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Mit dem Anhänger auf der Straße – Verstöße belasten den Geldbeutel

Universell einsetzbar, aber nicht ohne Regelwerk. Mit einem Pkw-Anhänger kann man sich die teure Umzugs­firma sparen oder mit Fahrrädern im Gepäck in den Urlaub fahren. Der vorschrifts­mä­ßigen Anbringung einer Anhän­ger­kupplung und Einhaltung des Tempo­limits sollten aber unbedingt Folge geleistet werden. Verstöße mit dem Anhänger können nämlich ein üppiges Bußgeld kosten sowie Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Der nachste­hende Text gibt Aufschluss darüber, worauf Sie beim Fahren mit einem Anhänger achten sollten und welche Sanktionen im Falle eines Verkehrs­de­liktes im Einzelnen auf Sie zukommen können.

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Anhänger Gewicht & Führerscheinklassen

Mit dem Führer­schein der Klasse B darf jeder Autofahrer einen Anhänger mit dem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von bis zu 750 kg fahren. Mit steigendem Gewicht des Anhängers ist auch eine höhere Führer­schein­klasse nötig. So erlaubt die Klasse B96 unter anderem das Fahren von Pferde­an­hängern und Wohnwagen, wenn diese gemeinsam mit dem Fahrzeug nicht mehr als 4250 kg wiegen. Bis zu 3500 kg allei­niges Anhän­ger­ge­wicht deckt die Führer­schein­klasse BE ab.

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Ein entspre­chender Fahrschulkurs, um den Zusatz E in seinem B-Führerschein vorweisen zu können, kostet in der Regel zwischen 400 und 800 Euro, während der Erwerb der Klasse B96 mit 300 bis 500 Euro etwas günstiger ist. Zudem beinhaltet dieser einen deutlich gerin­geren Aufwand für den Theorie- und Praxis­un­ter­richt, der im Gegensatz zum Bestehen der Klasse BE nicht mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Hat man den richtigen Führer­schein und auch die Anhän­ger­zu­lassung, ist noch Folgendes zu beachten: Auch Ihr Anhänger muss regel­mäßig zum TÜV zwecks Überprüfung von Alter und Profil­tiefe der Reifen sowie des ordnungs­ge­mäßen Zustandes des Bodens und der Wände.

Geschwin­dig­keits­ver­stöße beim Fahren mit einem Anhänger kosten bis zu 680 Euro Bußgeld – zudem können 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 3 Monaten fällig werden. Wer die Anhän­ger­kupplung nicht vorschrifts­mäßig verwendet, wird im Höchstfall mit 200 Euro und einem Punkt sanktioniert.

Bußgeld­ka­talog: Anhänger Geschwin­digkeit & Anhängerkupplung

Generell dürfen Sie mit einem Anhänger am Auto aufgrund des höheren Unfall­ri­sikos nicht schneller als 80 km/h fahren – es sei denn, der Fahrer erhält von der Zulas­sungs­be­hörde eine Tempo-100-Plakette. Dafür müssen aller­dings bestimmten Voraus­set­zungen, wie das Vorhan­densein eines Antiblo­ckier­systems und eine geeignete Reifen­be­schaf­fenheit gegeben sein. Sanktionen bei Verstößen gegen das Tempo­limit mit einem Pkw samt Anhänger werden laut Bußgeld­ka­talog mit den Bestra­fungen für Lkw-Fahrer gleichgesetzt.

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Auch wer die Anhän­ger­kupplung nicht vorschrifts­mäßig am Pkw anbringt, nimmt fahrlässig eine Gefährdung des Verkehrs in Kauf. Wenn durch die mangelnde Verbindung der Fahrzeug­kom­bi­nation die Verkehrs­si­cherheit beein­trächtigt wird, muss der Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg – bei Gefährdung werden neben dem Punkt 165 Euro, bei Unfall­folge 200 Euro fällig.

Innerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeld­ka­talog 2023 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog Achslast, Gesamt­ge­wichte, Anhängelast

Neben der Einhaltung des Tempo­limits ist auch das Gewicht von großer Bedeutung für das verkehrs­ge­rechte Fahren mit einem Anhänger. Die folgende Tabelle zeigt auf, bei wie viel Prozent Überschreitung der Achslast (Gewicht, mit dem die Achsen belastet werden), der Anhän­gelast (Gewichts des Anhängers) und des Gesamt­ge­wichts von Fahrzeug und Anhänger, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist. Fahrverbote werden zwar nicht verhängt, aber stets ein Punkt in Flensburg und Bußgelder bis zu einer Höhe von 425 Euro.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Kraft­fahrzeug, Anhänger oder Fahrzeug­kom­bi­nation in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamt­ge­wicht oder die zulässige Anhän­gelast hinter einem Kraft­fahrzeug überschritten war bei Kraft­fahr­zeugen über 7,5 t oder Kraft­fahr­zeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als 
mehr als 5 Prozent  80 €  1 Punkt 
10 Prozent  110 €  1 Punkt 
15 Prozent  140 €  1 Punkt 
20 Prozent  190 €  1 Punkt 
25 Prozent  285 €  1 Punkt 
30 Prozent  380 €  1 Punkt 
Anordnen oder Zulassen der Inbetrieb­nahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als 
mehr als 5 Prozent  140 €  1 Punkt 
10 Prozent  235 €  1 Punkt 
15 Prozent  285 €  1 Punkt 
20 Prozent  380 €  1 Punkt 
25 Prozent  425 €  1 Punkt 
Kraft­fahrzeug, Anhänger oder Fahrzeug­kom­bi­nation in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamt­ge­wicht oder die zulässige Anhän­gelast hinter einem Kraft­fahrzeug überschritten war bei Kraft­fahr­zeugen bis 7,5 t Inbetrieb­nahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetrieb­nahme, Überschreitung um mehr als 
20 Prozent  95 €  1 Punkt 
25 Prozent  140 €  1 Punkt 
30 Prozent  235 €  1 Punkt 
Anordnen oder Zulassen der Inbetrieb­nahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als 
20 Prozent  95 €  1 Punkt 
25 Prozent  140 €  1 Punkt 
30 Prozent  235 €  1 Punkt 

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