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Die Haupt­un­ter­suchen des TÜV – ein Muss für jeden Autofahrer

Eine aktuelle TÜV-Plakette ist nicht nur – im Falle einer Verkehrs­kon­trolle durch die Polizei – sinnvoll, um Bußgelder zu vermeiden. Vielmehr bedeutet das Siegel des Techni­schen Überwa­chungs­vereins auch, dass Ihr Wagen intakt und daher weniger anfällig für Unfälle ist. Was es kosten kann, den TÜV zu überziehen und worauf Sie sonst noch bei der Haupt­un­ter­su­chung achten müssen, soll hier erläutert werden.

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§ 29 StVZO: Unter­su­chung der Kraft­fahr­zeuge und Anhänger

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt in § 29 die Bestim­mungen und Abläufe der Haupt­un­ter­su­chung. Mit wenigen Ausnahmen, wie Fahrzeuge der Bundeswehr und Bundes­po­lizei, müssen sich alle Kraft­fahr­zeuge und Anhänger dieser Inspektion unter­ziehen. Dabei werden diese “auf ihre Verkehrs­si­cherheit, ihre Umwelt­ver­träg­lichkeit sowie auf Einhaltung der für sie geltenden Bau- und Wirkvor­schriften unter­sucht.” Die Abgas­un­ter­su­chung wird zudem nicht mehr separat durch­ge­führt, sondern ist seit 2010 integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung.

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Bei bestimmten Fahrzeugen – wie Lastkraft­wagen ab einer zuläs­sigen Gesamt­masse von bis zu 7,5 t, Kraft­om­ni­bussen mit mehr als acht Fahrgast­plätzen und Anhängern mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von bis zu 10 t – steht zudem in den meisten Fällen alle sechs Monate eine Sicher­heits­prüfung (SP) auf dem Programm. Und zwar zwischen den Haupt­un­ter­su­chungen, die bei Perso­nen­kraft­wagen nach der Erstzu­lassung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate, angesetzt wird. Fahrer von Lkw und Wohnmo­bilen müssen je nach Gesamt­masse alle 12 oder 24 Monate zum TÜV, Motor­rad­fahrer und Leicht­kraft­rad­fahrer alle 24 Monate. 


Wer einen Anhänger besitzt, sollte je nach dessen Gewicht alle 12, 24 oder 36 Monate zur Haupt­un­ter­su­chung, während Kraft­om­ni­busse mit mehr als acht Fahrgast­plätzen genau einmal im Jahr beim TÜV unter­sucht werden müssen.

Der TÜV-Check: So läuft die Haupt­un­ter­su­chung ab

Als Fahrzeug­halter sind Sie verpflichtet, Ihr Kraft­fahrzeug in den oben genannten Abständen zur Haupt­un­ter­su­chung zu bringen. Dort können Sie beiwohnen, wenn der Fachmann Ihr Auto strengstens unter die Lupe nimmt. Im Anschluss erhalten Sie einen Prüfungs­be­richt für Ihre Unter­lagen. Sind keine Mängel vorhanden, wird dies in Ihrem Fahrzeug­schein vermerkt und die Prüfpla­kette am hinteren Kennzeichen Ihres Pkw angebracht. Wurden jedoch bei der Unter­su­chung wesent­liche Mängel offenbar, müssen Sie diese innerhalb eines Monats in einer Werkstatt beheben lassen.


Das Verpassen einer Haupt- und Sicher­heits­prüfung oder Fahren ohne gültige TÜV-Plakette kann bis zu 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Mängel können zum Beispiel abgefahrene Reifen, eine fehler­hafte Beleuchtung und Elektrik, Probleme mit den Bremsen oder der Lenkung, Rostschäden am Fahrge­stell und unvor­schrifts­mäßige Abgas­werte beinhalten. Erst wenn die TÜV-Nachuntersuchung ergibt, dass Ihr Fahrzeug verkehrs­sicher ist, erhalten Sie die erfor­der­liche Plakette, die Ihnen ermög­licht, mit Ihrem Kraft­fahrzeug wieder legal auf deutschen Straßen unterwegs zu sein.

Bußgeld­ka­talog TÜV

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festge­stellten Mängel.  10 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitab­ständen einer Sicher­heits­prüfung zu unter­ziehen ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten.  15 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung vorzu­führen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten.  15 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitab­ständen einer Sicher­heits­prüfung zu unter­ziehen ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.  25 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.  25 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitab­ständen einer Sicher­heits­prüfung zu unter­ziehen ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.  60 €  1 Punkt 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.  60 €  1 Punkt 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitab­ständen einer Sicher­heits­prüfung zu unter­ziehen ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten.  75 €  1 Punkt 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicher­heits­prüfung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten.  75 €  1 Punkt 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicher­heits­prüfung vorge­schrieben ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.  15 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicher­heits­prüfung vorge­schrieben ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.  25 € 
Sie unter­ließen es, das Fahrzeug, für das keine Sicher­heits­prüfung vorge­schrieben ist, zur fälligen Haupt­un­ter­su­chung vorzu­führen. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten.  60 €  1 Punkt 
Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängel­be­sei­tigung nicht recht­zeitig vor.  15 € 
Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Haupt­un­ter­su­chung vorge­führt werden muss, nicht durch eine Prüfpla­kette auf dem amtlichen Kennzeichen nach.  10 € 
Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicher­heits­prüfung vorge­führt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach.  10 € 
Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte Prüfplakette/Prüfmarke in einem ordnungs­ge­mäßen Zustand befand, insbe­sondere nicht verdeckt oder verschmutzt war.  5 € 
Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein/Nachweis über die Betriebs­er­laubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette/Prüfmarke durch die Zulas­sungs­be­hörde untersagt war.  15 € 
Sie missach­teten das Betriebsverbot/die Beschränkung für den Betrieb des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplakette/Prüfmarke. 60 €  1 Punkt 
Sie brachten an dem Fahrzeug verbots­widrig Einrich­tungen an, die zu Verwechs­lungen mit der Prüfplakette/Prüfmarke Anlass geben konnten: 10 Euro • Sie bewahrten den Unter­su­chungs­be­richt für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Haupt­un­ter­su­chung auf oder händigten ihn zustän­digen Personen oder der Zulas­sungs­be­hörde nicht aus.  10 € 
Sie bewahrten den Unter­su­chungs­be­richt für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Haupt­un­ter­su­chung auf oder händigten ihn zustän­digen Personen oder der Zulas­sungs­be­hörde nicht aus.  15 € 
Sie bewahrten das Prüfpro­tokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicher­heits­prüfung auf oder händigten es zustän­digen Personen oder der Zulas­sungs­be­hörde nicht aus.  15 € 
Sie führten kein vorschrifts­mä­ßiges Prüfbuch für das Fahrzeug.  15 € 
Sie bewahrten das Prüfbuch für das Fahrzeug nicht bis zur endgül­tigen Außer­be­trieb­setzung auf.  15 € 

In Zusam­menhang mit der Haupt­un­ter­su­chung beim TÜV gibt eine ganze Reihe an Verstößen, die mit Bußgeldern bis hin zu Punkten im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg sanktio­niert werden. Je länger Sie einer TÜV-Untersuchung fernge­blieben sind, desto höher fallen die jewei­ligen Strafen aus.

Haupt­un­ter­su­chung: Kann das nur der TÜV?

Das Wort “TÜV” ist jedem Fahrzeug­halter ein Begriff. Dennoch täuscht die Gleich­setzung mit der vom Gesetz­geber angeord­neten Haupt­un­ter­su­chung darüber hinweg, dass es neben der Marke “TÜV” auch andere staatlich anerkannte Prüfungs­or­ga­ni­sa­tionen gibt. Ob Sie Ihren Wagen klassisch vom TÜV überprüfen lassen oder konkur­rie­renden Gesell­schaften wie die DEKRA, GTÜ oder KÜS beauf­tragen, spielt für das Ergebnis der Haupt­un­ter­su­chung keine Rolle. Auch die TÜV-Kosten halten sich bei den verschie­denen Dienst­leistern in der Regel die Waage: Für eine Pkw-Hauptuntersuchung beispiels­weise zahlt man um die 100 Euro, für die von Kraft­rädern knapp 70 Euro.

Mit Geblitzt.de Bußgelder und Punkte in Flensburg verhindern

Wir werden zwar nicht bei Verstößen gegen die TÜV-Auflagen tätig. Wohl aber, wenn Sie das Tempo­limit überschritten sowie Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­ver­stöße begangen haben. Den entspre­chenden Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid können Sie jetzt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.


Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

TÜV Süd: Haupt­un­ter­su­chung