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Bußgeld­be­scheid Unterschrift

Sie wurden geblitzt und haben postwendend einen Bußgeld­be­scheid erhalten. Jetzt stellt sich die Frage, ob im zugestellten Formular alles mit rechten Dingen zugeht. Eine Überlegung ist, ob ein Bußgeld­be­scheid eigen­händig unter­schrieben sein muss. Die Antwort lautet nein. Der Bußgeld­be­scheid ist als maschinell erstelltes Dokument auch dann gültig, wenn keine Unter­schrift seitens der Behörde vorliegt. Welche Angaben dagegen verpflichtend sind und ab wann sich ein Einspruch aufgrund formeller Fehler lohnt, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Kurz und knapp

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Das gehört in einen Bußgeldbescheid

Wer die gegen sich erhobenen Bußgeld­vor­würfe anfechten lassen möchte, braucht gute Gründe für einen Einspruch. Einer davon können fehlende Angaben im Bescheid sein. Folgende Aspekte sollten in dem Dokument der Bußgeld­be­hörde enthalten sein:

  • Datum der Ausstellung des Bußgeldbescheides
  • Vollständige und korrekt Angaben zur betrof­fenen Person
  • Angaben über die ausstel­lende Behörde
  • Name und Anschrift des Vertei­digers (wenn vorhanden)
  • Das Akten­zeichen
  • Das Fahrzeug­kenn­zeichen
  • Die Bezeichnung der zur Last gelegten Tat sowie Zeitpunkt & Ort ihrer Begehung
  • Die gesetz­lichen Merkmale der Ordnungs­wid­rigkeit und die angewen­deten Bußgeldvorschriften
  • Die Sanktionen wie die Höhe des Bußgeldes, die Anzahl der Punkte in Flensburg und die Dauer des Fahrverbots
  • Eine Auflistung von Beweis­mitteln wie Blitzer­fotos und Messergebnisse
  • Eine Rechts­be­helfs­be­lehrung

bild muss ein bussgeldbescheid eigenhaendig unterschrieben sein 1

Fehler im Bußgeld­be­scheid – was nun?

Fehlen nun ein oder mehrere entschei­dende Angaben im Bußgeld­be­scheid, besteht die Möglichkeit eines erfolg­reichen Einspruchs. Dafür sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Dieser hat mittels Akten­ein­sicht die Möglichkeit, weitere Fehler im Bußgeld­ver­fahren – wie anfechtbare Blitzer­fotos, nicht geeichte und gewartete Blitzer oder falsch positio­nierte Messan­lagen – aufzu­decken. So können Sie möglichen Strafen wie Bußgeldern, Punkten im Fahreig­nungs­re­gister oder dem Entzug des Führer­scheins innerhalb der Einspruchs­frist von 14 Tagen entgegenwirken.

Ein Bußgeld­be­scheid benötigt keine händische Unter­schrift seitens der Behörde. Angaben wie die vollstän­digen Perso­nalien des Beschul­digten, das Fahrzeug­kenn­zeichen, eine Auflistung der Beweis­mittel oder die Rechts­mit­tel­be­lehrung sollten aller­dings enthalten sein.

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Vorwürfe im Bußgeld­ver­fahren mit Geblitzt.de prüfen lassen

Sie haben Post von der Bußgeld­stelle wegen eines Abstands­ver­stoßes erhalten? Oder Ihnen wird ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Handy-, Halte-, Park- oder Überhol­ver­gehen zur Last gelegt, ist Geblitzt.de für Sie da. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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