Handzeichen der Polizei an einer Kreuzung sind unbedingt Folge zu leisten
Insbesondere wenn mal eine Ampelanlage den Geist aufgibt, regeln Polizeibeamte den Straßenverkehr mit Handzeichen. Welche das sind und was für Sanktionen bei Missachtung der Anweisungen drohen, hat das Nachrichtenportal echo24.de zusammengefasst.
Auf die Körperhaltung kommt es an!
Ist ein Polizist zur manuellen Verkehrsregelung an einer Kreuzung im Einsatz, muss der Verkehrsteilnehmer dessen Zeichen deuten können. Hat er dem Autofahrer die Brust oder den Rücken zugewandt und hat dabei die Arme zur Seite ausgestreckt, sollte man das Fahrzeug unverzüglich zum Stehen bringen. Der Querverkehr hingegen hat quasi grünes Licht und darf passieren. Dabei müssen Linksabbieger wie gehabt dem Gegenverkehr Vorrang lassen, während Rechtsabbieger den Fuß- und Radverkehr im Blick haben sollten.
Für die bei Rot wartenden Fahrer geht es erst weiter, wenn der Polizist einen Arm in die Höhe streckt. Analog zur Rot-Gelbphase einer Ampel gilt es dann, sich bereit zur Weiterfahrt zu machen. Fahrzeuge, die sich noch im Kreuzungsbereich befinden, müssen diesen schnellstmöglich verlassen. Erst wenn der Polizeibeamte beide Arme erneut seitlich ausstreckt, ist der Verkehr nun für die Fahrzeuge freigegeben, die ihn dabei von der Seite sehen.
Wann Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen
Wer meint, die Zeichen eines Polizisten im Straßenverkehr ignorieren zu müssen, muss unter Umständen tief in den Geldbeutel greifen. Die Weisungen eines Beamten wie ein Zuruf oder Pfeifen zu missachten, kostet erst einmal nur 20 Euro. Einem Zeichen oder Haltegebot des Polizisten nicht Folge zu leisten, schlägt mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister deutlich teurer zu Buche. Als Verursacher eines Unfalls wird sogar ein Bußgeld in Höhe von 105 Euro fällig. Wer als Fußgänger auf ein Polizei-Handzeichen nicht reagiert, kommt mit 5 Euro vergleichsweise milde davon.
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Quelle: echo24.de