter­liegen schon bei vergleichs­weise geringen Vergehen entspre­chenden Sanktionen. Auch kann die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert werden.

Droht der Führer­schein­entzug? Geblitzt.de hilft

Sie sind angeblich bei Rot, mit dem Handy in der Hand oder schneller als erlaubt gefahren? Ihnen wird ein Abstands-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Überhol­verstoß vorge­worfen? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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