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Verjährung von Punkten

Ein volles Punkte­konto im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg ist der Albtraum eines jeden Verkehrs­teil­nehmers – schließlich droht ab einer Gesamt­anzahl von acht Punkten der Entzug des Führer­scheins. Wie gut, dass es die Verjäh­rungs­frist gibt. Wer aller­dings glaubt, er könne die Löschung seiner Punkte anhand des Datums der Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit errechnen, liegt leider falsch.

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Eintritt der Rechts­kraft als Start­schuss für die Verjährung

Vielmehr beginnt die Tilgungs­frist für die Verjährung von Punkten mit der Rechts­kraft des Bußgeld­be­scheides. Diese tritt ein, wenn gegen den Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt wird, der frist­gemäß einge­legte Einspruch später zurück­ge­nommen wird oder nach erfolgtem Einspruch das Gericht in einer Verhandlung ein Urteil fällt, bei dem der Betroffene darauf verzichtet, Rechts­mittel einzu­legen. Da nun geklärt ist, wann die Verjährung beginnt, stellt sich die Frage, wie lange ein Punkt auf dem Konto in Flensburg verbleibt.

Nach wie vielen Jahren werden Punkte gelöscht?

Wie lange Punkte im Fahreig­nungs­re­gister Bestand haben, hängt von der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens ab. Wird der Verkehrs­verstoß mit einem Punkt geahndet, beträgt die Tilgungs­frist zwei Jahre und sechs Monate. Bei zwei Punkten sind es schon fünf Jahre und bei Straf­taten, die mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperr­frist sanktio­niert werden, dauert es ganze zehn Jahre, bevor die Punkte von Ihrem Konto gestrichen werden.

Erst wenn ein Bußgeld­be­scheid rechts­kräftig wird, beginnt auch die Verjährungsfrist.

Nicht ganz unbedeutend ist auch die sogenannte einjährige Überlie­ge­frist. Dadurch können verkehrs­si­che­rungs­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rig­keiten, die sich noch im Bestands­zeitraum bereits bestehender Punkte zugetragen haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamt­punk­te­stands heran­ge­zogen werden, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der regulären Tilgungs­frist der schon vorhan­denen Punkte erfolgt.

Der Gesetz­geber bietet auch die Möglichkeit, einen Punkt aktiv abbauen. Und zwar in Form der Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bei Ihnen insgesamt maximal fünf Einträge zu Buche schlagen. Gerade für Berufs­fahrer aber ist der Abbau von Punkten eine oftmals unabdingbare Maßnahme, recht­zeitig etwas gegen folgen­schwere Sanktionen wie ein Fahrverbot zu unternehmen.

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Eine gute Möglichkeit, um Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.