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Verhalten beim Verkehrsverstoß

Wer bei Rot über die Ampel gefahren oder von einem Tempo-Blitzer erfasst worden ist, muss mit einem Bußgeld­be­scheid rechnen. Zuvor kommt meist die Anhörung – entweder als Dokument von der Bußgeld­stelle oder schon vor Ort in Form einer Befragung durch die Polizei­be­amten. Worauf man achten sollte, damit in einem möglichen Verfahren kein Nachteil entsteht, erfahren Sie hier.

bild wie verhalte ich mich bei einem verkehrsverstoss vor ort 1

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Anhörung vor Ort – der Schweigsame ist klar im Vorteil!

Nicht nur bei Rotlicht- und Geschwin­dig­keits­ver­stößen, auch wenn Ihnen vorge­worfen wird, den Abstand nicht einge­halten, falsch überholt oder mit dem Handy telefo­niert zu haben - die Worte des Betrof­fenen müssen gut überlegt sein. Im Idealfall nimmt man den Tatvorwurf der Beamten zur Kenntnis, macht aber keine Angaben zur Sache und unter­schreibt auch keine Erklärung.

Nach der Aufnahme Ihrer Perso­nalien und des Kennzei­chens wird die Behörde in der Folge meist sowieso einen Bußgeld­be­scheid erlassen. Das aller­dings, ohne von Ihnen bereits ein „Geständnis“ in der Hand zu haben – schließlich wissen Sie selbst ja noch gar nicht, ob wirklich ein Verstoß vorliegt. Zudem muss sich niemand selbst oder Personen, die mit ihm verwandt oder verschwägert sind, belasten.

Bei einer Verkehrs­kon­trolle bzw. nach einem Verkehrs­verstoß vor Ort haben Sie das Recht zu schweigen und müssen keine Angaben machen, die Sie selbst belasten können.

Bußgeld­be­scheid erhalten – was, tun?

Kommt nun ein Bußgeld­be­scheid mit der Post, haben Sie ab Zustellung 14 Tage Zeit, um Einspruch einzu­legen. Danach müssen die Vorwürfe im Einzelnen geprüft werden. Im Idealfall mithilfe eines Anwalts, denn dieser verfügt über mehr Möglich­keiten bei der Akten­ein­sicht und Anfor­derung von Beweis­mitteln. Doch welche Fehler in einem Bußgeld­ver­fahren führen zu einer erfolg­reichen Anfechtung?

Grund­sätzlich kann der Bußgeld­be­scheid erst einmal auf formelle Fehler abgeklopft werden. Dazu gehören falsche Angaben zu Ihrer Person, fehlende Angaben zu den Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote, ein falsches Akten­zeichen, Fehler in der Frist­be­rechnung und eine fehlende Rechts­mit­tel­be­lehrung. Viel entschei­dender aber sind die Beweise, die der vermeint­lichen Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit zugrunde liegen. Nicht ordnungs­gemäß geeichte oder gewartete Blitzer, ungeschulte Messbeamte oder ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen können Messergeb­nisse oder auch Blitzer­fotos unbrauchbar machen.
Bußgelder vermeiden dank Geblitzt.de

Bußgelder vermeiden dank Geblitzt.de

Auch Sie haben einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten? Dann reichen Sie diesen jetzt direkt online bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.