Verwarngeld im Straßenverkehr

Alltag auf deutschen Straßen: Man hat es eilig von A nach B zu kommen und ist mit seinem Auto in Sachen Tempo ein bisschen über dem Limit. Auch die Parkuhr ist manchmal schneller abgelaufen, als es dem Fahrer lieb ist und falsch geparkt hat wohl jeder schon einmal. Derartige Vergehen ahndet der Gesetz­geber - im Gegensatz zum Bußgeld­ver­fahren - mit einem Verwarngeld. Dieses wird bei gering­fü­gigen Ordnungs­wid­rig­keiten wie Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen bis zu 16 km/h sowie Halte- und Parkver­stößen ohne Behin­derung erhoben. Die auch als Verwar­nungsgeld bezeichnete Geldbuße liegt je nach Vergehen zwischen fünf und 55 Euro und muss innerhalb von sieben Tagen nach Ausspruch der Verwarnung beglichen werden. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen bei einer Verwarnung nicht.

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Einspruch mit Folgen: Wenn aus der Verwarnung ein Bußgeld­ver­fahren wird…

Zahlt der betroffene Verkehrs­teil­nehmer nicht oder nutzt die Möglichkeit eines Einspruchs, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeld­ver­fahren ein. Hier fallen zu dem eigent­lichen Verwarngeld weitere Gebühren an, und zwar in Höhe von 25 Euro für die Verfah­rens­er­öffnung zuzüglich 3,50 Euro Auslagen, wenn das Bußgeld­ver­fahren gegen Sie nicht einge­stellt wird. Wenn Sie es also auf ein Verfahren ankommen lassen, könnte die Folge sein, dass Sie deutlich tiefer in Ihr Porte­monnaie greifen müssen als es die Verwarnung an sich erfordert hätte.

Der Einspruch bei einer Verwarnung führt zwangs­läufig zu einem Bußgeldverfahren.

Und wann kann Geblitzt.de für Sie tätig werden?

Die Prüfung von Verwar­nungen und Bußgeld­vor­würfen, welche aus einer nicht angenom­menen Verwarnung resul­tieren, übernehmen wir nicht. Generell empfehlen wir Ihnen deshalb die Verwarnung zu begleichen. Neben den gerin­geren Kosten entstehen Ihnen im Fall einer Verwarnung auch keine recht­lichen Konse­quenzen. Der Verstoß wird nicht akten­kundig und hat keinen Eintrag im Fahreig­nungs­re­gister (FAER) zur Folge.

Wohl aber wird Geblitzt.de aktiv, wenn Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid als direkte Folge eines Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy, Park- oder Halte­ver­stoßes erhalten haben. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.