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Beim Telefo­nieren geblitzt

Zu sehr aufs Gaspedal getreten und gleich­zeitig das Handy in der Hand gehalten? Und dabei wurden Sie geblitzt? Es ist alles schon mal vorge­kommen. Jetzt stellt sich für den Betrof­fenen die Frage, welche Auswirkung ein Blitzerfoto mit zwei dokumen­tierten Verstößen auf die Vorwürfe im Bußgeld­be­scheid hat. Was der Gesetz­geber dazu sagt und welche Strafen auf den Fahrer zukommen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Kurz und knapp

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Wie zwei gleich­zeitige Verstöße sanktio­niert werden…

Für Fälle wie diesen gibt es eine Regelung. Wenn einem Pkw-, Lkw- oder Motor­rad­fahrer vorge­worfen wird, zwei Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten zur selben Zeit begangen zu haben, wird als Grundlage das Bußgeld des schwer­wie­gen­deren Verstoßes heran­ge­zogen und dieses nochmals angemessen erhöht. Soweit hierbei auch Einträge im Fahreig­nungs­re­gister in Betracht kommen, wird das schwerere Delikt bepunktet.

Wer zum Beispiel wegen eines Tempo- oder Rotlicht­ver­stoßes geblitzt wurde und dabei gleich­zeitig am Steuer telefo­niert hat, zahlt die Geldbuße für das schwer­wie­gendere Delikt sowie eine angemessene Erhöhung.

Bußgeld­ta­belle Telefon

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Elektro­ni­sches Gerät rechts­widrig benutzt 
… beim Führen eines Fahrzeugs  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  150 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Führen eines Kraft­fahr­zeuges verbots­widrig ein techni­sches Gerät zur Feststellung von Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen betrieben oder betriebs­bereit mitgeführt  75 €  1 Punkt 

bild was passiert wenn ich geblitzt wurde und dabei telefoniert habe 1

Aus eins mach zwei – zahlen Sie nicht doppelt!

In der Regel wird die Straf­ver­folgung beider Vergehen in einem Bußgeld­be­scheid zusam­men­ge­fasst. Es kann jedoch vorkommen, dass unter­schied­liche Zustän­dig­keiten von Kommunen oder Polizei dazu führen, dass die Bußgeld­be­scheide für jeden Verstoß separat erlassen werden. Werden Sie dabei aufge­fordert, beide Geldbußen in voller Höhe zu zahlen, kann sich eine Anfechtung der Bußgeld­for­de­rungen mithilfe eines erfah­renen Anwalts durchaus lohnen.

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Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Lassen Sie Bußgeld­vor­würfe über Geblitzt.de prüfen

Auf Geblitzt.de haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei einem Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- oder Handy­verstoß einzu­reichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.