Verwarngeld im Straßenverkehr
Alltag auf deutschen Straßen: Man hat es eilig von A nach B zu kommen und ist mit seinem Auto in Sachen Tempo ein bisschen über dem Limit. Auch die Parkuhr ist manchmal schneller abgelaufen, als es dem Fahrer lieb ist und falsch geparkt hat wohl jeder schon einmal. Derartige Vergehen ahndet der Gesetzgeber - im Gegensatz zum Bußgeldverfahren - mit einem Verwarngeld. Dieses wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 16 km/h sowie Halte- und Parkverstößen ohne Behinderung erhoben. Die auch als Verwarnungsgeld bezeichnete Geldbuße liegt je nach Vergehen zwischen fünf und 55 Euro und muss innerhalb von sieben Tagen nach Ausspruch der Verwarnung beglichen werden. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen bei einer Verwarnung nicht.
Einspruch mit Folgen: Wenn aus der Verwarnung ein Bußgeldverfahren wird…
Zahlt der betroffene Verkehrsteilnehmer nicht oder nutzt die Möglichkeit eines Einspruchs, leitet die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Hier fallen zu dem eigentlichen Verwarngeld weitere Gebühren an, und zwar in Höhe von 25 Euro für die Verfahrenseröffnung zuzüglich 3,50 Euro Auslagen, wenn das Bußgeldverfahren gegen Sie nicht eingestellt wird. Wenn Sie es also auf ein Verfahren ankommen lassen, könnte die Folge sein, dass Sie deutlich tiefer in Ihr Portemonnaie greifen müssen als es die Verwarnung an sich erfordert hätte.
Der Einspruch bei einer Verwarnung führt zwangsläufig zu einem Bußgeldverfahren.
Und wann kann Geblitzt.de für Sie tätig werden?
Die Prüfung von Verwarnungen und Bußgeldvorwürfen, welche aus einer nicht angenommenen Verwarnung resultieren, übernehmen wir nicht. Generell empfehlen wir Ihnen deshalb die Verwarnung zu begleichen. Neben den geringeren Kosten entstehen Ihnen im Fall einer Verwarnung auch keine rechtlichen Konsequenzen. Der Verstoß wird nicht aktenkundig und hat keinen Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) zur Folge.
Wohl aber wird Geblitzt.de aktiv, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid als direkte Folge eines Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy, Park- oder Halteverstoßes erhalten haben. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.