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In der Haupt­stadt werden bundesweit die meisten Autos geklaut

Berliner Autofahrer aufge­passt! Laut einer Statistik des Vergleichs­portals Check24 belegt die Haupt­stadt den Spitzen­platz in Sachen Autodieb­stahl. Wie man sich davor schützen kann und was zu tun ist, wenn das eigene Fahrzeug dennoch geklaut wurde, hat bild.de in einem Ratgeber zusammengefasst.

Eine Person öffnet die Tür von einem Auto. Laut Statistik werden in Berlin am meisten Autodiebstähle begonnen.

Berlin mit hoher krimi­neller Energie

In der Statistik werden die Diebstähle pro 100.000 zugelas­sener Fahrzeuge je Bundesland im Jahr 2021 aufge­führt. Die Haupt­stadt kommt dabei auf ganze 344 Fahrzeuge und liegt somit mit weitem Abstand vorn. So erreicht Hamburg auf dem zweiten Platz mit 145 Fahrzeugen nicht mal die Hälfte der in Berlin gestoh­lenen Autos.

Auf Rang drei befindet sich Brandenburg (122 Fälle), gefolgt von Bremen (97 Fälle) und Sachsen (66 Fälle). Die wenigsten Autodieb­stähle gibt in Bayern (15 Fälle) und Baden-Württemberg (16 Fälle). Der bundes­weite Durch­schnitt liegt bei 49 gestoh­lenen Autos. Die am häufigsten betrof­fenen Modelle sind fast ausschließlich SUVs.

Autodiebstahl-Präventionsmaßnahmen

Um das eigene Auto zu schützen, rät bild.de grund­sätzlich den Abschluss einer Teilkasko, um nicht allein auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zudem sollte man das Fahrzeug möglichst in einer geschlos­senen Garage parken, das Lenkrad­schloss einrasten lassen und zusätz­liche Siche­rungen wie eine Lenkrad­kralle und Gangschal­tungs­sperre in Betracht ziehen.

Auch wird eine GPS-Ortung und eine hochwertige Alarm­anlage empfohlen. Wer Keyless-Go-Schlüssel verwendet, sollte diese nicht in der Nähe der Haustür ablegen, da das Funksignal auch durch die Tür abgefangen werden kann.

Auto geklaut, was tun?

Wer einem Autodieb­stahl zum Opfer gefallen ist, muss die Tat sowohl bei der Polizei als auch innerhalb von einer Woche bei der Versi­cherung melden. Bei geleasten oder finan­zierten Fahrzeugen, die durch einen Diebstahl abhan­den­ge­kommen sind, müssen zudem der Leasing­geber bzw. die Bank in Kenntnis gesetzt werden.

Ein Versi­cherer muss übrigens nicht zahlen, wenn der Fahrzeug­halter grob fahrlässig gehandelt hat. Darunter fällt zum Beispiel, wenn das Auto vor dem Diebstahl nicht abgeschlossen oder mit steckendem Schlüssel geparkt wurde. Auch gut zu wissen: Lose herum­lie­gende Gegen­stände wie ein mobiles Navi oder eine Handtasche auf dem Beifah­rersitz sind bei einem Diebstahl nicht versichert.

Zustän­digkeit bei Wieder­auf­tauchen des Fahrzeugs

Natürlich kann es vorkommen, dass das Auto nach einem Diebstahl wieder­ge­funden wird. Geschieht dies innerhalb eines Monats, nachdem es bei der Versi­cherung als gestohlen gemeldet wurde, muss der betroffene Besitzer das Auto zurück­nehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Versi­cherer als neuer Eigen­tümer und muss auch die Kosten für eine gegebe­nen­falls anfal­lende Entsorgung tragen.

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Quelle: bild.de