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StVO-Novelle: Neue Regeln und Sanktionen

Mit drasti­schen Konse­quenzen für Autofahrer ist am 28. April 2020 die StVO-Novelle in Kraft getreten. Seitdem können Betroffene bereits bei gerin­geren Überschrei­tungen sowohl mit einem deutlich höheren Bußgeld als auch mit Fahrver­boten sanktio­niert werden. Ob die Bußgelder nach der neuen oder alten Straßen­ver­kehrs­ordnung verhängt werden, ist vom Tag des Verstoßes abhängig und nicht vom Zeitpunkt der Bearbeitung durch die Behörden. Wurde der Verstoß vor dem 28. April 2020 festge­stellt, gilt der alte Bußgeld­ka­talog. Bei einer Feststellung nach dem 28. April gelten die höheren Sanktionen der erneu­erten StVO. Welche Änderungen die StVO-Novelle mit sich bringt, fassen wir im Folgenden zusammen.

bild wann gilt der neue bussgeldkatalog 2020 01

StVO-Novelle: Jetzt wird’s teuer!

„Wir machen den Straßen­verkehr noch sicherer, klima­freund­licher und gerechter“, so das Bundes­mi­nis­terium für Verkehr und digitale Infra­struktur. Für Verkehrs­teil­nehmer bedeutet dies aller­dings vor allem, dass Tempo­ver­stöße seit dem 28. April 2020 härter bestraft werden. Bei einer Überschreitung der Höchst­ge­schwin­digkeit ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts drohen Autofahrern nun ein Monat Fahrverbot. Im Vergleich zu vorhe­rigen StVO sind die Bußgelder für geringere Überschrei­tungen doppelt so hoch festgelegt. Wer beispiels­weise außerorts 11 km/h zu schnell unterwegs ist, muss nun statt 20 Euro ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Innerorts sind 50 statt 25 Euro zu entrichten. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die aktuellen nach der StVO-Novelle gültigen Sanktionen der Geschwindigkeitsverstöße.

Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen Innerorts

Alter Bußgeldkatalog  Geplante Änderung ab 28.04.2020 Bußgeld­ka­talog ab dem 09.11.2021
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 15 €  30 €  30 € 
11 - 15 km/h 25 €  50 €  50 € 
16 -20 km/h 35 €  70 €  70 € 
21 - 25 km/h 80 €  1 Punkt  80 €  1 Punkt  (1 Monat)*  115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 160 €  2 Punkte  1 Monat  160 €  2 Punkte  1 Monat  260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 200 €  2 Punkte  1 Monat  200 €  2 Punkte  1 Monat  400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 280 €  2 Punkte  2 Monate  280 €  2 Punkte  2 Monate  560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 480 €  2 Punkte  3 Monate  480 €  2 Punkte  3 Monate  700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 680 €  2 Punkte  3 Monate  680 €  2 Punkte  3 Monate  800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Geschwin­dig­keits­über­ei­tungen Außerorts

Alter Bußgeldkatalog  Geplante Änderung ab 28.04.2020 Bußgeld­ka­talog ab dem 09.11.2021
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 15 €  30 €  30 € 
11 - 15 km/h 25 €  50 €  50 € 
16 -20 km/h 35 €  70 €  70 € 
21 - 25 km/h 80 €  1 Punkt  80 €  1 Punkt  (1 Monat)*  115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  100 €  1 Punkt  (1 Monat)*  180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 160 €  2 Punkte  1 Monat  160 €  2 Punkte  1 Monat  260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 200 €  2 Punkte  1 Monat  200 €  2 Punkte  1 Monat  400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 280 €  2 Punkte  2 Monate  280 €  2 Punkte  2 Monate  560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 480 €  2 Punkte  3 Monate  480 €  2 Punkte  3 Monate  700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 680 €  2 Punkte  3 Monate  680 €  2 Punkte  3 Monate  800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

StVO-Novelle: Fahrverbote, höhere Bußgelder und weitere Neuerungen

Neben den Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen sind jetzt auch sowohl das Falsch­parken als auch falsches Halten teurer geworden. Für das Parken auf Rad- und Gehwegen sowie für das Halten in zweiter Reihe können bis zu 100 Euro Bußgeld anfallen. Aber auch der Rettungs­gasse wurde mehr Wichtigkeit beigemessen und derjenige, der keine bildet, bekommt nun neben 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten auch noch ein Fahrverbot aufge­drückt. Darüber hinaus wurde auch das Bußgeld für unberech­tigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 25 auf 55 Euro angehoben. Ein neuer Tatbe­stand für das unberech­tigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist ebenfalls einge­führt worden.

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Sie können Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid mit dem Vorwurf eines Geschwindigkeits-, Rotlicht, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­ver­stoßes bei Geblitzt.de zur Überprüfung einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.