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Beim Fahrrad­fahren geblitzt

Ja, das ist möglich. Wer mit dem Fahrrad die Geschwin­dig­keits­be­grenzung überschreitet oder bei Rot über die Ampel fährt, kann genauso wie ein Auto- oder Motor­rad­fahrer geblitzt werden. Entspre­chende Sanktionen sind laut Gesetz auch für den Fahrrad­fahrer zu erwarten. Das Problem für die Behörden besteht aller­dings in der erfolg­reichen Ermittlung des Verkehrs­sünders. Da ein Fahrrad kein Kraft­fahr­zeug­kenn­zeichen besitzt, sagt das Blitzerfoto wenig über den Täter aus.

Ein Fahrradfahrer überfährt eine Kreuzung, dabei wurde er geblitzt.

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Mobile Blitzer gegen Fahrrad-Rowdys

Wird der Biker aller­dings mittels eines mobilen Blitzers bei einem Geschwin­dig­keits­verstoß erwischt, kann er bei einer Verkehrs­kon­trolle raus gewunken und zur Rechen­schaft gezogen werden. Zwar gilt für Fahrrad­fahrer generell keine verbind­liche Tempo­be­grenzung, da ein Fahrrad laut Straßenverkehrs-Ordnung kein Kraft­fahrzeug ist. Dennoch müssen Geschwin­digkeit und Verhalten des Radlers angemessen sein – schließlich kann man auch auf zwei Rädern ohne Motor ganz schön Fahrt aufnehmen und folgen­schwere Zusam­men­stöße verursachen.

Für Radfahrer gibt es kein festge­legtes Tempo­limit. Sobald aber eine Gefährdung für Fußgänger vorliegt, ist der Punkt in Flensburg sicher.

Daher dürfen Sie beispiels­weise mit dem Fahrrad auch nicht mit 50 km/h in einer Tempo-30-Zone unterwegs sein. Spätestens, wenn Fußgänger durch den rasanten Fahrstil eines Radlers gefährdet werden, drohen ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister und ein Bußgeld von bis zu 35 Euro. Addiert sich der Eintrag in Flensburg mit weiteren Punkten, droht Ihnen der Entzug des Führer­scheins. E-Bike-Fahrer müssen sich übrigens besonders vorsehen. Während das lediglich bis zu 25 km/h elektro­nisch unter­stützte Pedelec (Pedal Electric Cycle) zu den Fahrrädern zählt – und damit auch deren Verkehrs­be­stim­mungen unter­liegen – bringt es der Antrieb des S-Pedelec auf stolze 45 km/h. Mit diesen Bikes dürfen Sie häufig nicht auf normalen Radwegen fahren. Sie werden als Klein­kraft­räder einge­stuft und demzu­folge auch einer anderen Fahrzeug- und damit Bußgeld­ka­talog zugeordnet.

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit Fahrrad

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Unange­passt Fahrrad-Geschwindigkeit 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  30 €  1 Punkt 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit nicht zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  35 €  1 Punkt 

Mit dem Fahrrad an der Ampel geblitzt – das kann teuer werden!

Auch mit einem Punkt, aber mit deutlich höheren Bußgeld­sätzen werden Rotlicht­ver­stöße von Fahrrad­fahren sanktio­niert, da die Unfall­gefahr für alle Betei­ligten extrem hoch ist. Wie bei Pkw, Lkw und Motor­rädern verschärft sich das Strafmaß zudem, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, es sich also nicht mehr nur um einen einfachen, sondern einen quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß handelt.

Etwas tricky verhält es sich mit den Regelungen für Radler hinsichtlich der Befolgung von Fußgän­ger­ampeln. Seit dem 01.01.2017 gilt nämlich laut § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO, dass sich Fahrrad­fahrer stets nach dem Grün- oder Rotlicht der Fahrbahn­ampel für Autofahrer richten müssen. Es sei denn, Sie fahren auf dem Radweg und treffen dabei auf eine Fußgän­ger­ampel mit Fahrrad­pik­to­grammen – nur dann gelten für Radfahrer die Licht­zeichen im gleichen Maße wie für Fußgänger. Sind spezielle Fahrrad­ampeln vorhanden, muss sich der Radfahrer natürlich danach richten.

Bußgeld­ka­talog Rote Ampel Fahrrad

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechts­ab­biegens mit Grünpfeil rotes Wechsel­licht­zeichen oder rotes Dauer­licht­zeichen nicht befolgt.  60 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  100 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  120 €  1 Punkt 
.. bei schon länger als 1 Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  180 €  1 Punkt 

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