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Verkehrs­ver­gehen mit dem Fahrrad

Einfach mal das Auto in der Garage stehen lassen und mit dem Fahrrad den Weg zur Arbeit radeln. Das ist nicht nur gut für die eigene Gesundheit, sondern ein kleiner Beitrag zur Verbes­serung der Umwelt. Wer aber glaubt, er könne so auch jedem Bußgeld aus dem Weg gehen, ist auf dem Holzweg. Auf dem Fahrrad wegen Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen oder Rotlicht­ver­stößen geblitzt zu werden, ist teuer und hat zudem Auswir­kungen auf den Punkte­stand in Flensburg. Welche Strafen wann fällig sind, zeigt einen Blick auf den Bußgeld­ka­talog Fahrrad.

Ein zweispuriger Fahrradweg mit Markierungen

Mit dem Fahrrad geblitzt – hier droht ein Bußgeld!

Generell gibt es für Fahrräder keine fest vorge­schriebene Geschwin­dig­keits­be­grenzung. Kommt doch ein Fahrrad­fahrer im Straßen­verkehr selten über das Tempo von 20 km/h – abgesehen von sport­lichen Rennfahrern und Fahrrad­ku­rieren unter Zeitdruck. Dennoch müssen auch Radler stets die Verkehrslage und das eigene Fahrver­halten im Blick behalten. Ist vielleicht ein Fahrrad-Geisterfahrer unterwegs? Sollte mich die Beschaf­fenheit des Radwegs dazu anhalten, langsamer zu fahren? Wie sind die Wetter­ver­hält­nisse? Und entspricht das Tempo meinen physi­schen Voraus­set­zungen, sodass ich auch bei einer Gefährdung recht­zeitig reagieren und bremsen kann? Diese Fragen sind insbe­sondere im Zusam­men­spiel mit einer möglichen Gefährdung für Fußgänger relevant, die für den Fahrrad­fahrer mit einer Geldbuße und sogar einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg bestraft werden kann.

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Bußgeld­ka­talog Fahrrad Geschwindigkeit

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Unange­passt Fahrrad-Geschwindigkeit 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  30 €  1 Punkt 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit nicht zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  35 €  1 Punkt 

Darüber hinaus müssen sich Fahrrad­fahrer an geltende Verkehrs­zeichen halten. In einem verkehrs­be­ru­higten Bereich ist Schritt­ge­schwin­digkeit angesagt und auch die Tempo 30 Zone gilt gleicher­maßen für Kraft­fahr­zeuge wie für Fahrräder. Übrigens: Auch Fahrrad­fahrer können geblitzt werden. Dabei gestaltet sich die Ermittlung des Verkehrs­sünders anhand eines Blitzer­fotos aller­dings schwie­riger als bei einem Autofahrer – schließlich besitzt ein Fahrrad kein Kennzeichen, durch das der Fahrer eindeutig identi­fi­ziert werden könnte. Wenn die Geschwin­dig­keits­über­schreitung aller­dings mit Laser- und Radar­mess­ge­räten erfasst wird, kann die Polizei den betrof­fenen Fahrer während einer Verkehrs­kon­trolle direkt anhalten und die Perso­nalien aufnehmen.

Bei Rot über die Ampel auf dem Fahrradsattel

Wer als Fahrrad­fahrer ein Rotlicht missachtet, zahlt ein saftiges Bußgeld von bis zu 180 Euro und hat in jedem Fall einen Punkt in Flensburg sicher. Wie bei Perso­nen­kraft­wagen spielt beim Strafmaß sowohl die Dauer der Rotphase beim Verstoß als auch die mögliche Gefährdung und Sachbe­schä­digung eine wesent­liche Rolle. Addieren sich zusätz­liche Verstöße mit dem Fahrrad oder Pkw, drohen dem Fahrer ein Fahrverbot oder der Entzug des Führer­scheins, sobald der achte Punkt im Fahreig­nungs­re­gister zu Buche schlägt.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechts­ab­biegens mit Grünpfeil rotes Wechsel­licht­zeichen oder rotes Dauer­licht­zeichen nicht befolgt.  60 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  100 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  120 €  1 Punkt 
.. bei schon länger als 1 Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  180 €  1 Punkt 

Fahren unter Alkohol­ein­fluss oder mit dem Handy am Ohr

Nach einer durch­zechten Nacht sollte man auf keinen Fall in sein Auto steigen. Das weiß jeder. Doch auch alkoho­li­siert Fahrrad fahren ist nicht nur gefährlich für alle betei­ligten Verkehrs­teil­nehmer, sondern zieht im Falle einer Polizei­kon­trolle empfind­liche Strafen nach sich. Ergibt der Alkoholtest mehr als 1,6 Promille, erhält der Beschul­digte eine Straf­an­zeige, eine Bußgeld­for­derung, drei Punkte in Flensburg und muss eine Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung (MPU) erfolg­reich absol­vieren, um ein Fahrverbot für das Fahren mit dem Fahrrad, aber auch für das Führen eines Pkw zu verhindern.

Weniger schwer­wie­gende Sanktionen sind für das Telefo­nieren oder Lesen von Nachrichten auf Ihrem Smart­phone während des Fahrrad­fahrens vorge­sehen. Wer auf eine Freisprech­anlage verzichtet und mit dem Mobil­te­lefon in der Hand erwischt wird, zahlt ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 55 Euro - kostspie­liger wird es erst, wenn die Benutzung des Handys zu einer Gefährdung oder einem Unfall führt. Auch Verstöße wie falsches Abbiegen, defekte Licht­an­lagen und unerlaubte Perso­nen­be­för­derung ziehen kleinere Geldbußen nach sich. Wer aller­dings als Fahrrad­fahrer einen Bahnübergang trotz geschlos­sener Schranke überquert, muss aufgrund eines Bußgeldes von 350 Euro richtig tief in die Tasche greifen.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Sie benutzten als Radfahrer ein elektro­ni­sches Gerät, das der Kommu­ni­kation, Infor­mation oder Organi­sation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschrifts­wid­riger Weise  55 € 
Sie benutzten als Radfahrer ein elektro­ni­sches Gerät, das der Kommu­ni­kation, Infor­mation oder Organi­sation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschrifts­wid­riger Weise und gefähr­deten dadurch Andere  75 € 
Sie benutzten als Radfahrer ein elektro­ni­sches Gerät, das der Kommu­ni­kation, Infor­mation oder Organi­sation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschrifts­wid­riger Weise. Es kam zu einem Unfall.  100 € 

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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