Wer den Abstand nicht einhält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen
Beim Autofahren ist volle Konzentration gefragt. Das gilt auch für das Einhalten des Sicherheitsabstandes zum Vordermann. Wer hier die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, bekommt die Sanktionen des Bußgeldkataloges zu spüren. Was ein Abstandsverstoß kosten kann, hat T-Online einmal genauer unter die Lupe genommen.
Wie der Abstand eingehalten werden kann
Wer einen Abstandsverstoß vermeiden will, kann als Richtwert für das Fahren auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften den halben Tachowert heranziehen. Bei einem Tempo von 100 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen. Innerhalb geschlossener Ortschaften hingegen orientiert sich der Mindestabstand an der Strecke, die man innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Bei den im Beispiel genannten 50 km/h würde diese Strecke in etwa 15 Meter betragen.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei Abstandsverstößen
Die Sanktionen des Bußgeldkatalogs sind zudem gestaffelt nach der Höhe der Unterschreitung des Mindestabstands. Bei weniger als 80 km/h gilt das jedoch nicht. Hierbei werden maximal 35 Euro fällig. Ab 80 km/h und darüber hinaus gestalten sich die Strafen wie in der folgenden Tabelle dokumentiert:
Bußgeldkatalog Abstandsverstöße
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 Punkt | - | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 Punkt | - | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 Punkt | - | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 3 Monate | |||
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als | ||||||
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 Punkt | - | |||
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 Punkt | - | |||
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 Punkte | 1 Monat | |||
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 Punkte | 2 Monate | |||
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 Punkte | 3 Monate |
Sonderfall Lastkraftwagen
Besonders aufmerksam sollten die Fahrer von Kraftomnibussen und Lkw sein. Da diese Fahrzeuge ein höheres Gewicht und damit einen größeren Bremsweg haben, steigt die Gefahr von Auffahrunfällen. Daher ist bei diesen Fahrzeugen bereits bei über 50 km/h ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Bei Lkw mit gefährlichen Gütern fallen sogar 120 Euro an.
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Quelle: t-online.de