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Abgezogene Toleranzen beim Messanlagen

Zu schnell gefahren und geblitzt – was nun? Kommt Ihnen vielleicht der Toleranz­be­reich zugute? Der Toleranz­abzug funktio­niert hierzu­lande folgen­der­maßen: Ist man unter 100 km/h gefahren, zieht die Behörde 3 km/h von der Differenz zur Höchst­ge­schwin­digkeit ab. War der Fahrer mit über 100 km/h unterwegs, werden drei Prozent von der Differenz zur Höchst­ge­schwin­digkeit abgezogen.

Kurz und knapp

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Anders verhält es sich beim Nachfahren des Verkehrs­teil­nehmers mit einem Polizei­fahrzeug. Wird der Tempo­verstoß dabei durch eine Video­auf­zeichnung ermittelt, sind die Messwerte in der Regel ungenauer. Der Toleranz­abzug beläuft sich daher auf 5 km/h bei Geschwin­dig­keiten von unter 100 km/h und fünf Prozent bei einem Tempo von über 100 km/h.

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Mehr Toleranz bei Wind & Wetter?

Den Toleranzwert gibt es, da Messungen nicht immer zu hundert Prozent genau sein können. Zudem ist es möglich, dass der Tacho­meter des Fahrers einen anderen km/h Wert anzeigt als der jeweilige Blitzer misst. Ein größerer Toleranz­be­reich wird einge­räumt bei schlechten Sicht­ver­hält­nissen, wenn es dunkel ist, regnet oder Schnee fällt – denn unter diesen Bedin­gungen sind Messgeräte deutlich anfäl­liger für Fehler. Die zustän­digen Beamten entscheiden dann von Fall zu Fall, wie weit Sie dem bei Nacht oder Regen geblitzten Pkw- oder Motor­rad­fahrer entge­gen­kommen können.

Je nach Geschwin­digkeit des Fahrers werden 3 km/h oder 3 Prozent von der Differenz zur Höchst­ge­schwin­digkeit abgezogen. Bei einer Video­auf­zeichnung erhöht sich der Toleranz­be­reich auf 5 km/h bzw. 5 Prozent.

Bei Rot über die Ampel – jede Zehntel­se­kunde zählt!

bild wie gross ist die abgezogene toleranz beim blitzen 1

Hatte die Ampel schon auf Rot geschaltet oder habe ich den Übergang gerade noch bei Gelb passiert? So lautet die klassische Autofahrer-Frage nach einem Rotlicht­verstoß. Auch hier gewährt der Gesetz­geber einen Toleranz­abzug. Dieser wird in Zeit gemessen und beläuft sich innerhalb eines Rahmens von 0,1 bis 0,4 Sekunden. Liest sich gering, kann aber in Bezug auf mögliche Sanktionen wie hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Führer­schein­entzug von großer Bedeutung sein.

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Wenn Sie außerhalb des Toleranz­be­reiches geblitzt wurden und Ihnen ein Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt- oder Mobiltelefon-Verstoß zur Last gelegt wird, können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de online einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.