• Lesedauer:3 min Lesezeit

Eine Fahrten­buch­auflage droht…

Wenn mit einem Fahrzeug ein Verkehrs­verstoß begangen wurde und der Halter nicht am Steuer saß, aber sich weigert, im Zeugen­fra­ge­bogen Angaben zum Fahrer zu machen, kann ihm das Führen eines Fahrten­buchs auferlegt werden. Dafür infrage kommende Verstöße können eine erheb­liche Überschreitung des Tempo­limits oder ein Handy­verstoß sein, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Worauf man als betrof­fener Autofahrer achten sollte, erfahren Sie hier.

bild wann droht eine fahrtenbuchauflage 1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Logbuch für Autofahrer - die Fahrtenbuchauflage

Wer ein Fahrtenbuch zu führen hat, muss über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bei jeder zurück­ge­legten Strecke Datum sowie Uhrzeit bei Fahrt­an­tritt und Fahrtende vermerken. Auch Kennzeichen des Fahrzeuges und Unter­schrift des Fahrers sind einzu­tragen. Zudem sind Sie verpflichtet, das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit bei der zustän­digen Behörde vorzu­legen. Dass der Gesetz­geber diese Regelungen durchaus sehr ernst nimmt, zeigt die Bestrafung bei Zuwider­handlung: Ein Verstoß gegen die Auflagen wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro geahndet – Punkte in Flensburg sind hingegen nicht mehr zu befürchten.

Ein Fahrtenbuch muss mindestens sechs Monate lang geführt werden. Wer gegen die Auflagen verstößt, kommt nicht unter einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro davon.

Was Sie sonst noch über die Fahrten­buch­auflage wissen sollten …

Nicht nur Geschwin­dig­keits­über­schreitung recht­fer­tigen die Auflage eines Fahrten­buchs. Auch wenn Sie sich einen Rotlicht­verstoß zuschulden kommen lassen oder im Straßen­verkehr als Wieder­ho­lungs­täter in Erscheinung treten, kann ein Fahrten­buch­auflage die Folge sein. Bei schwe­reren Verstößen wie Rechts­über­holen auf der Autobahn oder Fahrflucht wird die Dauer der Auflage in der Regel sogar deutlich höher angesetzt. Wer übrigens glaubt, der Kauf eines neuen Fahrzeuges schützt vor Altlast-Strafen, liegt daneben: Auch als Besitzer eines Neuwagens bleibt die Fahrten­buch­pflicht bis zum Ablauf der Frist bestehen.

Ihnen droht eine Fahrten­buch­auflage? Geblitzt.de hilft

Um nicht wegen zu hoher Geschwin­digkeit eine Fahrten­buch­auflage zu erhalten, können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online einreichen. Auch bei Rotlicht-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Überhol­ver­stößen sowie Handy- und Abstands­ver­gehen sind wir für Sie da. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.