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Mit dem Motorrad geblitzt

Wie in „Easy Rider“ durch die Landschaft cruisen – das ist der Traum der Freiheit eines jeden Bikers. Nur den Tacho sollte man stets vor Augen haben. Schließlich kann es auch auf deutschen Straßen ganz schön teuer werden, mit zu viel km/h geblitzt zu werden. Auch Mobiltelefon-, Abstands- und Rotlicht­ver­stöße sind keine Kavaliers­de­likte. Der nachste­hende Bußgeld­ka­talog für Motor­rad­fahrer zeigt Ihnen, welche Vergehen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote nach sich ziehen können.

Ein Motorrad auf dem Buergersteig stehend

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit Motorrad

Innerhalb geschlos­sener Ortschaften:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerhalb geschlos­sener Ortschaften:

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­ka­talog Motorrad Rotlichtverstoß

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Bußgeld­ka­talog Motorrad Abstandsverstoß

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  1 Punkt 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  1 Punkt 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  1 Punkt 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  3 Monate 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  180 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  400 €  2 Punkte  3 Monate 

Bußgeld­ka­talog Motorrad Handyverstoß

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

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Bußgeld­vor­würfe immer überprüfen lassen!

Doch nicht immer müssen die Sanktionen des Motorrad-Bußgeldkataloges auch zur Anwendung kommen. Es ist durchaus möglich, dass Fehler bei der Beweis­auf­nahme gemacht wurden. War der Blitzer korrekt gewartet, positio­niert und geeicht? Ist das Blitzerfoto aussa­ge­kräftig genug und das Messpro­tokoll vollständig? Auch formelle Fehler können sich in ein Bußgeld­ver­fahren einschleichen. Falsche Akten­zeichen, lücken­hafte Angaben zur beschul­digten Person, fehlende Angaben zu Zeit, Ort und Art des Verstoßes oder eine fehlende Rechts­mit­tel­be­lehrung sind keine Seltenheit. Und auch eine Verjährung der Vorwürfe ist durchaus schon mal vorge­kommen. Die Verjäh­rungs­frist kann jedoch unter­brochen werden. Wann das der Fall ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Geblitzt.de hilft schnell & direkt

Um Vorwürfe auf Fehler überprüfen zu können, braucht es eine Einsicht in die Bußgeldakte durch einen erfah­renen Fachanwalt für Verkehrs­recht. Reichen Sie daher Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de ein. Wir werden bei Tempo-, Rotlicht-, Überhol-, Vorfahrt-, Abstands-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen tätig. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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