Der Plan der Bundesregierung, Cannabis zu legalisieren, kommt weiter voran. Allerdings führt das zu weiteren Fragen. Braucht es, ähnlich wie beim Alkohol am Steuer, eine Obergrenze für THC? Den Stand der Diskussionen und die gültige Rechtslage lesen Sie hier.
THC länger nachweisbar als Alkohol
Die Frage, wann man nach dem Alkohol trinken wieder fahren darf, ist einfacher zu beantworten als nach dem Rauchen eines Joints. Sobald man unter dem erlaubten Grenzwert von 0,5 Promille im Blut ist, wäre es in der Regel kein Problem. Anders ist es nach dem Kiffen. Das im Cannabis enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol) kann mehrere Wochen im Körper nachgewiesen werden. Bei häufigem Konsum dauert es sogar länger, bis das THC abgebaut ist. Sollten Sie ein wildes Wochenende in den Niederlanden verbringen, sollte man sich vor Verkehrskontrollen in Acht nehmen.
Viele junge Erwachsene heutzutage sprechen nicht offen über Cannabis. Die Angst von Dritten gehört zu werden oder jemand könnte die Nachrichten lesen ist zu groß. Codewörter sind die Lösung. Besonders stark hat sich „Brokkoli“ durchgesetzt. Somit kann auch zu viel Brokkoli Konsequenzen mit sich ziehen.
Grenzwert beim THC
Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrsrecht zu der Frage, ob es einen Grenzwert bei THC gibt: „Nein, im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenzwerte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahruntüchtigkeit bestimmen. Es gibt allerdings Empfehlungen einer Grenzwertkommission für Wirkstoffnachweise einzelner Betäubungsmittel. Diese Empfehlungen werden in der Rechtsprechung berücksichtigt“. Die Empfehlung für THC lautet 1 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) und wird vor Gericht, sowie beim Drogentest berücksichtigt.
Drogentest: Darf ich ihn verweigern
Um Autofahrer auf Drogenkonsum zu testen, werden mehrheitlich Urin-Schnelltests durchgeführt. „Im Urin können THC-Abbauprodukte nach einer einzelnen Dosis für bis zu fünf Tage nachgewiesen werden“, berichtet Dr. Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis Medizin e.V. in einem Bericht von der Bild-Zeitung. Der Urintest vor Ort ist freiwillig und kann verweigert werden. Verweigern Sie den Test, kann die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen aber eine Blutprobenentnahme anordnen. Dem müssen Sie Folge leisten. Daraufhin wird dann bei einem Arzt oder im Labor Ihr Blut entnommen und auf mögliche Drogenrückstände untersucht. „Allerdings können die Beamten nur eine Blutprobeentnahme anordnen, wenn sie einen begründeten Verdacht haben“, sagt der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Volker Henn-Anschütz von Geblitzt.de.
Bei Strafe kommt es oft zum Führerscheinverlust
Fahren unter Drogeneinfluss kann nicht nur zum Führerscheinverlust führen, sondern Kiffen am Steuer kann auch teuer werden. Christian Marnitz erklärt, was droht: „Wer unter berauschenden Mitteln wie Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2Straßenverkehrsgesetz (StVG)". Dort heißt es: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.“ Ersttätern drohen in der Regel 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Gefährdet man unter Drogeneinfluss den Verkehr, kann das sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis beziehungsweise zu einer Freiheitsstrafe führen“. So kann der 10 Euro Spaß für den Joint schnell teuer werden.
Um mehr über die Rechtslage zu der Cannabis-Legalisierung zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Braucht es eine Grenzwertanpassung
Das neue Cannabis-Gesetz (CannG) soll entkriminalisieren. Eine Veränderung der Rechtslage für den Straßenverkehr ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. Verkehrsminister Volker Wissing ist der Meinung, es braucht keine Anpassung bei der gültigen Null-Toleranz Regelung für kiffende Autofahrer. Der Deutsche Anwaltverein ist da anderer Meinung. Sie verweisen auf wissenschaftliche Studien, die belegen sollen, dass man erst bei einem THC-Wert von 2 bis 4 ng/ml von einer Beeinträchtigung ausgehen kann.
Ein neuer Paragraf im StVG soll nun dazu führen, dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrers nur an den Erfordernissen der Straßenverkehrssicherheit richten soll. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr will die Auswirkungen, des neuen Gesetzes, wissenschaftlich untersuchen. Die Ergebnisse könnten dann auch zu neuen Grenzwerten führen.
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Quelle: Bild.de