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Mit dem Auto zu schnell unterwegs und schon hat es geblitzt?

Wann kommt jetzt eigentlich der Bußgeld­be­scheid ins Haus geflattert? Der Gesetz­geber legt hier keinen exakten Zeitraum vor, in dem die Bußgeld­be­hörde den Bescheid erlassen muss. In der Regel wird dieser einige Wochen nach dem began­genen Verkehrs­delikt auf posta­li­schem Weg an die Adresse der beschul­digten Person gesendet. Sind aller­dings seit dem Verkehrs­verstoß drei Monate verstrichen und Sie haben in dieser Zeit weder einen Anhörungs­bogen noch einen Bußgeld­be­scheid erhalten, tritt die Verjährung ein. Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeld­vor­würfen nachlesen.

bild wann kommt der bussgeldbescheid nach dem blitzen

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Der Bußgeld­be­scheid & die Verjährung

Ist die Frist nun überschritten, komm es zur Einstellung des Verfahrens. Alle möglichen Strafen des Bußgeld­ka­ta­loges wie Punkte im Fahreig­nungs­re­gister, Bußgelder oder Fahrverbot und Führer­schein­entzug können nicht mehr gegen Sie durch­ge­setzt werden. Was aber, wenn die Dokumente der Bußgeld­stelle recht­zeitig den Weg in Ihren Brief­kasten gefunden haben? Ab wann lohnt sich ein Einspruch gegen die erhobenen Bußgeldvorwürfe?

Ist drei Monate nach dem Verkehrs­delikt kein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erlassen worden, tritt die Verjährung in Kraft.

Fehler im Bußgeldverfahren

Frist­ge­recht übermit­telte Anhörungs­bögen und Bußgeld­be­scheide sollten stets einem Anwalt vorgelegt werden. Dieser kann mittels Akten­ein­sicht mögliche Fehler ausfindig machen, um die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe anzufechten. Der zeitliche Rahmen dafür ist die gesetz­liche Einspruchs­frist von 14 Kalen­der­tagen ab Zugang des Bußgeld­be­scheides. Neben formellen Fehlern im Bußgeld­be­scheid, wie falsche Akten­zeichen, Namen und fehlende Beweis­mittel, können unter anderem folgende Aspekte Grundlage für einen erfolg­reichen Bußgeld-Einspruch sein:

  • Fehler­haftes Messprotokoll
  • Ungeschultes Messper­sonal
  • Nicht ordnungs­gemäß geeichte oder gewartete Blitzer
  • Im falschen Winkel positio­nierte Messanlagen
  • Fehler­haftes Justieren der Zieloptik eines Blitzers
  • Gleich­zei­tiges Messen mehrerer Fahrzeuge
  • Ungünstige Witte­rungs­be­din­gungen und Sichtverhältnisse
  • Zu kurze Dauer der Gelbphase bei Rotlichtverstößen

Bußgeld­vor­würfe anfechten dank Geblitzt.de

Ist man an einer roten Ampel oder mit zu hoher Geschwin­digkeit von einem Blitzer fotogra­fiert worden, ist guter Rat teuer. Nicht mit Geblitzt.de! Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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