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Zehn Verfeh­lungen aus Straßen­verkehr und Alltag, die ans Porte­monnaie gehen

Die falsche Hausnummer aufge­hängt, das falsche Tier gefüttert oder zu spät zur Schule gekommen – in Deutschland gibt es für jedes Vergehen das passende Bußgeld und das nicht nur im Straßen­verkehr. Manche sind so speziell, dass sie auf den ersten Blick absurd erscheinen. Doch Vorsicht: Unwis­senheit schützt vor Strafe nicht! Damit Sie weder auf der Straße noch im Alltag zur Kasse gebeten werden, hier ein Überblick über ungewöhn­liche Gründe für Bußgelder und Geldstrafen.

Deutschland, deine Bußgelder: Diese zehn Geldstrafen sind einfach kurios
Irena Socratous / shutterstock.com

1) Das Auto als Feigenblatt

Wie frei darf Körper­kultur im Auto sein? Grund­sätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, in einem privaten Pkw nackt zu sein. Angreifbar macht man sich aber, sobald man unver­hüllt aus dem Auto aussteigt. Fühlen sich andere Verkehrs­teil­nehmer belästigt und bringen dies zur Anzeige, kann das Ordnungs­wid­rig­kei­ten­gesetz (OWiG) in Paragraf 118 greifen. Die sogenannte „Beläs­tigung der Allge­meinheit“ wird mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet.

2) Maskierte Monster aus der Sesamstraße

Ein ganz beson­deres Blitzer-Foto macht vergan­genes Jahr die Runde. Darauf zu sehen: flauschig-blaues Fell und Kekskrümel. Die Polizei nahm den Schnapp­schuss mit Humor: „Das Krümel­monster ist grund­sätzlich ein gutmü­tiges Wesen, sehr verfressen, aber am Ende auch pflicht­be­wusst“, so ein Sprecher der Polizei in Dortmund. Aber als Maskierung beim Autofahren ist es schlicht nicht erlaubt. Laut Straßen­ver­kehrs­ordnung in Paragraf 23 Absatz 4 muss das Gesicht des Fahrzeug­führers so sichtbar sein, dass seine Identität klar erkennbar ist. Andern­falls drohen 60 Euro Bußgeld.

3) Bußgeld­falle Hausnummer

Sie haben richtig gelesen – der deutsche Ordnungs­fa­na­tismus macht auch vor Hausnum­mern­schildern nicht halt. In den Kommunen gibt es dazu meist sehr spezielle und unter­schied­liche Regeln. So müssen die Buchstaben in Darmstadt groß sein, während in Halle an der Saale kleine Lettern Pflicht sind.

Besonders stilvoll wird es in München: Hier müssen sie exakt 20 x 25 Zenti­meter messen und mit weißer Schrift auf einem kobalt­blauen Hinter­grund gestaltet sein. Das wird laut dem Bauma­gazin zwar nur selten kontrol­liert, kann aber theore­tisch zu einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro führen.

4) Ich bau dir ein Schloss aus Sand

Was klingt harmloser als das Buddeln, Bauen und Matschen mit nassem Sand an einem schönen Sommertag am Strand? An der Nord- und Ostsee ist es an manchen Küsten­ab­schnitten aus ökolo­gi­schen und ästhe­ti­schen Gründen dennoch verboten. Das wahrlich promi­nen­teste Beispiel hierfür ist die Insel Sylt – Hier müssen Türmchen­bauer bei Zuwider­handlung mit bis zu 1.000 Bußgeld rechnen.

5) Füttern verboten

„Tauben vergiften im Park“ sang der öster­rei­chische Kabarettist Georg Kreisler. Wie hoch da wohl das Bußgeld ausge­fallen wäre? In Deutschland reicht bereits das unerlaubte Füttern von Wasser­vögeln auf einem Rastplatz für ein empfind­liches Bußgeld aus. Das kann je nach Lokalität zwischen 20 und 5.000 Euro betragen.

6) Der „besoffene Hühnerhaufen“

Doch auch die Polizei kann zum Sünder werden. So geschehen im Saarland 2022, als ein Ordnungs­hüter eine Gruppe von Frauen als „besof­fenen Hühner­haufen“ bezeichnete. Freund, Helfer und Bürge­rinnen trafen sich schließlich vor Gericht wieder. Die Strafe für die verbale Entgleisung: 1.000 Euro.

7) Unnütze Spritztouren

Einfach nur entspannt mit dem Auto durch die Gegend zu düsen ist für viele Grund genug, den Schlüssel ins Zündschloss zu stecken und loszu­fahren. Dabei ist das unnütze Umher­fahren laut Straßen­ver­kehrs­ordnung ausdrücklich nicht erlaubt. Wer mehrmals ohne ersicht­lichen Grund dieselbe Strecke befährt und dabei andere belästigt, betreibt unnötiges Hin- und Herfahren und kann mit 100 Euro zur Kasse gebeten werden.

8) Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben

Pünkt­lichkeit ist eine Sekun­där­tugend. Und die nimmt man in Bayern ganz besonders ernst. So geht das Dürer-Gymnasium in Nürnberg seit letztem Jahr mit Bußgeldern und pädago­gi­schen Appellen gegen notorische Zuspät­kommer vor. Und das offenbar mit Erfolg: Seit Ankün­digung der Geldstrafen soll sich die Pünkt­lich­keits­quote deutlich verbessert haben.

9) Der Notruf gegen Kummer

Ganze einhun­dertmal wählte eine 60-jährige Frau aus Gelsen­kirchen Ende letzten Jahres die Notruf­nummer. Sehr zum Leidwesen der Einsatz­kräfte, die der redse­ligen Anruferin aus der Langweile verhelfen sollten. Irgendwann verloren auch die Beamten die Geduld, beschlag­nahmten das Handy und klärten über den Tatbe­stand des Missbrauchs der Notruf­nummer auf – die sogar mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Freiheits­strafe geahndet werden kann.

10) Der beschwipste Wachmeister

Zu guter Letzt ein weiterer Fall, bei dem die Grenze zum Straf­recht schon überschritten ist: Anfang des Jahres fühlte sich ein stark alkoho­li­sierter, 43-jähriger Mann in Kreuzberg dazu berufen, den Verkehr auf einer stark frequen­tierten Kreuzung zu regeln.

Mit einer Fantasie-Trillerpfeife und einer überbor­denden Gestik sorgte er bei den vorbei­fah­renden Verkehrs­teil­nehmern aber eher für Verwirrung. Die echten Ordnungs­hüter klärten den Mann schließlich über die Tatbe­stände der Amtsan­maßung und des gefähr­lichen Eingriffs in den Straßen­verkehr und die dazuge­hö­rigen Geld- und Freiheits­strafen auf und schickten ihn in den vorläu­figen Feierabend.

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Quelle: sparkasse.de