Der Kreisverkehr: Ordnung muss sein!
Für deutsche Straßen mit hohem Kraftfahrzeugaufkommen gilt der Kreisverkehr als besonders sichere Maßnahme. Ist er doch eine umweltfreundlichere und weniger unfallanfällige Alternative zur Straßenkreuzung. Die Autofahrer haben sich vorsichtig einzuordnen und müssen entgegen dem Uhrzeigersinn bis zu ihrer gewünschten Ausfahrt fahren. Welche Vorfahrtsregeln gelten, wie es mit dem Parken aussieht und welche Bußgelder bei Verstößen verhängt werden, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Der Kreisverkehr und seine Gesetzmäßigkeiten
Ein Kreisverkehr ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) erst dann als ein solcher zu bezeichnen, wenn er durch das blaue Verkehrsschild mit den drei rechtsrum verlaufenden, weißen Pfeilen in Kombination mit dem “Vorfahrt gewähren”- Schild eindeutig als Kreisverkehr gekennzeichnet ist. Hier haben die Verkehrsteilnehmer Vorfahrt, die sich innerhalb des Kreisels befinden. Außer, es handelt sich um ein unbeschildertes Rondell, also keinen klassischen Kreisverkehr. Dann gilt wie an Kreuzungen die “rechts vor links”- Regel. Bei zweispurigen Kreisverkehren hat stets der Fahrer auf der äußeren Fahrspur Vorrang, genauso wie Radfahrern und Fußgängern, die dem Verlauf der Fahrbahn des Kreisverkehrs folgen, an den Ausfahrten Vorfahrt gewährt werden muss.
Im Kreisverkehr gelten eigene Vorfahrtsregeln, Einbahnverkehr mit Rechtsfahrgebot sowie absolutes Park- und Halteverbot.
Bußgeldkatalog Kreisverkehr
Verkehrswidriges Halten und Parken im Kreisverkehr, falsche Verwendung des Blinkers sowie das Überfahren der Mittelinsel und das Fahren in falsche Fahrtrichtung werden mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro sanktioniert. Zu Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot kann es nicht kommen. Verstöße gegen die Vorfahrt oder beim Abbiegen im Kreisverkehr orientieren sich an den generell dafür vorgesehenen Bußgeldkatalog Strafen.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 10 € | - | - |
Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 15 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 15 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 25 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn | 25 € | - | - |
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere | 35 € | - | - |
Sie haben bei Einfahrt in den Kreisverkehr geblinkt bzw. den Blinker bei dessen verlassen nicht gesetzt | 10 € | - | - |
Sie fuhren verbotswidrig über die Mittelinsel im Kreisverkehr | 10 € | - | - |
Sie fuhren verbotswidrig über die Mittelinsel im Kreisverkehr. Es kam zu einem Unfall | 35 € | - | - |
Sie gefährdeten beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen Anderen | 35 € | - | - |
Sie befolgten die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht | 25 € | - | - |
Bußgelder und Punkte in Flensburg verhindern mit Geblitzt.de
Verwarnungsgelder bei Verstößen im Kreisverkehr gehören nicht zu unserem Aufgabenfeld. Wohl aber können Sie Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid in Fällen von Geschwindigkeitsvergehen, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Handy-, Halte-, Park- und Vorfahrtverstößen bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.