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Blitzerauto im Parkverbot

Einmal zu fest aufs Gaspedal getreten und schon hat es geblitzt! Wer auf deutschen Straßen das Tempo­limit missachtet, braucht sich über einen Bußgeld­be­scheid nicht zu wundern. Immer wieder sind Betroffene aber dennoch verblüfft über die skurrilen Orte, an denen Blitzer positio­niert sind. Einige davon sollen hier näher betrachtet werden, sowie auch die Frage, ob ein Polizei­wagen oder Fahrzeug des Ordnungs­amtes folgenlos im Parkverbot stehen und blitzen darf.

Ein Blitzerauto steht am Fahrbahnrand im Parkverbot und der Blitz löst aus.

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Wenn die Polizei im Halte­verbot blitzt …

Steht ein ziviler Einsatz­wagen der Polizei im Halte­verbot, sieht das für den unwis­senden Betrachter erst einmal nach einem eindeu­tigen Verkehrs­verstoß aus. Aller­dings ist es den Messbe­amten tatsächlich gestattet, in Absprache mit der jewei­ligen Stadt, im Parkverbot stehend Blitzer­fotos zu schießen. Eine Geneh­migung erteilt die Behörde in den meisten Fällen, wenn die Verkehrs­stelle eine besondere Gefah­ren­si­tuation für Radfahrer, Fußgänger oder Schul­kinder darstellt.

Die Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen in § 46 StVO erlauben auch das temporäre Positio­nieren von Blitzer­autos im Halte- und Parkverbot.

Getarnte Messan­lagen & Blitzen auf dem Gehweg

Genauso inter­essant ist die Frage, ob ein Blitzer auf dem Bürger­steig stehen darf. Hier entscheiden aber nicht Stadt oder Kommune. Vielmehr hängt die Zuläs­sigkeit von dem jeweils genutzten Blitzer ab – also von der Frage, ob das Gerät und die dazuge­hörige Software für eine derartige Positio­nierung geeignet sind. Bei Unklar­heiten kann sich ein Einspruch gegen die Vorwürfe lohnen. Gleiches gilt für getarnte Messgeräte. Zwar darf die Polizei ihre Blitzer in Büschen und Bäumen verstecken. Werden dabei aber die Sicht verdeckt und die Aufnahmen ungenau, kann ein Anwalt die Beweis­kraft der Fotos infrage stellen.

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