Warum der B1-Führerschein in Deutschland ein Spezialfall ist
In der Regel setzt der Besitz eines Führerscheins den Besuch der Fahrschule voraus. Manchmal jedoch gestattet auch eine einzige Fahrerlaubnis die Teilnahme am Straßenverkehr mit verschiedenen Fahrzeugtypen. So ist etwa die Klasse AM – für Roller bis 50 cm³ Hubraum und mit maximal 45 km/h – bereits im Pkw-Führerschein (Klasse B) inklusive, kann aber auch eigenständig erworben werden. Das geht bei der B1-Fahrerlaubnis nicht. Warum das so ist, erfahren Sie hier.


B1-Fahrerlaubnis als Nebenprodukt des EU-Führerscheins
Im Zuge der 2006 verabschiedeten EU-Richtlinie 2006/126/EG wurden in den Folgejahren nach und nach die individuellen Führerscheinregeln der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinheitlicht. Seit 2013 gibt es auch den einheitlichen EU-Führerschein. Auf diese Weise können innerhalb der EU reisende Autofahrer auf die Berechtigung zum Führen der jeweiligen Fahrzeuge nun schneller und effizienter kontrolliert werden.
Zudem gilt das Dokument als besonders fälschungssicher. Diese Gleichschaltung hat außerdem dazu geführt, dass die zum Beispiel in Frankreich oder Spanien gängige Führerscheinklasse B1 nun Teil des EU-Führerscheins für Personenkraftwagen ist. So auch in Deutschland. Das Kuriose daran: Eine gesonderte Führerscheinprüfung für die B1-Lizenz gibt es hierzulande nicht. Bei deutschen EU-Führerscheinbesitzern ist diese Klasse daher durchgestrichen.
Führerschein für Gelände-Cruiser
Doch wofür benötigt man die B1-Fahrerlaubnis überhaupt? Grundsätzlich kann man damit vierrädrige Kraftfahrzeuge fahren, die eine maximale Nutzleistung von 15 kW – also rund 20 PS – aufweisen. Zudem darf die Leermasse maximal 450 kg (600 kg bei Güterbeförderung) betragen. Die Voraussetzungen erfüllen vor allem sogenannte Quads, also gelände- und straßentaugliche Kraftfahrzeuge mit Sitzbank auf vier Rädern.
Diese können als Kraftfahrzeug zur Personen- oder Güterbeförderung sowie als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden. Die Fahrerlaubnis dafür besitzt in Deutschland jeder Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B, welche bei älteren Dokumenten der Klasse 3 entspricht. Man muss also volljährig sein, um ein leistungsstarkes Quad fahren zu dürfen.
Squad-Variante für Mofa-Führerschein-Besitzer
Ein Motorradführerschein hingegen reicht nicht aus. Anders verhält es sich bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen mit einer Leermasse bis 450 kg, maximal 6 kW (8 PS) und mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Solche Quads – auch bekannt als Mopedautos – können auch von einem Fahrer mit der Führerscheinklasse AM gelenkt werden. Demnach können auch Personen ab 15 Jahren so ein Mopedauto lenken.
Wo darf gefahren werden?
Dazu muss gesagt werden, dass man nicht einfach in den nächsten Wald brettern darf. Wer im Gelände fahren möchte, muss dies auf privatem Gund und Boden tun. Kraftfahrstraßen wie Autobahnen dürfen nur benutzt werden, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Quads mehr als 60 km/h zulässt.
Da die Beherrschung dieser Fahrzeuge viel Kraft und Geschick erfordert, bieten Geländefahrschulen professionelle Kurse mit Theoriestunden, Onroad- und Offroad-Fahrtraining an. Denn nicht nur Geländefahren, sondern auch das eigenwillige Fahrverhalten eines Quads auf der asphaltierten Straße will gelernt sein.
Bußgeldkatalog für Quads
Auch mit einem Quad muss man sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Dazu gehören zum Beispiel die Bestimmungen zur Helmpflicht. Diese sind in § 21a Abs. 2 StVO festgelegt:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“
Bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro gerechnet werden. Sind Kinder ohne Helm an Bord, können auch Bußgelder von bis zu 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Zudem sind Quad-Fahrer genauso dazu verpflichtet, das Tempolimit einzuhalten, wie andere Verkehrsteilnehmer.
Je nach Schwere des Geschwindigkeitsverstoßes fallen Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote an. Das gilt auch für weitere Missachtungen von Verkehrsregeln, wie etwa das Überqueren einer rote Ampel, Abstandsverstöße, Handyvergehen oder unzulässiges Parken.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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