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Bußgelder, Punkte & Fahrverbot für Lkw-Fahrer

Als Berufs­fahrer hat man es nicht leicht. Neben dem Mitführen eines Fahrten­schreibers und der Einhaltung von Vorschriften zur Ladungs­si­cherung muss man im Verkehr besonders wachsam sein – kann doch die Kollision eines Pkw oder Motorrads mit dem Lastkraft­wagen schlimme Folgen haben. Welche Sanktionen auf einen Trucker zukommen, wenn er die Geschwin­digkeit nicht einhält bzw. sich einen Handy-, Abstands- oder Rotlicht­verstoß zuschulden kommen lässt, zeigt der entspre­chende Bußgeld­ka­talog Lkw. Dieser gilt zugleich auch für Kraftomnibusse.

bild bussgeldkatalog lkw 01

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit Lkw & Kraftomnibusse

Innerhalb geschlos­sener Ortschaften:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerhalb geschlos­sener Ortschaften:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Bußgeld­ka­talog Rotlicht­verstoß Lkw & Kraftomnibusse

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Bußgeld­ka­talog Abstands­verstoß Lkw & Kraftomnibusse

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  1 Punkt 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  1 Punkt 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  1 Punkt 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  3 Monate 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  180 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  400 €  2 Punkte  3 Monate 

Bußgeld­ka­talog Abstands­verstoß Autobahn Lkw & Kraftomnibusse

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Ihr erfor­der­licher Mindest­ab­stand von 50 Metern wurde nicht einge­halten. LKW fuhr mit über 3,5 Tonnen zuläs­sigem Gesamt­ge­wicht und schneller als 50 km/h 80 €  1 Punkt 
Ihr erfor­der­licher Mindest­ab­stand von 50 Metern wurde nicht einge­halten. Kraft­om­nibus mit Fahrgästen oder ein kennzeich­nungs­pflich­tiges Fahrzeug fuhr mit über 3,5 Tonnen zuläs­sigem Gesamt­ge­wicht und schneller als 50 km/h 120 €  1 Punkt 

Bußgeld­ka­talog Handy­verstoß Lkw & Kraftomnibusse

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

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Bußgeld­ka­talog Geschwindigkeitsbegrenzer

Für besonders schwere Lastkraft­wagen und Kraft­om­ni­busse ist zudem ein Geschwin­dig­keits­be­grenzer vorge­schrieben. Die Obergrenze hängt dabei mit dem Datum der Erstzu­lassung zusammen. Wurde diese zwischen dem 1. Januar 1988 und 1. Oktober 2001 erteilt, beträgt die zulässige Gesamt­masse nicht mehr als 12 Tonnen bei Lkw und 10 Tonnen bei Kraft­om­ni­bussen. Lastkraft­wagen, Kraft­om­ni­busse sowie Sattel­zug­ma­schinen und Zugma­schinen mit Erstzu­lassung ab dem 1. Oktober 2001 müssen bereits bei mehr als 3,5 t Gewicht einen Geschwin­dig­keits­be­grenzer an Bord haben. Zuwider­hand­lungen werden wie folgt bestraft:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Kraft­fahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war, oder den Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt oder nicht benutzt hat, auch wenn es sich um ein auslän­di­sches Kraft­fahrzeug handelt  100 €  1 Punkt 
Als Halter die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahr­zeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war oder dessen Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf eine unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt war oder nicht benutzt wurde  150 €  1 Punkt 

Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen lassen

Ein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bedeutet aller­dings nicht, dass die Vorwürfe der Bußgeld­stelle über jeden Zweifel erhaben sind. Fehler­hafte Messungen oder formelle Fehler im Verfahren können durchaus zu einer erfolg­reichen Anfechtung führen. Reichen Sie jetzt Ihre Unter­lagen bei Geblitzt.de ein, wenn Ihnen ein Geschwindigkeits-, Überhol-, Vorfahrt-, Rotlicht-, Abstands-, Halte-, Park- oder Mobil­te­le­fon­verstoß zur Last gelegt wird. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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