Wer trotz festgestellter Sehschwäche ohne Sehhilfe mit dem Auto unterwegs ist, erhöht sein Unfallrisiko um den Faktor vier. Ein Schadensfall führt nicht nur zum Ärger mit der Versicherung. Es drohen Bußgeld und Punkte, Fahrverbot oder sogar Haft. Gerät man in eine Verkehrskontrolle, wird die Weiterfahrt oft untersagt.
Ein Sehtest ist zum Führen von Kraftfahrzeugen Pflicht
Jeder Kraftfahrzeugführer muss laut Paragraf 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bestimmte „Anforderungen an das Sehvermögen“ erfüllen. Dazu ist ein Sehtest von einer amtlich anerkannten Sehteststelle, beispielsweise bei einem Augenarzt oder Optiker, erforderlich. Erst dann wird die Fahrerlaubnis erteilt. Entscheidend ist dabei die zentrale Tagessehschärfe. Diese muss in der Regel mit oder ohne Sehhilfe mit mindestens 70 Prozent gegeben sein.
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein
Um den Test im Rahmen der Führerscheinprüfung zu bestehen, sind unter anderem folgende Voraussetzungen zu erfüllen. Nachzulesen sind diese in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ (FeV) sowie in der Anlage 6 über die „Anforderungen an das Sehvermögen.“
- Visus: Der Visus, also die Sehschärfe, muss mindestens 0,7 auf beiden Augen oder 0,5 auf dem schlechteren Auge betragen.
- Farbsehtest: Ein Kraftfahrzeugführer muss Farben unterscheiden können, um beispielsweise Verkehrsampeln oder Verkehrsschilder korrekt zu erkennen.
- Gesichtsfeld: Das Gesichtsfeld muss ausreichend groß sein, um alle relevanten Verkehrssituationen zu erfassen.
- Kontrastsehen: Ebenso ist es wichtig, Kontraste zu erkennen, um auch Hindernisse auf der Fahrbahn frühzeitig wahrzunehmen.
Was droht in einer Verkehrskontrolle
Fahrzeugführer mit einer Sehbehinderung sind im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leicht zu identifizieren, denn eine eingetragene Schlüsselnummer im Führerschein hilft dabei. Die Pflicht zum Tragen einer Brille verrät die Nummer 01.01. Werden Kontaktlinsen benötigt, wird das durch die Nummer 01.02 angegeben. Steht dort die Nummer 01.06, ist es dem Fahrer erlaubt, beides zu benutzen. Wird man ohne Sehhilfe erwischt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Verwarngeld von 25 Euro. Hat man bei der Kontrolle keine entsprechende Sehhilfe dabei, kann die Weiterfahrt in diesem Fall sogar untersagt werden.
Bei Unfällen ohne Sehhilfe droht mitunter eine Freiheitsstrafe
Sitzt man ohne Sehhilfe am Steuer und verursacht einen Unfall, handelt man womöglich vorsätzlich oder fahrlässig. Im schlimmsten Fall käme dann sogar eine Straftat in Betracht. Das könnte infolge einer Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren führen. Auch Punkte in Flensburg oder der Entzug der Fahrerlaubnis sind übrigens nicht ausgeschlossen. Außerdem kann es für den Unfallverursacher zu Problemen mit der Kasko- und Haftpflichtversicherung kommen. Entstandene Schäden werden dann nicht vollumfänglich reguliert und man bleibt auf dem Schaden sitzen.
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Quellen: EFAHRER, Fuehrerschein.de