Wer den TÜV hintergeht, riskiert seine Betriebserlaubnis
Tiefergelegt, mehr PS und ein Motorsound, der Vibrationsalarm auslöst: so der Traum eines jeden Tuning-Fans. Doch eine aufgemotzte Karre bewegt sich nicht selten am Rande der Legalität oder bereits darüber hinaus. Auch, weil es dadurch immer wieder zu Unfällen und Lärmbelästigung kommt, versuchen die Behörden das unsachgemäße Verbauen von Fahrzeugteilen zu unterbinden. Hier kommt das ABE-Teilegutachten ins Spiel. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.


Was ist ein ABE-Teilegutachten?
In § 19 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlischt, „wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“
Somit kann quasi jedes nicht ordnungsgemäß eingebaute Autoteil zum Boomerang für Hobbyschrauber werden. Bei Autoteilen, die ohnehin nicht über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen – wie manche Spoiler, Felgen, Motorteile, Bremssysteme oder Auspuffanlagen – muss von vornherein darauf geachtet werden, dass man mit ihnen nicht ins Abseits fährt.
So erfordern diese Fahrzeugkomponenten im Rahmen eines geplanten Tunings ein ABE-Teilegutachten, damit deren Montage nicht die gesetzlichen Bestimmungen unterläuft. Häufig wird das Teilegutachten beim Kauf gleich mitgeliefert. Falls nicht, kann das Dokument beim Hersteller auch nachträglich angefordert oder auf dessen Website heruntergeladen werden.
Zur Änderungsabnahme beim TÜV vorstellig werden
Der Hobbyschrauber muss sich beim Einbau an die im Teilegutachten vorgeschriebenen Auflagen halten. Sobald die Umbaumaßnahmen durchgeführt worden sind, liegt temporär keine Betriebserlaubnis mehr für das Kraftfahrzeug vor, da der Ursprungszustand des Fahrzeugs verändert wurde. Das gilt sogar dann, wenn die Montage im Prinzip ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Um die Begutachtung eines professionellen Prüfers kommt man nicht herum.
Mit dem gepimpten Fahrzeug – diese Fahrt ist weiterhin zulässig – geht es dann zur Änderungsabnahme bei einer anerkannten Prüfungsorganisation, wie dem TÜV, der DEKRA oder GTÜ. Hier wird kontrolliert, ob Gutachten und Einbauteil übereinstimmen und ob der Umbau den qualitativen Anforderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) entspricht.
Anhand von umfangreichen Tests und Messungen werden Aspekte wie Verkehrstüchtigkeit und Schadstoffausstoß genau unter die Lupe genommen. Gibt der Prüfer sein Okay, wird der Halter mit einem Prüfungszeugnis honoriert.
Update der Zulassungsbescheinigung
Doch damit ist es nicht getan. Im nächsten Schritt muss man mit dem Zeugnis bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorstellig werden, damit die Modifizierungen am Fahrzeug Einzug in die Zulassungsbescheinigung finden. Dieser Vorgang ist auch für die Kfz-Versicherung von Bedeutung, da der Versicherungsschutz unter Umständen an die Veränderungen am Fahrzeug angepasst werden muss.
Gut zu wissen: Die Kontrolle des Teilegutachtens ersetzt nicht die Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV. Diese muss – unabhängig von der spezifischen Inspizierung einzelner Bauteile – in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen wahrgenommen werden. Andersherum können nicht zugelassene Fahrzeugteile zum Durchfallen bei der Hauptuntersuchung führen.
Nur Original ist legal!
Mit den Änderungen in den Fahrzeugpapieren kann es endlich auf die Straße gehen. Kommt es zu einer Verkehrskontrolle, wird für die Polizei aus den Unterlagen ersichtlich, dass die Umbauten am Fahrzeug amtlich genehmigt wurden und keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Wer jedoch sein Teilgutachten fälscht, begeht Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Stellt sich zum Beispiel bei einem Unfall heraus, dass die unrechtmäßig eingebauten Fahrzeugteile dafür ursächlich sind – man also mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren ist – drohen dem Verursacher, je nach Schwere des Falls, Punkte in Flensburg, ein Fahrerlaubnisentzug sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe.
Lärmblitzer gegen frisierte Auspuffanlagen
Auch durch Autoposer verursachter Straßenlärm sowie Belästigung von Anwohnern oder anderen Verkehrsteilnehmern durch unnötiges Hin- und Herfahren können hohe Bußgelder mit sich bringen. Zwar ist es nicht immer einfach für die Betroffenen, die angezeigte Belästigung als solche zu beweisen. Doch sogenannte Lärmblitzer könnten künftig zumindest teilweise Abhilfe schaffen. Diese sind in Deutschland erstmalig am Berliner Ku’damm in einer Testphase zum Einsatz gekommen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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