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Deutsche Polizei­ge­werk­schaft beklagt erneut „massiven Bearbeitungsstau“

Polizei-Gewerkschaftler schlagen Alarm: Die Bußgeld­stelle der Berliner Polizei kommt mit der Bearbeitung von Falschparker-Knöllchen immer noch nicht hinterher. Berichten zufolge stapeln sich in der Behörde bereits rund 50.000 unbear­beitete Straf­zettel. Offenbar werden immer weniger Bußgeld­be­scheide bearbeitet, weil ein von der Polizei beauf­tragter Dienst­leister nicht genügend Personal stellen kann.

50.000 unbearbeitete Strafzettel: Land unter bei der Berliner Bußgeldstelle
Felix Geringswald / shutterstock.com

Berlin: analog aber sexy

Dass die Behörden in der Bundes­haupt­stadt lange Bearbei­tungs­zeiten und Perso­nal­pro­bleme haben, ist nicht neu. Generell braucht man in Berlin einen langen (analogen) Atem, wenn es um die Erledigung von Verwal­tungs­an­ge­le­gen­heiten geht – sei es bei der Beantragung von Ausweisen, der Anmeldung von Wohnsitzen oder eben der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden.

Der jüngst von der Polizei­ge­werk­schaft vermeldete Rückstau bei der Bearbeitung von Bußgeld­be­scheiden überrascht daher nicht. „Seit Oktober 2024 sind 50.000 Papier­an­zeigen aus dem ruhenden Verkehr unbear­beitet geblieben“, so der Landes­vor­sit­zende der Deutschen Polizei­ge­werk­schaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf.

Personal- und Technik­pro­bleme lähmen Behörde

Neben Perso­nal­eng­pässen sollen die schlep­pende Digita­li­sierung der Verwaltung sowie eine veraltete Technik die Verwal­tungs­pro­zesse ausbremsen. Dabei fällt die Berliner Bußgeld­stelle immer wieder mit Schlag­zeilen auf.

So wurden beispiels­weise vor knapp einem Jahr wegen eines doppelten Datei­namens rund 2.000 falsche Bußgeld­be­scheide verschickt. Aufrüsten will man bei den Berliner Blitzern trotzdem: Immer wieder kündigt die Polizei an, die Zahl der Radar­fallen und Verkehrs­kon­trollen erhöhen zu wollen.

Perso­nal­not­stand schlägt auf Dienst­leister über

Ob für die Bearbeitung dieser Fälle dann überhaupt genug Personal bereit­stünde, ist angesichts der Dimension des Rückstaus fraglich. Dabei hatte die Polizei bereits den externen IT-Dienstleister Atos beauf­tragt, um den Bußgeld­rückstau irgendwie in den Griff zu bekommen.

Gewerkschafts-Chef Pfalzgraf richtet seine Kritik daher an die Führungs­etage des franzö­si­schen IT-Dienstleisters, die ihm zufolge Gegen­maß­nahmen ergreifen sollte: „Es ist völlig inakzep­tabel, dass sich ein derar­tiger Rückstand ansammelt. Darunter leiden sowohl die Verkehrs­si­cherheit als auch die betrof­fenen Kolle­ginnen und Kollegen im Außen­dienst und in der Bußgeldstelle.“

Nun hat aber auch die beauf­tragte Firma Atos laut eigenen Angaben ein Problem mit der Arbeits­kraft. Der Atos-Betriebsratsvorsitzenden Carola Kühl zufolge sei das Bußgeld­be­scheid-Aufkommen trotz monate­langer Überstunden schlicht nicht mehr zu bewältigen.

Verjährung „weitest­gehend vermieden“

Der Ärger Pfalz­grafs ist nachvoll­ziehbar. Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass es sich bei den 50.000 Bußgeld­be­scheiden nur um geringe Verstöße handelt, so geht es am Ende des Tages doch um verpasste Einnahmen in Höhe mehrerer Millionen Euro.

Dass diese tatsächlich verloren gehen könnten, räumt man im Polizei­prä­sidium aber aus: „Eine Verjährung durch eine selbst mehrwö­chige Verzö­gerung des Erfassens und Einscannens der Papier­an­zeigen ist nahezu auszu­schließen. Einnah­me­ver­luste werden durch eine Priori­sierung in der Bearbeitung weitest­gehend vermieden“, erklärte Sprecher Florian Nath dem Tages­spiegel auf Anfrage.

Gewerk­schaft kriti­siert Leiharbeitsmodell

Die IG Metall hatte bereits im Dezember letzten Jahres vor der dünnen Perso­nal­decke bei Atos gewarnt. Mittle­reile müssen dort 15 Beschäf­tigte die Arbeit von ehemals 21 Kollegen stemmen. Das ist laut dem Betriebsrat nicht mehr zu schaffen. Zudem würden immer wieder Leihar­beiter einge­stellt werden, was sich negativ auf die Produk­ti­vität auswirke.

Die Firma ist bereits seit 20 Jahren im Auftrag der Berliner Polizei tätig. Laut Polizei­sprecher Nath ist die Zusam­men­arbeit mit dem IT-Dienstleister im Rahmen laufender Verträge geregelt. Über zeitweilige Bearbei­tungs­rück­stände müsse man sich aber keine Sorgen machen, da Verkehrs­ver­stöße im Bereich der Ordnungs­wid­rig­keiten erst drei Monate nach dem Tag der Tat verjähren.

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Quelle: tagesspiegel.de