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Ampel­blitzer - Geblitzt bei Rot?

Um Unfällen sowie Rotlicht­ver­stößen entge­gen­zu­wirken, werden sogenannte Ampel­blitzer aufge­stellt. Sie arbeiten mit Sensoren, die unter der Fahrbahn angebracht sind. Ampel­blitzer lösen zweimal aus. Das erste Mal vor der Halte­linie, um den Fahrer sowie das Kennzeichen wahrzu­nehmen und das zweite Mal, sobald die Halte­linie überfahren wird. Durch die Übertretung der zweiten Linie lässt sich feststellen, ob der Betroffene auch wirklich über die rote Ampel gefahren ist oder noch recht­zeitig zum Stehen kam. Ist der Fahrer nicht weiter­ge­fahren, wird kein Bußgeld wegen eines Rotlicht­ver­stoßes fällig. Anhand beider Fotos kann zudem das Tempo des Fahrzeugs berechnet werden. Da oftmals mit dem Rotlicht­verstoß ein Geschwin­dig­keits­verstoß einhergeht.

Eine rot leuchtende Ampel mit einer stationären Blitzersäule, die als Ampelblitzer funktioniert.

Kann man die Ampel­blitzer erkennen?

Moderne Blitzer können den Fahrer unbemerkt blitzen. Durch die Verwendung von Schwarz­licht ist keine Licht­quelle mehr wahrzu­nehmen. Die meisten Blitzer geben jedoch ein deutliches Licht­signal ab, wenn sie auslösen. Die Geräte sind immer unweit von Ampeln aufge­stellt. Trotzdem ist nicht jedes technische Gerät, das an einer Ampel montiert ist, ein Blitzer. Oftmals sind Bewegungs­melder in der Nähe von Signal­an­lagen angebracht, um an verkehrs­schwachen Straßen Fahrzeuge zu erkennen und das Ampel­licht nach Bedarf zu wechseln.

Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot an…

Um einen quali­fi­zierten Rotlicht­verstoß handelt es sich, wenn die Ampel beim Überqueren bereits länger als eine Sekunde Rot anzeigt. Demnach liegt der Zeitraum für einen einfachen Verstoß bei unter einer Sekunde. Überfährt der Verkehrs­teil­nehmer eine rote Ampel und das Fahrzeug kommt noch vor der Gefah­renzone zum Stehen, entsteht ein Halte­li­ni­en­verstoß mit einem Bußgeld von unter zehn Euro. Im Falle der beiden anderen Verstöße kommt man aller­dings nicht so günstig davon.

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Rotlicht­verstoß – das sind die Sanktionen

Eine rote Ampel zu überfahren gilt nicht gerade als Kavaliers­delikt. Dies dürfte auch der Grund sein, warum in Deutschland relativ hohe Bußgelder dafür angesetzt sind. Diese Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Schnell noch über Gelb? Lieber nicht

Wer kennt das nicht?! Es wird gelb und man rauscht noch schnell an der Ampel vorbei. Besser wäre es aller­dings, man verstünde diese Ampel­phase nicht als Appell zum Gas geben, denn gemäß § 37 der Straßen­ver­kehrs­ordnung bedeutet eine gelbe Ampel: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Daher lösen auch manche Ampel­blitzer bei Gelb aus. Wer also bequem halten kann, sollte dies auch tun. Ansonsten kann das Überfahren der Ampel bei Gelb 10 bis 15 Euro Verwarngeld kosten. Eine Vollbremsung muss man dennoch nicht hinlegen. Denn man muss nur anhalten, wenn das Bremsen ohne Gefahr möglich ist. Ist das nicht der Fall, soll und darf man sogar schleu­nigst weiterfahren. 


Grund­sätzlich gilt, dass die Dauer der Gelbphase von der Höchst­ge­schwin­digkeit abhängig ist. In der Regel werden diese Vorgaben auch beachtet, doch kann es manchmal zu Abwei­chungen zwischen der tatsäch­lichen Gelbphase und der im Messgerät einge­stellten kommen.

Einspruch kann sich lohnen

Wurde man geblitzt, ist es ratsam Einspruch einzu­legen, so zeigt es ein Urteil des Amtsge­richts Köln. Eine Frau hatte wegen eines Rotlicht­ver­stoßes einen Bußgeld­be­scheid erhalten. Sie soll die Halte­linie einer roten Ampel überquert haben, nachdem diese schon mehr als eine Sekunde Rot gewesen sei. Die Sachver­stän­digen ermit­telten jedoch, dass die Ampel höchstens eine halbe Sekunde rot gewesen sein konnte und nicht wie angegeben über eine Sekunde. Dies erschloss sich aus den Angaben zweier Polizisten. Nach deren Aussage habe sich die Fahrerin beim Umspringen der Ampel zwei Autolängen hinter der Linie befunden. Die Frau kam mit einem Bußgeld sowie Punkt und ohne Fahrverbot davon (Az: 815 OWi-982 Js 5076/15).

Mythos: Video­über­wa­chung durch Kameras

Einige Verkehrs­teil­nehmer nehmen an, dass Rotlicht­ver­stöße inzwi­schen auch mithilfe von Kameras an den Ampeln verfolgt werden. Diese Form der Verkehrs­kon­trolle ist nach vorlie­genden Infor­ma­tionen nur eine Erfindung. Noch gibt es diese Form der Video­über­wa­chung nicht. Die Kameras dienen lediglich der Verkehrs­be­ob­achtung, um die Ampel­schaltung sinnvoller zu gestalten. Die Auflösung des Video­ma­te­rials sei so minimal, sodass keine Identi­fi­kation von Personen statt­finden könne.

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Bunte: Ampel­blitzer