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Tagfahr­licht im Tunnel

Die klare Antwort auf die Frage, ob im Tunnel das Tagfahr­licht ausreicht, ist nein. Und das hat auch einen Grund. Denn ist nur das Tagfahr­licht angeschaltet, befindet sich hinten am Fahrzeug keine Beleuchtung. Nutzt man hingegen das Abblend­licht, haben auch andere Verkehrs­teil­nehmer die Möglichkeit, das Fahrzeug von allen Seiten im Tunnel zu erkennen. Zudem muss der Verkehrs­teil­nehmer laut § 17 der StVO bei schlechten Sicht­ver­hält­nissen, die auch im Tunnel vorhanden sind, das Abblend­licht einschalten. Hält man sich nicht daran, droht ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro.

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So verhalten Sie sich im Tunnel

Für Tunnel gibt es für Autofahrer verschie­denen Horror­sze­narien – Pannen, Unfälle oder Brände. Doch laut ADAC kommt es in Tunneln weniger zu Unfällen als außerhalb. Was tut man aller­dings, wenn es doch dazu kommt? Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie im Tunnel richtig reagieren:

Halten Sie nur in Notfällen im Tunnel an. Wenden Sie nicht im Tunnel oder fahren Sie nicht rückwärts. Grund­sätzlich gilt: Halten Sie sich an die Anwei­sungen des Tunnelpersonals.

  • Fahren Sie mit Abblend­licht und nicht mit Tagfahr­licht im Tunnel.
  • Vermeiden Sie Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen und halten Sie den Sicher­heits­ab­stand zum voraus­fah­renden Fahrzeug ein.
  • Achten Sie auf die Ampeln und Verkehrszeichen.

Panne, Störung oder Stau im Tunnel

Egal ob es sich um einen Unfall, einen Stau oder eine Panne handelt, schalten Sie den Warnblinker immer an. Im Falle eines Staus gilt, wie immer, Rettungs­gasse bilden! Zudem sollte der Betroffene einen Mindest­ab­stand von 5 Metern zum vorderen Fahrzeug einhalten sowie den Motor abschalten, sollte es zu einem längeren Still­stand kommen.

Kommt es zu einer Panne im Tunnel, sollte der Fahrer das Fahrzeug zur nächst­lie­genden Pannen- oder Halte­bucht bringen, sofern dies umsetzbar ist. Auch der Stand­streifen wäre eine Möglichkeit zum Abstellen. Sollte dies unmöglich sein, sollte das Fahrzeug, so nah wie es geht, am rechten Fahrbahnrand abgestellt werden. Anschließend muss der Motor ausge­schaltet und ein Warndreieck aufge­stellt werden. Tragen Sie eine Warnweste beim Verlassen des Autos und achten Sie auf den Verkehr.

Bei einem Unfall mit gering­fü­gigem Schaden sollte der Verkehrs­teil­nehmer das Gefährt aus dem Tunnel heraus­fahren oder so nah wie möglich an den Rand abstellen. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie bei einer Panne: Motor ausschalten, den Zündschlüssel stecken lassen, die Unfall­stelle absichern und eine Warnweste tragen.

Verhalten bei Feuer im Tunnel

Sobald Sie ein Feuer bemerken, schalten Sie den Warnblinker ein. Sollte es sich um das eigene Auto handeln, sollte man versuchen noch aus dem Tunnel zu fahren. Ist das nicht möglich, sollte der Betroffene das Fahrzeug in der Pannen­bucht oder am Fahrbahnrand abstellen, den Motor abschalten, den Zündschlüssel stecken lassen und den Feuer­alarm an einer Notruf­station auslösen. Sollte ein anderes brennendes Verkehrs­mittel entdeckt werden, sollte man nicht nur den Warnblinker einschalten, sondern auch einen großen Sicher­heits­ab­stand halten. Danach gilt es die gleichen Schritte zu gehen: Motor ausschalten, Schlüssel stecken lassen und Feuer­alarm auslösen. Weiterhin sollten Sie ein Feuer nur im Anfangs­stadium versuchen selbst zu löschen. Ansonsten müssen Sie weg vom Feuer und den nächsten Ausgang nutzen.

Fehlver­halten im Tunnel – das sind die Bußgelder

Im Tunnel gelten bestimmte Regeln, auf diese geachtet werden sollte, um Gefahren zu minimieren. Dennoch können Verkehrs­teil­nehmern Fehler unter­laufen. In folgender Tabelle finden Sie die Verstöße und ihre Sanktionen:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Sie benutzten nicht das Abblend­licht in einem Tunnel.  10 € 
… mit Gefährdung  15 € 
… mit Unfall  35 € 
Im Tunnel gewendet  60 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  75 €  1 Punkt 
… mit Unfall  90 €  1 Punkt 
Halten an einer Nothalte- und Pannenbucht  20 € 
Parken an einer Nothalte- und Pannenbucht  25 € 
Sie fuhren in einen Autobahn­tunnel, trotzdem Ihre Ladung höher als 4 m war. Dies löste die automa­tische Höhen­kon­trolle aus und führte zu einer Sperrung der Fahrtrichtung  160 € 
Sie fuhren in einen Autobahn­tunnel, trotzdem Ihr Fahrzeug höher als 4 m war. Dies löste die automa­tische Höhen­kon­trolle aus und führte zu einer Sperrung der Fahrtrichtung  240 € 

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Geblitzt im Tunnelؘ – Gibt es spezi­fische Bußgelder?

Es kann durchaus vorkommen, dass sich Blitzer im Tunnel befinden. Diese kontrol­lieren zwar die Geschwin­digkeit, aber spezi­fische Bußgelder für zu hohe Geschwin­dig­keiten im Tunnel gibt es nicht. Im Übrigen kommt es aber darauf an, ob sich der Tunnel außerhalb einer Ortschaft oder in einer Stadt oder einem Dorf befindet. Je nachdem werden Bußgelder für Verstöße inner- oder außerorts angesetzt. Welche das sind, finden Sie in unserem Bußgeld­ka­talog unter Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen.

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