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Tempo­ver­stöße können in den EU-Nachbarländern richtig teuer werden

Die Oster­fei­ertage stehen vor der Tür. Für viele Deutsche die erste Gelegenheit im Jahr, endlich in den Urlaub zu fahren. Doch aufge­passt! Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch im Ausland darauf achten, nicht geblitzt zu werden. Das ist nicht nur im Sinne der Verkehrs­si­cherheit ein guter Ratgeber, sondern auch für die Urlaubs­kasse zu empfehlen, da Bußgelder im europäi­schen Ausland ganz schön üppig ausfallen können.

Was Verstöße im Ausland kosten

Auf dem Weg in den Urlaub geblitzt

Das Verbrau­cher­ma­gazin Öko-Test hat mit Geschwin­dig­keits­ver­stößen ein Verkehrs­ver­gehen exempla­risch unter die Lupe genommen und die entspre­chenden Sanktionen in den von Deutschen beliebten Urlaubs­zielen Dänemark, Frank­reich, Italien und Öster­reich dokumen­tiert. Wie hierzu­lande werden natürlich auch in der Fremde andere Verstöße wie Abstands, Handy, Überhol- und Parkver­gehen oder Alkohol am Steuer mit Bußgeldern bestraft.

Dänemark

Gemäß dänischen Verkehrs­ge­setzen beträgt das inner­ört­liche Tempo­limit 50 km/h, während man außerhalb geschlos­sener Ortschaften maximal 80 km/h sowie auf der Autobahn höchstens 130 km/h fahren darf. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld ab 135 Euro rechnen. Fährt man mehr als 50 km/h als erlaubt, wird es mit mindestens 500 Euro noch einmal deutlich teurer.

Frank­reich

Die Tempo­limits in Frank­reich sind analog zu denen in Dänemark. Auch bei den Bußgeldern gibt es Paral­lelen. So sind bei 20 km/h zu viel auf dem Tacho ebenfalls 135 Euro fällig. Mit einem Bußgeld in Höhe von 1500 Euro ist jedoch ein Vergehen von 50 km/h zu schnell gleich dreimal so teuer wie bei den Dänen.

Italien

Auch in Italien darf man innerorts nicht schneller als 50 km/fahren, während außerorts bis zu 90 km/h erlaubt sind. Auf Autobahnen besteht wie in Dänemark und Frank­reich eine Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 130 km/h. Verkehrs­teil­nehmer, die bis zu 20 km/h zu schnell sind, müssen mindestens 175 Euro bezahlen, während ein Verstoß, der mehr als 50 km/h beinhaltet, ab 545 Euro kostet.

Öster­reich

In Öster­reich sind 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts erlaubt. Auf der Autobahn gilt ein Tempo­limit zwischen 100 und 130 km/h. Während ein Verstoß von bis zu 20 km/h mit einem vergleichs­weise geringen Bußgeld ab 30 Euro anfängt, muss der Autofahrer bei 50 km/h über dem Tempo­limit mit bis zu 2180 Euro besonders tief in die Tasche greifen.

Auslän­dische Bußgelder in Deutschland bezahlen

Wer im Ausland geblitzt wird, ist vor einem Bußgeld nicht gefeit. In der Regel fragen die auslän­di­schen Verkehrs­be­hörden beim Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland nach und erhalten so die Halter­adresse. Der deutsche Staat kann dann die Bußgeld­be­scheide aus einem anderen EU-Land ab einem Betrag von 70 Euro plus anfal­lende Verwal­tungs­kosten vollstrecken. Lediglich für Bußgelder aus Öster­reich ist dies schon ab 25 Euro möglich. Punkte in Flensburg oder Fahrverbote in Deutschland werden bei einem im Ausland began­genen Verkehrs­ver­gehen nicht verhängt.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: oekotest.de