Bußgeld­stelle - Ihre Chancen im Bußgeldverfahren

Es gibt Behörden, um die möchte man am liebsten einen großen Bogen machen. Dazu gehört sicherlich auch die Bußgeld­stelle. Wer diese meiden will, muss sich doch lediglich an die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung halten, könnte manch einer sagen. Doch weit gefehlt – bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen, Rotlicht­ver­gehen und Co. kann auch dann ein Anhörungs­bogen zugestellt oder Bußgeld­be­scheid erlassen werden, wenn man völlig korrekt gefahren ist. Was eine Bußgeld­stelle im Allge­meinen leistet, welche Fehler passieren können und wo man sich bei Bußgeld­vor­würfen helfen lassen kann, erfahren Sie hier.

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Zustän­digkeit und Aufgaben

Wird man geblitzt, ist in der Regel die Bußgeld­stelle für die Ahndung der Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit zuständig, die der Stadt oder dem Kreis, in dem die Tat begangen wurde, angehörig ist. Aller­dings gibt es zusätzlich Zentrale Bußgeld­stellen mit einer landes­weiten Zustän­digkeit auch für die Bundes­au­to­bahnen wie die in Magdeburg für Sachsen-Anhalt oder in Karlsruhe für Baden-Württemberg. Das Vorgehen jedoch ist stets identisch: Die Bußgeld­stelle schickt auf Grundlage des Vorwurfs einen Zeugen­fra­ge­bogen bzw. Anhörungs­bogen oder erlässt direkt einen Bußgeldbescheid.

Die im Bußgeld­be­scheid aufge­führten Sanktionen beruhen auf denen im Bußgeld­ka­talog festge­setzten Bußgeldern, Punkten im Fahreig­nungs­re­gister und Fahrver­boten. Aller­dings haben die Beamten auch einen Ermes­sens­spielraum. Etwa dann, wenn ein Verkehrs­teil­nehmer innerhalb kürzester Zeit mehrere Verstöße begangen hat. Als Wieder­ho­lungs­täter muss dieser mit härteren Strafen rechnen, je nachdem, inwieweit die Einzel­fall­ent­scheidung des Behör­den­mit­ar­beiters vom Gedanken einer verkehrspäd­ago­gi­schen Erziehung getragen ist. Finger­spit­zen­gefühl ist auch bei der Bearbeitung von Anträgen auf Termi­nierung des Fahrverbots oder Raten­zahlung eines Bußgeldes gefragt.

Weitere Tätig­keits­felder der Bußgeldbehörde

Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben der Angestellten einer Bußgeld­stelle die Prüfung der Geldein­gänge, das Verfassen von Mahnschreiben und die Überwa­chung der Fahrerlaub­nis­entzüge, also dem Einziehen und wieder Heraus­geben von Führer­scheinen. Zudem leistet die Behörde Aufgaben wie die Anordnung der Umsetzung von falsch geparkten Kraft­fahr­zeugen bei Parkver­stößen oder die Beauf­tragung der Polizei, damit diese mittels Befragung von Zeugen Licht ins Dunkle der Feststellung einer Ordnungs­wid­rigkeit bringt.

Während Verwar­nungs­gelder dem Aufga­ben­be­reich der Polizei obliegen, wird die Bußgeld­stelle erst ab 60 Euro, also einer Geldbuße, tätig. Bei Straf­taten im Straßen­verkehr hingegen, ein Delikt, das häufig bei Fahrer­flucht, Alkohol und Drogen am Steuer oder illegalen Autorennen vorkommt – muss die Staats­an­walt­schaft einge­schaltet werden.

Amtliche Schreiben von der Bußgeld­stelle wie ein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid sollte man von einem Fachanwalt für Verkehrs­recht auf formelle Fehler überprüfen lassen.

Fehler­hafte Bußgeldescheide

Niemand ist vor Fehlern gefeit – auch nicht die Mitar­beiter einer Bußgeld­stelle. So kann ein Bußgeld­be­scheid falsche oder fehler­hafte Angaben enthalten, die – selbst wenn die Messergeb­nisse korrekt sind – eine Anfechtung der Vorwürfe recht­fer­tigen können. Zu formellen Fehlern dieser Art gehören:

  • Name des Beschul­digten und des Empfängers stimmen nicht überein
  • Die Frist­be­rechnung weist Fehler auf
  • Das Akten­zeichen ist nicht korrekt
  • Es werden falsche Angaben zu Tatzeit- und Ort gemacht
  • Es gibt keine Hinweise auf die Neben­folgen wie Punkte in im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg oder Fahrverbote
  • Die Rechts­be­helfs­be­lehrung fehlt

Wie lange hat die Bußgeldbehörde

Nicht zu vergessen in Bezug auf die Wirksamkeit eines Bußgeld­be­scheides ist der Faktor „Zeit“. Erlässt die Bußgeld­be­hörde den Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt des jewei­ligen Verkehrs­ver­stoßes, ist die Tat verjährt. In der Regel muss der Betroffene dann auch kein Bußgeld zahlen oder Punkte bzw. ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Wissen sollte man dabei aber auch: Sobald eine Anhörung oder ein Anhörungs­bogen dazwi­schen­kommt, verlängert sich die Verjäh­rungs­frist um weitere drei Monate. Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Wer hingegen selbst versäumt hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erlass des Bußgeld­be­scheides Einspruch einzu­legen, kann die Vorwürfe nicht mehr anfechten lassen.

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Die 3 größten zentralen Bußgeldstellen

  • zentrale Bußgeld­stelle Gransee / zbs Gransee Link
  • Polizei Verwal­tungsamt Bayern / polizei bayern de verwal­tungsamt Link
  • Regie­rungs­prä­sidium Kassel / pr kassel owi Link

Geblitzt.de hilft bei Post von der Bußgeldstelle

Auch Sie sind der unglück­liche Empfänger eines Anhörungs­bogens oder Bußgeld­be­scheides von der Bußgeld­stelle? Man wirft Ihnen vor, zu schnell, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy in der Hand gefahren zu sein? In solchen und in Fällen eines Abstand- oder Überhol­ver­stoßes können Sie die Unter­lagen über Geblitzt.de prüfen lassen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Bußgeld­stelle, Fahrerlaub­nis­entzug, Führer­schein, Einspruch einlegen

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