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Mit der CE-Fahrerlaubnis die ganz schweren Gewichte stemmen

Lkw-Führerschein ist nicht gleich Lkw-Führerschein. Wer besonders gewichtige Brummis und Anhänger auf die Straße bringen möchte, benötigt dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse CE. Doch was wird im Zuge der Führer­schein­prüfung verlangt? Und welche Kosten kommen auf den Prüfling zu? Hier erfahren Sie mehr.

CE-Führerschein
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Maximale Zugfahrzeug- und Anhängelast

Mit der CE-Klasse dürfen Zugfahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t samt Anhänger über 750 kg gefahren werden. Das können Lastkraft­wagen, aber auch bestimmte Busse sein. Voraus­setzung für den CE-Erwerb ist der Besitz eines gültigen C-Führerscheins. Dieser ähnelt der CE-Fahrerlaubnis, berechtigt aber nur zum Ziehen von Anhängern bis 750 kg.

Da der C-Ausweis zudem einen B-Führerschein voraus­setzt, erklärt sich von alleine, dass der Fahrer eines Lkws der CE-Klasse auch schon mal hinter dem Steuer eines Pkws gesessen haben muss. Außerdem ermächtigt die CE-Fahrerlaubnis alle Kraft­fahr­zeuge zu fahren, die im C1E-Lkw-Führerschein sowie in den Klassen BE (Pkw mit Anhänger) und T (land- und forst­wirt­schaft­liche Fahrzeuge) enthalten sind. Wer gleich­zeitig im Besitz eines D-Führerscheins für Busse ist, darf auch Fahrzeuge der Klasse DE fahren.

Zur Orien­tierung im C-Führerschein-Dschungel – eine detail­lierte Übersicht über alle Lkw-Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier:

Lkw Führer­schein­klassen

Führer­schein­klasse C  Führer­schein­klasse C1  Führer­schein­klasse C1E  Führer­schein­klasse CE 
Kraft­fahr­zeuge (abgesehen von den Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t, sowie in Kombi­nation mit Anhängern bis maximal 750 kg.  Kraft­fahr­zeuge (abgesehen von den Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, sowie in Kombi­nation mit Anhängern bis maximal 750 kg.  Zugfahr­zeuge der Klasse C1 in Kombi­nation mit Anhängern über 750 kg, sowie der Klasse B und einem Anhänger über 3,5 t, sofern die zulässige Gesamt­masse der Kombi­nation jeweils nicht mehr als 12 t beträgt.  Zugfahr­zeuge der Klasse C in Kombi­nation mit Anhängern über 750 kg. 

Volljährig ist nicht genug!

Da es sich beim CE-Führerschein quasi um die höchste Führer­schein­klasse in Deutschland handelt, ist das Fahren mit den entspre­chenden Lastkraft­wagen erst ab 21 Jahren erlaubt. Die Ausnahme der Regel betrifft Fahran­fänger, die eine Ausbildung als Berufs­kraft­fahrer oder Fachkraft im Fahrbe­trieb gerade absol­vieren oder erfolg­reich abgeschlossen haben. In diesen Fällen kann die Alters­grenze auf 18 Jahre herab­ge­setzt werden.

Fitness voraus­ge­setzt

Wer einen Lkw auch in Stress­si­tua­tionen beherr­schen will, benötigt eine gute Konsti­tution. Daher muss der Führer­schein­an­wärter einen Arzt aufsuchen, der ihm die notwendige körper­liche und psychische Gesundheit attes­tiert. Zudem ist der Gang zu einer anerkannten Sehtest­stelle Pflicht, da die Beschei­nigung über ein Sehver­mögen von mindestsens 80 Prozent Grund­vor­aus­setzung ist. Auch Alkohol- und Drogen­pro­bleme können der Anmeldung zum CE-Führerschein im Wege stehen.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C und CE wird grund­sätzlich nur für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Für eine Verlän­gerung um weitere fünf Jahre muss erneut ein Gesund­heits­check sowie ein Gutachten vom Augenarzt vorgelegt werden.

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Theorie: Niedrige Fehlertoleranz

Will man den CE-Führerschein in den Händen halten, kommt man um Theorie und Praxis nicht herum. Beim theore­ti­schen Teil wird dem Führer­schein­an­wärter in sechs Doppel­stunden der Grund­stoff sowie in vier Doppel­stunden (bei Vorbesitz des C-Führerscheins) der klassen­spe­zi­fische Zusatz­stoff vermittelt. Wer die C- und CE-Klassen in einem Rutsch erwerben möchte, benötigt – je nach bereits vorlie­genden Fahrerlaub­nissen –weitere Stunden.

Am Prüfungstag hat man 45 Minuten Zeit, um 30 Fragen zu beant­worten. Viele Ausrut­scher darf sich der Prüfungs­teil­nehmer nicht erlauben: Ab zwei falschen Antworten mit jeweils fünf Fehler­punkten gilt die Theorie als nicht bestanden. Eine Wieder­holung ist nach Ablauf einer Sperr­frist von 14 Tagen möglich, aber mit Zusatz­kosten verbunden.

Praxis: Fahrtüch­tigkeit unter Beweis stellen

Im Erfolgsfall hingegen kann direkt die Praxis in Angriff genommen werden. Neben den obliga­to­ri­schen Sonder­fahrten, bei denen der Schüler sich auf Landstraßen, der Autobahn und in der Nacht beweisen muss, ist die Anzahl der benötigten Zusatz-Übungsstunden indivi­duell. Erst, wenn sich der Fahrer sicher fühlt, sollte er sich zur prakti­schen Prüfung anmelden.

Diese hat eine Dauer von 75 Minuten, in denen unter anderem das Fahren im Realverkehr und die Geschick­lichkeit beim Rangieren im Anhän­ger­be­trieb unter die Lupe genommen wird. Auch hier kann die Prüfung bei Nicht­be­stehen nach Ablauf der Sperr­frist kosten­pflichtig wiederholt werden.

Was kostet der CE-Führerschein?

Die Kosten für einen CE-Führerschein belaufen sich auf rund 3000 Euro. Darin enthalten sind grund­sätzlich die finan­zi­ellen Aufwen­dungen für den Führer­schein­antrag, das biome­trische Passbild, das ärztliche Gutachten, den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und die Anmel­de­ge­bühren für die Fahrschule.

Darüber hinaus werden natürlich auch die Theorie­stunden und Prüfungs­kosten in Rechnung gestellt. Besonders der praktische Fahrschul­un­ter­richt schlägt jedoch ordentlich zu Buche. Je mehr Stunden ein Fahrschüler benötigt, desto höher fallen die Kosten aus.

Als Info für alle poten­zi­ellen Berufs­kraft­fahrer: Die in der Regel dreijährige Ausbildung bei der Industrie- und Handels­kammer (IHK) kostet zusätzlich mehrere tausend Euro. Die Kosten werden aber zumeist von den Ausbil­dungs­be­trieben übernommen.

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