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Zweimal am selben Tag geblitzt

Es gibt Tage, an denen wäre man besser im Bett geblieben. Das gilt wohl auch für jeden Autofahrer, der innerhalb von 24 Stunden gleich zweifach geblitzt wurde. Muss dieser jetzt das doppelte Bußgeld bezahlen? Welche Unter­schei­dungen der Gesetz­geber in diesen Fällen macht und ob sich ein Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe lohnen kann, soll im Folgenden erläutert werden.

Kurz und Knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Die Sache mit der Tateinheit …

Wer am selben Tag auf einer kurzen Strecke hinter­ein­ander einen Blitzer auslöst oder bei einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung mit einem Handy am Ohr geblitzt wird, erhält in der Regel nur einen Bußgeld­be­scheid, da die beiden Verstöße in Tateinheit zuein­ander stehen. Dabei wird das Regel­bußgeld für das schwer­wie­gendere Vergehen heran­ge­zogen und zusätzlich angemessen erhöht. Das gilt theore­tisch auch bei drei oder mehr Tempo­ver­stößen auf gleicher Strecke, solange keine Umstände hinzu­treten, die den Geschwin­dig­keits­verstoß als völlig neue Tat erscheinen lassen (z.B., wenn der Fahrer zwischen­zeitlich aufgrund einer Ampel anhalten musste). Je öfter das Vergehen gemessen wurde, umso höher die Gesamt­geldbuße. Dabei fällt die Bußgeldhöhe aber insgesamt stets niedriger aus, als die Summe der Sanktionen aus den einzelnen Verstößen.

Stehen mehrere Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten in Tateinheit zuein­ander, wird der Regel­buß­geldsatz des schwer­wie­gendsten Verstoßes heran­ge­zogen und je nach Art und Anzahl der weiteren Vergehen erhöht.

Was zunächst nach einer fahrer­freund­lichen Lösung klingt – schließlich kommt es den Betrof­fenen teurer zu stehen, wenn alle Verstöße einzeln sanktio­niert würden – kann sich die Regelung aber auch negativ auswirken. Summiert sich nämlich das Bußgeld auf einen Betrag von 60 Euro und mehr, wird auch ein Punkt in Flensburg fällig, der im Zweifel nicht verhängt werden müsste, wenn die zwei oder mehr gering­fü­gigen Überschrei­tungen des Tempo­limits mit einzelnen Verwar­nungs­geldern bestraft worden wären.

Ein Transporter der zum zweiten mal am selben Tag an dieser Kreuzung von der gleichen stationären Messanlage geblitzt wurde

Der Unter­schied zwischen „einer Fahrt“ & „zwei Fahrten“

Es gibt noch einen weiteren Aspekt in diesem Kontext, den die Recht­spre­chung diffe­ren­ziert behandelt. Wird der Betroffene an einem Tag mehrfach geblitzt und hat dabei mehrere Fahrten hinter sich gebracht, wird anders verfahren als bei der Straf­be­messung einer mehrfachen Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit innerhalb einer Fahrt. Der Fahrer erhält nämlich einen Bußgeld­be­scheid pro Verstoß und kann in der Folge auch mehrfach mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktio­niert werden.

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Besonders, wenn wie bei zweimal geblitzten Autofahrern ein Ermes­sens­spielraum seitens der Behörden vorliegt, kann eine Prüfung der Vorwürfe vielver­spre­chend sein. Reichen Sie daher Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid jetzt direkt online bei Geblitzt.de ein. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.