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Wenn der Blitzer zum Problem wird …

Blitzen kann gefährlich sein! Wird der Autofahrer nämlich durch das grelle Licht einer Messanlage geblendet, besteht erhöhte Unfall­gefahr. Damit wäre der eigent­liche Zweck des Blitzens ad absurdum geführt – sollen Unfälle durch das Messen von Geschwin­dig­keits­ver­stößen doch präventiv verhindert und nicht gefördert werden. Eine Antwort auf das Problem sind sogenannte Schwarz­licht­blitzer, die auch unter der Bezeichnung Infra­rot­blitzer bekannt sind. Was diese Blitzer von anderen unter­scheidet und wo sie vorwiegend zum Einsatz kommen, soll im Folgenden genauer unter die Lupe genommen werden.

Lkw der an einen Blitzer vorbei fährt.

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Was ist ein Infrarot- bzw. Schwarzlichtblitzer?

Ein Infra­rot­blitzer hat die Eigen­schaft, dass das mensch­liche Auge dessen Blitz – also das Infra­rot­licht – nicht wahrnehmen kann. Beim Messvorgang werden Infra­rot­im­pulse vom Blitzer ausge­sendet, die auf das jeweilige Auto treffen. Mittels der Laufzeit der Infra­rot­im­pulse wird die Geschwin­digkeit des Kraft­fahr­zeugs ermittelt. Grund­sätzlich kann jede Messtechnik mit Infrarot kombi­niert werden. Somit ist das Schwarz­licht­blitzen zudem sowohl mit fest instal­lierten als auch mit mobilen Blitzern möglich.

Geschwin­dig­keits­mes­sungen via Infrarot sind sicherer, da der betroffene Fahrer den Blitz nicht sehen kann und daher auch nicht in seiner Konzen­tration gestört wird.

Wo werden Schwarz­licht­blitzer eingesetzt?

Immer da, wo eine Messanlage mit herkömm­licher Blitz­technik einen Autofahrer besonders blenden könnte, sind Schwarz­licht­blitzer eine gute Alter­native. Das kann zum Beispiel in eher dunklen Umgebungen wie die eines Tunnels oder einer Waldschneise sein. Auch zu nächt­licher Stunde auf einer viel befah­renen Autobahn macht der Einsatz eines Infra­rot­blitzers Sinn. Ein Vorteil ist also, dass Autofahrer nicht durch einen grellen Blitz abgelenkt werden. Darüber hinaus kommen Verkehrs­teil­nehmer nicht in Versu­chung, andere Fahrer vor einem Blitz­gerät zu warnen, da sie ja nicht wissen, an welchem Standort sich eine Messanlage befindet.

Infra­rot­blitzer im Verdacht der „Bußgeld-Abzocke“

Die oben beschriebene Unsicht­barkeit des Blitzes stößt aller­dings auch auf Kritik. Insbe­sondere vonseiten der Autofahrer. Da sie den „Geister­blitz“ nicht sehen können, wissen die Fahrer im Zweifel gar nicht, dass sie zu schnell gefahren sind. Der verkehrspäd­ago­gische Lerneffekt würde damit nicht direkt, sondern erst mit Erhalt des Bußgeld­be­scheides einsetzen. Im Extremfall könnte ein Verkehrs­teil­nehmer auf einer längeren Strecke gleich mehrmals hinter­ein­ander wegen eines Tempo­ver­stoßes geblitzt werden, ohne davon Kenntnis zu nehmen. Dann müsste sich der Betroffene aller­dings auch die Frage gefallen lassen, warum er im Zweifel mehrere Tempo­li­mit­schilder ignoriert hat.

Fehler­an­fäl­ligkeit von Infrarotblitzer

Messungen sind nicht gefeit vor Fehlern. Das gilt auch für Schwarz­licht­blitzer. Zahlreiche Umstände können dazu beitragen, dass die Anfechtung eines Bußgeld­vor­wurfes zum Erfolg führt. Dazu zählen unter anderem ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen wie ein nasse oder vereiste Fahrbahn. Auch technische und mensch­liche Unzuläng­lich­keiten sind möglich wie eine defekte Software oder wenn das Blitz­gerät nicht einwandfrei funktio­niert, weil es nicht regel­mäßig geeicht und gewartet worden ist.

Beim Blitzen von Verkehrs­teil­nehmern können sowohl die Technik als auch das Verhalten der Messbe­amten Fehler aufweisen. Nur wer Einspruch gegen die Vorwürfe erhebt, hat Chancen auf die Einstellung des Bußgeldverfahrens.

Zudem spielt die Positio­nierung des Blitzers eine Rolle. Ein nicht korrekter Abstand zwischen Messanlage und entspre­chendem Verkehrs­schild, das auf ein verrin­gertes Tempo­limit hinweist, kann zur Einstellung des Verfah­renes führen. Gleiches gilt für einen getarnten Blitzer, der kein freies Sichtfeld auf die Fahrbahn hat. Das Blitzen von mehreren Fahrzeugen zur gleichen Zeit, führt manchmal dazu, dass nicht eindeutig festge­stellt werden kann, welcher Fahrer den Geschwin­dig­keits­verstoß begangen hat. Ein Aspekt, der speziell die Schwarz­licht­blitzer betrifft, ist deren mangel­hafte Ausleuchtung des geblitzten Fahrzeugs. Dabei wird häufig nur das Nummern­schild und nicht der Fahrer erfasst. So ist es für die Behörden schwie­riger festzu­stellen, ob der Halter selbst oder ein anderer Fahrer am Steuer des Autos saß.

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