Zehn Verfehlungen aus Straßenverkehr und Alltag, die ans Portemonnaie gehen
Die falsche Hausnummer aufgehängt, das falsche Tier gefüttert oder zu spät zur Schule gekommen – in Deutschland gibt es für jedes Vergehen das passende Bußgeld und das nicht nur im Straßenverkehr. Manche sind so speziell, dass sie auf den ersten Blick absurd erscheinen. Doch Vorsicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Damit Sie weder auf der Straße noch im Alltag zur Kasse gebeten werden, hier ein Überblick über ungewöhnliche Gründe für Bußgelder und Geldstrafen.


1) Das Auto als Feigenblatt
Wie frei darf Körperkultur im Auto sein? Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, in einem privaten Pkw nackt zu sein. Angreifbar macht man sich aber, sobald man unverhüllt aus dem Auto aussteigt. Fühlen sich andere Verkehrsteilnehmer belästigt und bringen dies zur Anzeige, kann das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Paragraf 118 greifen. Die sogenannte „Belästigung der Allgemeinheit“ wird mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet.
2) Maskierte Monster aus der Sesamstraße
Ein ganz besonderes Blitzer-Foto macht vergangenes Jahr die Runde. Darauf zu sehen: flauschig-blaues Fell und Kekskrümel. Die Polizei nahm den Schnappschuss mit Humor: „Das Krümelmonster ist grundsätzlich ein gutmütiges Wesen, sehr verfressen, aber am Ende auch pflichtbewusst“, so ein Sprecher der Polizei in Dortmund. Aber als Maskierung beim Autofahren ist es schlicht nicht erlaubt. Laut Straßenverkehrsordnung in Paragraf 23 Absatz 4 muss das Gesicht des Fahrzeugführers so sichtbar sein, dass seine Identität klar erkennbar ist. Andernfalls drohen 60 Euro Bußgeld.
3) Bußgeldfalle Hausnummer
Sie haben richtig gelesen – der deutsche Ordnungsfanatismus macht auch vor Hausnummernschildern nicht halt. In den Kommunen gibt es dazu meist sehr spezielle und unterschiedliche Regeln. So müssen die Buchstaben in Darmstadt groß sein, während in Halle an der Saale kleine Lettern Pflicht sind.
Besonders stilvoll wird es in München: Hier müssen sie exakt 20 x 25 Zentimeter messen und mit weißer Schrift auf einem kobaltblauen Hintergrund gestaltet sein. Das wird laut dem Baumagazin zwar nur selten kontrolliert, kann aber theoretisch zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro führen.
4) Ich bau dir ein Schloss aus Sand
Was klingt harmloser als das Buddeln, Bauen und Matschen mit nassem Sand an einem schönen Sommertag am Strand? An der Nord- und Ostsee ist es an manchen Küstenabschnitten aus ökologischen und ästhetischen Gründen dennoch verboten. Das wahrlich prominenteste Beispiel hierfür ist die Insel Sylt – Hier müssen Türmchenbauer bei Zuwiderhandlung mit bis zu 1.000 Bußgeld rechnen.
5) Füttern verboten
„Tauben vergiften im Park“ sang der österreichische Kabarettist Georg Kreisler. Wie hoch da wohl das Bußgeld ausgefallen wäre? In Deutschland reicht bereits das unerlaubte Füttern von Wasservögeln auf einem Rastplatz für ein empfindliches Bußgeld aus. Das kann je nach Lokalität zwischen 20 und 5.000 Euro betragen.
6) Der „besoffene Hühnerhaufen“
Doch auch die Polizei kann zum Sünder werden. So geschehen im Saarland 2022, als ein Ordnungshüter eine Gruppe von Frauen als „besoffenen Hühnerhaufen“ bezeichnete. Freund, Helfer und Bürgerinnen trafen sich schließlich vor Gericht wieder. Die Strafe für die verbale Entgleisung: 1.000 Euro.
7) Unnütze Spritztouren
Einfach nur entspannt mit dem Auto durch die Gegend zu düsen ist für viele Grund genug, den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken und loszufahren. Dabei ist das unnütze Umherfahren laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich nicht erlaubt. Wer mehrmals ohne ersichtlichen Grund dieselbe Strecke befährt und dabei andere belästigt, betreibt unnötiges Hin- und Herfahren und kann mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden.
8) Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben
Pünktlichkeit ist eine Sekundärtugend. Und die nimmt man in Bayern ganz besonders ernst. So geht das Dürer-Gymnasium in Nürnberg seit letztem Jahr mit Bußgeldern und pädagogischen Appellen gegen notorische Zuspätkommer vor. Und das offenbar mit Erfolg: Seit Ankündigung der Geldstrafen soll sich die Pünktlichkeitsquote deutlich verbessert haben.
9) Der Notruf gegen Kummer
Ganze einhundertmal wählte eine 60-jährige Frau aus Gelsenkirchen Ende letzten Jahres die Notrufnummer. Sehr zum Leidwesen der Einsatzkräfte, die der redseligen Anruferin aus der Langweile verhelfen sollten. Irgendwann verloren auch die Beamten die Geduld, beschlagnahmten das Handy und klärten über den Tatbestand des Missbrauchs der Notrufnummer auf – die sogar mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
10) Der beschwipste Wachmeister
Zu guter Letzt ein weiterer Fall, bei dem die Grenze zum Strafrecht schon überschritten ist: Anfang des Jahres fühlte sich ein stark alkoholisierter, 43-jähriger Mann in Kreuzberg dazu berufen, den Verkehr auf einer stark frequentierten Kreuzung zu regeln.
Mit einer Fantasie-Trillerpfeife und einer überbordenden Gestik sorgte er bei den vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern aber eher für Verwirrung. Die echten Ordnungshüter klärten den Mann schließlich über die Tatbestände der Amtsanmaßung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und die dazugehörigen Geld- und Freiheitsstrafen auf und schickten ihn in den vorläufigen Feierabend.
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Quelle: sparkasse.de