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Verstöße beim Überholen von Bus & Bahn

Ob Schul­kinder, Berufs­tätige auf dem Weg zur Arbeit oder Rentne­rinnen und Rentner, die sich in der City einen schönen Tag machen möchten – Busse und Straßen­bahnen gehören zu den wichtigsten Bausteinen der Infra­struktur jeder Stadt. Damit die Fahrgäste auch sicher ans Ziel kommen, müssen Autofahrer beson­derer Vorsicht walten lassen, wenn sie im Straßen­verkehr auf ein öffent­liches Verkehrs­mittel treffen. Was Sie beachten sollten und bei welchem Verstoß Bußgelder und Punkte in Fahreig­nungs­re­gister zu Buche schlagen, soll im Folgenden näher erläutert werden.

bild behinderung von schulbussen und oeffentlichen verkehrsmitteln 1

Überholen von öffent­lichen Verkehrs­mitteln und Schul­bussen - safety first!

Busse und Straßen­bahnen bzw. deren Insassen unter­liegen im Straßen­verkehr einem beson­deren Schutz. Wie man § 20 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Absatz 1 entnehmen kann, gilt für Kraftfahrzeugführer:

An Omnibussen des Linien­ver­kehrs, an Straßen­bahnen und an gekenn­zeich­neten Schul­bussen, die an Halte­stellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegen­verkehr, nur vorsichtig vorbei­ge­fahren werden.

Dabei muss gewähr­leistet sein, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können. Sie dürfen also nur mit Schritt­ge­schwin­digkeit sowie angemes­senem Abstand vorbei­fahren und wenn nötig, muss gewartet werden. Hier ist ein beson­deres Augenmerk auf Schul­busse zu legen, da Kinder den Verkehr im Gegensatz geschulten Erwach­senen nicht immer richtig einschätzen können. Eine besondere Vorsicht- und Brems­be­reit­schaft ist äußerst ratsam. Wenn sich Omnibusse des Linien­ver­kehrs und Schul­busse mit einge­schal­tetem Warnblink­licht einer Halte­stelle nähern, gilt sogar striktes Überholverbot.

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Ist das Warnblink­licht einge­schaltet und der Bus steht an der Halte­stelle, darf der Fahrer dahinter nur mit Schritt­ge­schwin­digkeit vorbei­fahren – das gilt auch für den Gegen­verkehr, es sei denn, die Fahrbahnen sind baulich vonein­ander getrennt. Zudem muss Linien- und Schul­bussen die Abfahrt von der jewei­ligen Halte­stelle ermög­licht werden. Eine Ausnah­me­regel stellen Fernbusse dar: Diese dürfen - auch wenn Sie an einer Halte­stelle stehen, - wie andere Kraft­fahr­zeuge überholt werden. Wer ein- oder ausstei­gende Fahrgäste beim Überholen eines Busses behindert oder gefährdet, muss mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von bis zu 70 Euro rechnen.

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Natürlich gibt es auch zahlreiche andere Verstöße im Straßen­verkehr. Geblitzt.de ist dann zur Stelle, wenn Sie ein Geschwin­dig­keits­ver­gehen sowie ein Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- oder Vorfahrt­verstoß begangen haben sollen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

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