• Lesedauer:4 min Lesezeit

In der Probezeit geblitzt werden

Lehrjahre sind keine Herren­jahre! Wer sich in der Probezeit einen Verkehrs­verstoß leistet, muss mit deutlich empfind­li­cheren Strafen rechnen als ein geübter Fahrer. Wie der Begriff schon selbst verrät, fährt man auf Probe und steht daher unter beson­derer Beobachtung. Was man als Fahran­fänger beachten muss und welche Strafen der Bußgeld­ka­talog vorsieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Kurz und knapp

Dieses Video ist im erwei­terten Daten­schutz­modus von Youtube einge­bunden, der das Setzen von Youtube-Cookies solange blockiert, bis ein aktiver Klick auf die Wiedergabe erfolgt. Mit Klick auf den Wiedergabe-Button erteilen Sie Ihre Einwil­ligung darin, dass Youtube auf dem von Ihnen verwen­deten Endgerät Cookies setzt, die auch einer Analyse des Nutzungs­ver­haltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen können. Näheres zur Cookie-Verwendung durch Youtube finden Sie in der Cookie-Policy von Google unter "Techno­logien".

Erfahre mehr in der Daten­schutz­er­klärung von YouTube. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Probezeit: Zwei Jahre am Steuer auf Bewährung

Wer in Deutschland erfolg­reich die Führer­schein­prüfung bestanden hat, muss zunächst eine Probezeit von zwei Jahren durch­laufen – ausge­nommen sind niedrigere Führer­schein­klassen, wie etwa die Fahrerlaubnis für Mofas oder forst- und landwirt­schaft­liche Zugma­schinen. Wer aber als Fahran­fänger mit einem Pkw, Motorrad oder Lastkraft­wagen unterwegs ist, unter­liegt bei Verkehrs­ver­stößen einem geson­derten Maßnahmenkatalog.

Fahran­fänger können sich sogenannte A- und B-Verstöße zuschulden kommen lassen, die je nach Stufe des Bußgeld­ka­ta­loges zur Verlän­gerung der Probezeit und in letzter Konse­quenz zum Führer­schein­entzug führen.

A- und B-Verstöße in der Probezeit

Wer in der Probezeit geblitzt wird oder bei einer Verkehrs­kon­trolle der Polizei ins Netz geht, muss je nach Vergehen einen Eintrag wegen eines A- oder B-Verstoßes befürchten. Es sei denn, Sie haben eine Ordnungs­wid­rigkeit begangen, die lediglich mit einem Verwar­nungsgeld von bis zu 60 Euro sanktio­niert wird. Im Folgenden eine Auflistung von Verkehrs­ver­gehen, die für A-Verstöße relevant sind:

  • Überschreiten der zuläs­sigen inner­ört­lichen Höchst­ge­schwin­digkeit sowie des Tempo­limits außerorts um mehr als 20 km/h
  • Rotlicht­ver­stöße
  • Abstands­ver­gehen
  • Handy­ver­stöße
  • Verstöße gegen das Überholverbot
  • Fahren unter Alkohol­ein­fluss – bei Fahran­fängern gilt die 0,0 Promillegrenze
  • Vorfahrts­ver­stöße mit Gefährdung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Unter­lassene Hilfeleistung
  • Fahren entgegen der Fahrt­richtung, Wenden und Rückwärts­fahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Missbrauch des Seiten­streifens zum Zweck des schnel­leren Vorankommens

Und hier eine Liste mit Verkehrs­de­likten, die unter B-Verstößen einzu­ordnen sind. Diese sind weniger schwer­wiegend, aber in der Summe ebenfalls nicht ohne Folgen für den Fahranfänger:

  • Fahren ohne Betriebserlaubnis
  • Parkver­stöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Gefährdung oder Behin­derung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behin­derung von Personen in Halte­stellen öffent­licher Verkehrsmittel
  • Gefährdung oder Behin­derung von Schul­kindern an einem haltenden Schulbus
  • Kennzei­chen­miss­brauch
  • Fahrzeug­mängel wie Reifen ohne ausrei­chende Profiltiefe
  • Keine Winter­reifen bei entspre­chender Witterung
  • Fahren ohne Licht bei erheb­licher Sehbeeinträchtigung
  • Nicht­ein­haltung von TÜV-Terminen

Geblitzt in der Probezeit – diese Strafen kommen auf Sie zu!

Fahranfänger wird in der Probezeit geblitzt und gibt seinen Führerschein ab.

Hat man sich nun einen oder mehrere der oben aufge­führten Verstöße zuschulden kommen lassen, ergibt sich neben möglichen Bußgeldern und Punkten in Flensburg folgendes Prozedere:

  • In Stufe Eins wird dem Fahran­fänger die Teilnahme an einem mehrtä­gigen Aufbau­se­minar mit Gruppen­ge­sprächen und Fahrprobe auferlegt. Die eigent­liche Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre (Ein A-Delikt oder zwei B-Delikte).
  • In der zweiten Stufe wird eine Verwarnung mit der Empfehlung ausge­sprochen, an einer verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung mit einem Einzel­ge­spräch und gegebe­nen­falls einer Fahrprobe teilzu­nehmen. (Ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte).
  • Begeht der Verkehrs­teil­nehmer trotz aller bishe­rigen Maßnahmen erneut ein oder mehrere Delikte, wird ihm in der dritten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen (Ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte).

Tempo­verstoß in der Probezeit? Bußgeld­vor­würfe anfechten mit Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlicht­ver­stößen sowie Abstands-, Vorfahrt-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.