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Ist die Nachfrage, ob man geblitzt wurde möglich?

War das gerade ein reflek­tierter Sonnen­strahl oder der ausge­löste Blitz einer Geschwin­dig­keits­mess­anlage? Bin ich noch recht­zeitig bei Gelb gefahren oder stand die Licht­anlage schon auf Rot und der Ampel­blitzer hat bereits zugeschlagen? Fragen wie diese führen zur nächsten – nämlich ob tatsächlich ein Verkehrs­verstoß vorliegt? Wo aber kann man nachfragen oder online sehen ob man geblitzt wurde, um sich Gewissheit zu verschaffen? Leider nirgendwo. Was Sie aber tun können, wenn Post von der Bußgeld­stelle eintrifft, soll hier erläutert werden.

Kurz und knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Das Schweigen der Behörden

Bußgeld­be­hörden und Polizei­stellen geben also keine Auskünfte darüber, ob jemand geblitzt wurde. Sie erfahren erst durch die Zusendung eines Anhörungs­bogens oder den Erlass eines Bußgeld­be­scheides, ob es ein Blitzerfoto von Ihnen gibt und welche Konse­quenzen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot auf Sie zukommen könnten. Wenn Sie ein solches Formular im Brief­kasten vorfinden, gibt es in vielen Fällen Wege für eine erfolg­reiche Anfechtung.

Der Bußgeld­be­scheid & die Möglichkeit des Einspruchs

Grund­sätzlich muss ein Bußgeld­be­scheid innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrs­verstoß erlassen werden, maximal sechs, wenn ein Anhörungs­bogen die Frist unter­bricht. Andern­falls wird das Verfahren einge­stellt. Halten Sie den Bescheid jedoch frist­ge­recht in den Händen, gilt es im Zweifel die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe zu entkräften. Fehler können sowohl auf formeller Ebene passieren als auch techni­scher und mensch­licher Natur sein.

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Dazu gehören unter anderem das Fehlen des Ausstel­lungs­datums, Akten­zei­chens oder Fahrzeug­kenn­zei­chens sowie falsche Angaben zu den Perso­nalien des Betrof­fenen, keine Angaben zur Tat sowie zu deren Zeit und Ort ihrer Begehung. Ferner dürfen die Auflistung der Beweis­mittel, eine Rechts­be­helfs­be­lehrung und der Hinweis auf die verhängten Sanktionen nicht fehlen.

In Bezug auf die Blitzer und deren Handhabung kann ein Anwalt Einsicht in die Bußgeldakte fordern, um fehler­hafte Messpro­to­kolle zu identi­fi­zieren oder um festzu­stellen, ob Messan­lagen im falschen Winkel aufge­stellt oder nicht regel­mäßig und ordnungs­gemäß geeicht und gewartet wurden.

Wer geblitzt wurde, erfährt dies in der Regel erst bei der Anhörung oder mit Erlass des Bußgeldbescheides.

Geblitzt.de lässt Bußgeld­vor­würfe überprüfen

Auch Sie wurden an einer roten Ampel oder mit zu hohem Tempo geblitzt? Sie hatten beim Fahren das Handy in der Hand bezie­hungs­weise den Abstand nicht richtig einge­schätzt oder haben falsch überholt? Dann reichen Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online ein. 

Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Biid: Geblitzt