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Getarnter Blitzer

Im Kofferraum eines zivilen Einsatz­wagens der Polizei versteckt oder mit Ästen und Laub bedeckt – so trick­reich werden Blitz­an­lagen zur Messung von Tempo­ver­stößen getarnt. In solchen Fällen ist es schwierig, als Fahrer recht­zeitig vom Gas zu gehen, was Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen kann. Geht es bei dieser Handhabung mobiler Blitzer denn mit rechten Dingen zu? Die Antwort lautet ja. Doch gerade das Tarnen von Radar­fallen kann zu so manchem Fehler führen. Welche das sind und wie man als betrof­fener Autofahrer dagegen­halten kann, erfahren Sie hier.

Kurz und knapp

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Sind getarnte Blitzer anfechtbar?

Während fest instal­lierte Blitz­an­lagen wenig überra­schend sind, erwischen mobile Blitzer deutlich mehr Verkehrs­teil­nehmer mit zu hoher Geschwin­digkeit. Zudem kann man diese auch leichter verbergen. Tarnnetze, inmitten von Sperrmüll, und natür­liche Verstecke wie Bäume oder Büsche sind im Arbeits­alltag von Messbe­amten keine Seltenheit. Gleich­zeitig aber ein guter Grund, Ihren Bußgeld­be­scheid infrage zu stellen. Herab­hän­gende Zweige und Blätter können nämlich zu ungenauen Aufnahmen führen – wie alles, was nicht nur den Blitzer, sondern auch dessen Sichtfeld verdeckt.

Das Tarnen von Blitzern ist den Behörden generell erlaubt. Dennoch lohnt sich im Einzelfall die Prüfung der Bußgeld­vor­würfe, da diese Praxis nicht unumstritten ist.

bild darf ein blitzer getarnt sein 1

Blitzer und ihre Folgen – die Strafen des Bußgeldkataloges

Wer von einem Blitzer fotogra­fiert worden ist, sollte die Anfechtung der Bußgeld­vor­würfe stets in Erwägung ziehen. Schließlich können die Sanktionen große Auswir­kungen auf Konto­stand und Führer­schein des Fahrers haben. Das belegen folgende Beispiele aus dem Bußgeld­ka­talog: Geschwin­dig­keits­ver­stöße können mit bis zu 800 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimo­na­tigen Fahrverbot bestraft werden. Ein Rotlicht­ver­gehen schlägt im Extremfall ebenfalls mit zwei Punkten, einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von 360 Euro zu Buche. Doch wo kann man sich bei Bußgeld­be­scheiden helfen lassen?

Hilfe bei Bußgeldern und Punkten in Flensburg mit Geblitzt.de

Ob Fehler bei Messungen aufgrund getarnter Blitzer oder Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrt­ver­stöße generell – auf wwww.geblitzt.de können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid online einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.