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Punkte verkaufen oder übernehmen -  ist Punkte­handel legal?

Zwecks Vermeidung des Führer­schein­entzugs mal eben den drohenden Punkt in Flensburg an jemand anderen vermachen? Das klingt verlo­ckend, ist aber strafbar! Wer seine Punkte verkauft oder auf einen Bekannten überträgt, agiert illegal. Ob beim Handel mit Punkten Sanktionen drohen und welche Alter­na­tiven es zum Abbau von Punkten gibt, erfahren Sie hier.

Wie der Punkte­handel funktioniert

Besonders vielver­spre­chend ist der sogenannte Punkte­handel für Personen, die beruflich auf ihren Führer­schein angewiesen sind. Führt doch der achte Punkt in Flensburg direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis, was für einen Lkw- Bus- oder Taxifahrer das Aus im Job bedeuten könnte. Aus dieser Notlage haben nun einige Agenturen im Internet ein Geschäfts­modell entwickelt.

So läuft der Handel mit Punkten ab

Die Vorge­hens­weise gestaltet sich so: Der betroffene Fahrer schickt den Anhörungs- oder Zeugen­fra­ge­bogen an den Punkte­händler. Dieser macht dem Kunden abhängig von der Anzahl der verhängten Punkte ein Preis­an­gebot, das sich in der Regel auf mehrere Hundert Euro beläuft. Auch vierstellige Summen sollen schon gezahlt worden sein.

Stimmt der Fahrer der Offerte zu und überweist den Geldbetrag, wendet sich der Punkte­händler an eine Person aus dem Kreis derje­nigen, die sich dem Unter­nehmen als Strohmann angeboten haben und die gleichen Geschlechts ist sowie eine optische Ähnlichkeit und ein vergleich­bares Alter vorweisen kann. Bei einem flüch­tigen Blick des Behör­den­mit­ar­beiters auf das Blitzerfoto ist eine ungefähre Überein­stimmung meistens ausreichend.

Der vermeint­liche Verkehrs­sünder füllt in der Folge die Unter­lagen von der Bußgeld­stelle stell­ver­tretend für den eigent­lichen Verur­sacher des Verkehrs­de­likts aus und nimmt das Bußgeld und die Punkte auf seine Kappe. Im Umkehr­schluss wird das Bußgeld­ver­fahren gegen den tatsäch­lichen Fahrer einge­stellt. Eine andere, nicht weniger fragwürdige Option, Punkte zu vermeiden, ist die Vorge­hens­weise jemand aus dem Kreise von Familie, Freunden und Bekannten für sein Vorhaben einzuspannen.

Punkte­händler agieren in juris­ti­scher Grauzone

Landläufig wird häufig angenommen, dass man sich beim Punkte­handel strafbar macht. Doch übernimmt ein Dritter gegen Geld den Bußgeld­be­scheid durch Selbst­an­zeige, erfüllt er weder die Voraus­set­zungen einer falschen Verdäch­tigung in mittel­barer Täter­schaft nach § 164 des Straf­ge­setz­buches noch die des Vortäu­schens einer Straftat.

Das liegt daran, dass es sich bei den zugrun­de­lie­genden Verkehrs­ver­stößen in der Regel nicht um Straf­taten, sondern um Ordnungs­wid­rig­keiten handelt. Eine entspre­chende Ahndung gestaltet sich daher schwierig, weshalb Sanktionen wie Geldbußen oder Freiheits­strafen eher unwahr­scheinlich sind.

Staat­liche Stellen fordern: Ein neues Gesetz muss her

Insbe­sondere die Verfol­gungs­be­hörden machen sich daher für eine Geset­zes­än­derung stark. So betont die Gewerk­schaft der Polizei, dass man den Punkte­handel unbedingt unter­binden müsse, da poten­zielle Verkehrs­rowdys wie Raser oder Drängler nicht mehr durch Punkte im Fahreig­nungs­re­gister abgeschreckt würden, wenn sie die Einträge in Flensburg auf unlautere Weise umgehen können.

Auch der Deutsche Verkehrs­ge­richtstag in Goslar plädiert im Januar 2024 dafür, den Punkte­handel zu bekämpfen, indem man Schlupf­löcher durch Änderungen im Straf­recht oder im Ordnungs­wid­rig­kei­ten­recht schließt. Zudem sollte die Bundes­re­gierung auf eine Inten­si­vierung der behörd­lichen Ermitt­lungen sowie auf eine perso­nelle Aufsto­ckung in den Bußgeld­be­hörden setzen.

Punkte abbauen & Verjährung

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Sie wurden mit überhöhter Geschwin­digkeit geblitzt und Ihnen drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg? Was also tun, wenn man auf legale Weise einen Punkt abbauen will? Der geset­zes­kon­forme Weg kann über die Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar einge­schlagen werden. In der Regel erhält der Fahrer die Einladung zu einer solchen Maßnahme vom Straßen­ver­kehrsamt, wenn der vierte Punkt in Flensburg zu Buche geschlagen hat. Diese Art der Punkte­re­du­zierung ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.

Daneben spielt der Faktor Zeit eine große Rolle für Ihre Einträge im Fahreig­nungs­re­gister. Je nach Schwere des Verkehrs­ver­gehens bzw. der Straftat beträgt die Tilgungs­frist zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren. Ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass bereits ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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