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Autoher­steller sollen Schlüs­sel­codes und Ersatz­schlüssel herausgeben

Die Überwa­chung von Fahrzeugen mutmaß­licher Straf­täter gestaltet sich für die Ermitt­lungs­be­hörden zunehmend schwie­riger. Moderne Diebstahl­schutz­systeme machen den unbemerkten Zugriff auf das Fahrzeug­innere zu einer immer größer werdenden Heraus­for­derung. Die baden-württembergische Justiz­mi­nis­terin Marion Gentges (CDU) will deshalb die Autoher­steller dazu verpflichten, Schlüs­sel­codes oder Zweit­schlüssel auf Anfrage heraus­zu­geben. Freiwillig und ohne Änderung der Straf­pro­zess­ordnung (StPO) wird sich das aber nicht durch­setzen lassen.

Das Auto hört mit: BaWü-Justizministerin will Türöffner für Fahrzeugüberwachung
Iryna Inshyna / shutterstock.com

Ermitt­lungen im Auto immer schwieriger

Es mag paradox klingen, aber: Obwohl Autos in den letzten Jahrzehnten immer mehr zu Computern geworden sind, wird das Abhören aus Sicht von Straf­ver­folgern nicht einfacher.

Dass Diebstahl­schutz­systeme immer besser werden, stellt Ermittler vor Probleme. Oft sind sie technisch nicht dazu in der Lage, unbemerkt ins Fahrzeug­innere vorzudringen.

Um dieses Problem im Sinne der Ermitt­lungs­be­hörden zu lösen, will die baden-württembergische Justiz­mi­nis­terin Marion Gentges (CDU) ihre Kollegen auf der nächsten Justiz­mi­nis­ter­kon­ferenz (JuMiKo) zu einer Änderung der Straf­pro­zess­ordnung inklusive Einschränkung der Grund­rechte bewegen.

Gentges will Hersteller in die Pflicht nehmen

Nach einem lto.de vorlie­genden Beschluss­vor­schlag sollen Autoher­steller demnach künftig verpflichtet werden, den Ermitt­lungs­be­hörden auf Anfrage Schlüs­sel­codes oder Ersatz­schlüssel zur Verfügung zu stellen.

„Die aktuellen Standards der Hersteller bei der techni­schen Diebstahl­prä­vention stellen für das zwingend erfor­der­liche Öffnen der Fahrzeuge durch die Ermitt­lungs­be­hörden vermehrt eine unüber­windbare Hürde dar“, so Gentges in der an die 95. Justiz­mi­nis­ter­kon­ferenz gesen­deten Vorlage.

Dabei sei etwa ein Drittel aller Fahrzeuge, Tendenz steigend, mit Alarm- oder Warnfunk­tionen ausge­stattet. Dies mache die Mitwirkung der Hersteller durch Herausgabe der Schlüs­sel­codes oder Zweit­schlüssel alternativlos.

Viele Hersteller koope­rieren nicht

Grundlage jeder Überwa­chung des Inneren eines Kfz oder des Erhebens von Bewegungs­daten aus dem Bordcom­puter sind die sogenannten Ermäch­ti­gungs­grund­lagen der StPO. Sie ermög­lichen den Ermittlern das Obser­vieren außerhalb des Wohnraumes (§§ 100f und 100h). Darin ist geregelt, in welchen Fällen Ermittler verdeckte und elektro­nische Überwa­chungs­maß­nahmen zulässig sind.

Das Problem ist laut Gentges, dass immer mehr Hersteller die Zusam­men­arbeit mit den Behörden verweigern, insbe­sondere weil der recht­liche Rahmen dafür nicht definiert ist.

Dies sei nach Ansicht der baden-württembergischen Justiz­mi­nis­terin aber kein Zustand – Straf­ver­folger sollten nicht auf die Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft der Autobauer angewiesen sein. „Diebstahl­prä­vention darf kein Hemmnis bei der Straf­ver­folgung werden“, so die Juristin.

Gentges: Änderung der Straf­pro­zess­ordnung erforderlich

Daher sei eine Ergänzung der Straf­pro­zess­ordnung nach Auffassung des Justiz­mi­nis­te­riums in Stuttgart aus den genannten Gründen unumgänglich. Aller­dings lasse sich die herkömm­liche Telefon­über­wa­chung nach Paragraf 100a StPO nicht ohne Weiteres auf Fahrzeug­daten anwenden. Fahrzeug­her­steller seien – anders als Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leister – nicht zur Zusam­men­arbeit mit den Ermitt­lungs­be­hörden verpflichtet.

Auch auf die Durch­su­chungs­vor­schrift des Paragrafen 95 StPO kann das Heraus­ga­be­ver­langen von Schlüs­sel­codes oder Zweit­schlüsseln nicht gestützt werden, da diese nur die Grundlage für das Erlangen von Ermitt­lungs­in­for­ma­tionen, nicht aber für das Verlangen von Schlüssel- oder Fahrzeug­codes schafft.

Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium bisher wenig begeistert

Deswegen und weil auch andere Durch­su­chungs­pa­ra­grafen nicht zum legalen Autotür­öffner für die Ermittler werden können, setzt sich das Justiz­ressort aus Baden-Württemberg im Rahmen der Justiz­mi­nis­ter­kon­ferenz für einen Regelungs­vor­schlag ein. In der Vergan­genheit hatte man kritisch zur Kenntnis genommen, dass das Bundes­jus­tiz­mi­nis­terium um Marco Buschmann (FDP) wenig Interesse an dem Thema gezeigt habe.

Vielleicht liegt das aber auch daran, dass die Liberalen in Sachen Grund­rechte in der Regel behut­samer und umsich­tiger sind, als so mancher Law-and-Order-Politiker der Union. Klar, die Verfolgung schwerer Straf­taten muss für die Beamten machbar sein.

Aller­dings sollten die Hürden für das Antasten der unschätzbar wichtigen bürger­lichen Freiheits­rechte weiterhin hoch sein. Außerdem sind die Überle­gungen weit weg von einer Entscheidung im Bundestag, ganz zu schweigen von einer entspre­chenden Mehrheit.

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Quelle: lto.de