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Während der Fahrt aus dem Auto mit Provida geblitzt – Ist das erlaubt?

Ein fahrender Polizeiwagen blitzt ein anderers Kraftfahrzeug an einer rotleuchtenden Ampel.

Die Polizei wird stets kreativer. Mittler­weile gibt es nicht nur stationäre Blitzer, sondern auch eine Vielzahl an mobilen Messge­räten. Als besonders populär hat sich Provida erwiesen. Provida ist ein System, das das Blitzen aus dem fahrenden Auto ermög­licht. Trotz größerem Fehler­po­tential ist dieses Messver­fahren zulässig. Aber was sind die Fehler­quellen und wie funktio­niert das Videonachfahrsystem?

Aus dem fahrenden Auto geblitzt werden – so geht's

Bei diesem Verfahren sind Polizisten in zivilen Fahrzeugen unterwegs. Sie verfolgen den Verkehrs­teil­nehmer mindestens 300 Meter und fertigen ein Video von dem Verkehrs­verstoß an. Demzu­folge arbeitet das Blitzerauto ganz ohne Blitz. Vielmehr handelt es sich um das Video­nach­fahr­system Provida, welches die Geschwin­digkeit misst. Diese kann anschließend mit dem Vidista-Verfahren ausge­wertet werden. Bei Vidista handelt es sich um eine Video-Distanz-Auswertung, die nach der Messung durch­ge­führt wird, um die Geschwin­digkeit zu ermitteln. Wichtig bei der Geschwin­dig­keits­be­stimmung ist die Einhaltung eines konstanten und kurzen Abstandes sowie das Befahren einer ebenen und zurei­chend langen Strecke. Um die Auswirkung möglicher Messfehler bzw. Ungenau­ig­keiten abzumindern, gibt es einen Toleranz­abzug. Dieser ist bei der Messung aus dem fahrenden Auto etwas höher als aus dem parkenden Auto. Daher werden 5 km/h bei Geschwin­dig­keiten von unter 100 km/ h und fünf Prozent bei einem Tempo von über 100 km/h abgezogen (statt 3 km/h bzw. drei Prozent, wie bei statio­nären Blitzern).

Auch sogenannte Blitzer­autos sind fehler­an­fällig. Für die Polizisten gilt die Einhaltung eines konstanten und kurzen Abstandes sowie die Befahrung einer geraden und ausrei­chend langen Strecke.

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Die fahrenden Blitzer­autos und ihre Fehlerquellen

Tatsächlich sind auch Polizisten nicht fehlerfrei und nicht selten müssen größere Toleranzen bis 20 Prozent einge­räumt werden. Wurde die Geschwin­digkeit mit Provida ermittelt, kann ein Einspruch in der Tat sinnvoll sein. Erfahrene Rechts­an­wälte für Verkehrs­recht können häufig Fehler nachvoll­ziehen und somit ein Bußgeld mindern oder vermeiden. Folgende Fehler können bei der Messung aus dem fahrenden Auto gemacht werden:

  • Zu großer Abstand bei der Messung: Der Abstand von Polizeiauto zum voraus­fah­renden Fahrzeug muss konstant bleiben.
  • Keine Eichung des Tachos und des Messge­rätes: Der Tacho und das Gerät unter­liegen einer Eichpflicht. Sind die Fristen für die Eichung nicht einge­halten worden, ist die Messung anfechtbar.
  • Falsche Messpunkte: Es kommt vor, dass Anfangs- und Endpunkt der Messung verwechselt werden und somit eine zu hohe Geschwin­digkeit das Ergebnis ist.
  • Eine fehler­hafte Kamera­po­sition: Die Position der Kamera darf während der Aufnahme nicht verändert werden, sonst ist die Messung anfechtbar.
  • Nicht ausrei­chend geschultes Messpersonal
  • Fehler­hafte Weiter­ver­ar­beitung in der Bußgeld­stelle

Funktion und Fehler­quellen eines parkenden Blitzerautos

Im Gegensatz zu dem Video­nach­fahr­system wird der Blitzer hier in einem stehenden Fahrzeug platziert und misst die heran­na­henden Verkehrs­mittel. Diese Art von Blitzer kann einen Überra­schungs­effekt mit sich bringen, wenn er nicht als solcher erkennbar ist. Denn oftmals sind die parkenden Autos getarnt oder gar versteckt. Überschreitet ein Fahrzeug die Geschwin­digkeit, wird es geblitzt und es entsteht ein Foto. Auch die Blitzer der parkenden Autos können zu falschen Messwerten führen. Die Fehler­quellen dafür sind vielfältig. Die Behin­derung des Messver­fahrens durch eine Tarnung kann ein Problem darstellen. Zudem kann die Messung des Blitzers durch äußere Einflüsse wie Regen, Sonne oder Blätter beein­trächtigt werden. Ist das Fahrzeug nicht versteckt, besteht die Möglichkeit, dass das Messper­sonal nicht ausrei­chend geschult ist. Weiterhin kommt es vor, dass eine Verwechslung der Fahrzeuge auftritt oder die Bußgeld­stelle bei der Weiter­ver­ar­beitung Fehler begeht.

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