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Zeitpunkt der Rechts­kräf­tigkeit eines Bußgeldbescheids

Ein Bußgeld­be­scheid wird rechts­kräftig, wenn innerhalb der Einspruchs­frist von 14 Tagen nach der Zustellung kein Einspruch eingelegt wird. Dann muss der Beschul­digte das Bußgeld bezahlen sowie das gegebe­nen­falls angeordnete Fahrverbot und die Punkte in Flensburg in Kauf nehmen. Wann sich generell ein Einspruch lohnt und ob ein Bußgeld­be­scheid auch verjähren kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Was es mit der Verjährung des Bußgeld­be­scheids auf sich hat …

Wer geblitzt wurde und drei Monate später immer noch nichts von der Bußgeld­stelle gehört hat, darf aufatmen. In der Regel ist die zugrunde liegende Tat dann verjährt und ein danach erlas­sener Bußgeld­be­scheid nicht mehr gültig. Es sei denn, innerhalb der drei Monate fand eine mündliche oder schrift­liche Anhörung statt. In diesem Fall beginnt die dreimo­natige Frist von diesem Zeitpunkt an von vorn und die Behörde hat die Möglichkeit einen Bußgeld­be­scheid recht­zeitig auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Aspekte, welche die Verjäh­rungs­frist verlängern. Hier finden Sie alles zur Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Ein Bußgeld­be­scheid wird innerhalb von 14 Tagen ab Zustel­lungs­datum rechts­wirksam. Danach ist ein Einspruch gegen die Vorwürfe nicht mehr möglich.

Fehler im Bußgeld­be­scheid? Hier lohnt sich der Einspruch!

Wie aber vorgehen, wenn der Bußgeld­be­scheid nicht verjährt ist und man die zweiwö­chige Einspruchs­frist wahrnehmen möchte? Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrs­recht zu konsul­tieren. Dieser hat von Berufs wegen einen größeren Handlungs­spielraum, wie etwa bei der Möglichkeit einer Akten­ein­sicht. Folgende Punkte können zu einer erfolg­reichen Anfechtung der Vorwürfe führen:

  • Unvoll­ständige Angaben zu den Perso­nalien des Beschuldigten
  • Fehler­hafte Angaben zu Tathergang, -zeit und -ort
  • Kennzeichen des Fahrzeugs nicht erkennbar
  • Ein falsches Aktenzeichen
  • Keine Angaben über die Sanktionen
  • Eine fehlende Rechtsbehelfsbelehrung
  • Ungenaue Messergeb­nisse aufgrund ungüns­tiger Wetter- und Lichtverhältnisse
  • Nicht regel­mäßig und ordnungs­gemäß gewartete und geeichte Blitzer
  • Falsch positio­nierte Messan­lagen durch ungeschultes Personal
  • Unscharfe Blitzer­fotos

Bußgeld­vor­würfe mit Geblitzt.de prüfen lassen

Sie sind zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren? Haben den Abstand nicht einge­halten, die Vorfahrt missachtet, falsch überholt oder beim Fahren mit dem Handy in der Hand telefo­niert? Zwecks Überprüfung der Vorwürfe können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid jetzt direkt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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