In Kinofilmen wird beim Aussteigen aus Fahrzeugen auf das Schließen von Fenstern und das Verriegeln der Türen meist verzichtet. Aus dramaturgischen Gründen. Kaum ein Cineast würde das beanstanden. Deutsche Ordnungsbehörden bestehen jedoch darauf, ein solches Vergehen zu ahnden. Mit 15 Euro!
Fenster aus Versehen aufgelassen
Im Juli parkt Herbert B. (65) aus Rosenheim sein Auto in der Innenstadt. Wegen der hohen Temperaturen an diesem Tag öffnet er während der Fahrt Fahrer- und Beifahrerfenster. Beim Verlassen des Fahrzeuges bleibt eines der beiden Fenster offen. Im Rückblick stellt sich das als Fehler heraus. Im Interview mit der Bild gibt er an: „Das Beifahrerfenster habe ich aber vergessen.“
Bei seiner Rückkehr erlebt er eine böse Überraschung in Form eines Knöllchens an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Nicht etwa wegen unerlaubtem Parken oder Halten. Auf der Verwarnung steht: „Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Nutzung zu sichern“ – mit dem Zusatz: „Beifahrerfenster auf“. In der Folge soll der 65-Jährige ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro zahlen. Herbert B. zu Bild: „Als ich das las, dachte ich, ich bin im falschen Film.“ Weiter erzählt er: „Ich hab die 15 Euro gezahlt. Aber mir ist das Gesetz schleierhaft. Ich postete den Strafzettel auf Facebook, bekam viele Reaktionen. Keiner kannte das!“
Was sagt die StVO?
Gibt es diese Vorschrift tatsächlich? Ja! Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verweist darauf am Ende des § 14 Absatz 2:
„Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“
Dazu gehören eigentlich drei einfache Schritte, die jeder Autofahrer verinnerlichen sollte: Fenster zu, Schlüssel mitnehmen und Auto absperren.
Polizei kann ungesicherte Autos auch abschleppen
Stefan Sonntag von der Polizei Rosenheim betont auf Bild-Anfrage, es könne nicht nur zu einem Verwarngeld kommen, auch drastischere Maßnahmen wären möglich: „Wenn ein Auto offen herumsteht, der Schlüssel steckt und der Halter weit und breit nicht zu sehen ist, (das passiert durchaus mal), dann kann die Polizei dieses Auto zur Eigentumssicherung abschleppen.“
Jedoch würden Beamte nicht so weit gehen, wenn es sich lediglich um ein offenes Fenster handelt. Insbesondere, weil einige Fahrer absichtlich die Autofenster einen Spalt weit offenlassen, um sich vor hohen Temperaturen im Fahrzeug zu schützen. Im Wageninneren kann es nämlich laut dem ADAC im Sommer bis zu 60 Grad heiß werden. Allerdings erleichtert ein solches Verhalten Dieben, ein Auto aufzubrechen.
Tipps, um sich vor Dieben zu schützen
Vor allem während der Sommerzeit und in Urlaubsregionen sind Diebesbanden unterwegs. Ihr Ziel: Autofahrer auf dem Weg zum Ferienort, mit vollgepackten Kraftfahrzeugen. Meist sind sie aufgrund des stressigen Verkehrs besonders abgelenkt. Deshalb können Diebe leicht Beute machen. Mit den unterschiedlichsten Methoden und Tricks verschaffen sich Langfinger Zugang zum Auto und entwenden Wertgegenstände oder das ganze Fahrzeug. Der Automobil-Club-Verkehr (ACV) warnt regelmäßig vor den Vorgehensweisen der Kriminellen und gibt Tipps, wie Fahrer sich schützen können.
Ein Beispiel aus dem ACV-Ratgeber: Der Pannentrick – „Beim Überholen deutet einer der Diebe mit besorgtem Ausdruck auf den Hinterreifen des Opfers. Dieses glaubt an eine Panne und fährt rechts ran“. Die Täter folgen und geben vor, dem verwirrten Fahrer helfen zu wollen. Sie lenken die Autoinsassen mit dem vermeintlichen Defekt ab, um unbemerkt Wertsachen aus dem Auto zu entwenden. Der ACV rät: „In solchen Fällen sollten Sie im verriegelten Fahrzeug sitzen bleiben und im Zweifel die Polizei verständigen.“
Um solche Situation zu vermeiden oder zumindest zu erschweren, ist es ratsam Folgendes zu beachten:
- Nicht wegen Fremden anhalten
- Wertgegenstände nicht im Wagen liegen lassen
- Autotür und Fenster verriegeln
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Quellen: acv.de, adac.de, bild.de, gesetze-im-internet.de