Klima-Aktivisten der sogenannten „Letzte Generation“ sorgen für Aufmerksamkeit durch Straßenblockaden. Polizei und Politik fordern, dass die Führerscheine der Teilnehmer entzogen werden. Doch das ist nicht so einfach. Wir klären auf.
Vorgehensweise der Klimakleber sei gefährlich
Die Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ sehen sich berufen, für eine bessere und saubere Zukunft zu kämpfen. Um die Aufmerksamkeit der Politik zu gewinnen, stoppen sie besonders gern den Verkehr auf deutschen Autobahnen. Wegen der zahlreichen Straßenblockaden werden die Aktivisten als „Klimakleber“ bezeichnet. Denn sie kleben sich unter anderem an den Asphalt mitten auf der Fahrbahn fest. Sodass, Autofahrer nicht mehr weiterfahren können.
Nicht nur das Festkleben wird von Gegnern, Politik und Polizei stark kritisiert, sondern deren gesamte Vorgehensweise. Die Morgenpost berichtet: „Dazu fahren sie meist mit Leihwagen auf die Schnellstraße, bremsen ab und sperren die Autobahn mit dem Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer, bevor sie sich festkleben“.
Noch wurde kein Führerschein entzogen
Die Straßenblockaden durch die Letzte Generation führen seit 2022 oftmals zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Dennoch müssen weder Ersttäter noch Wiederholungstäter in der Hauptstadt einen Entzug des Führerscheins befürchten. Zumindest noch nicht. So teilt die Berliner Justizverwaltung mit, dass zwischen dem 1. Januar 2022 und 25. Mai 2023 keine gerichtliche Entziehung des Führerscheins für Mitglieder ausgesprochen wurde. Dabei beruft sich die Verwaltung auf § 69 des Strafgesetzbuches. Um mehr zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Denn die gänzliche Abnahme des Führerscheins ist in Deutschland zurzeit nur begrenzt möglich und nicht so einfach durchsetzbar. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein, die anscheinend nur zum Teil oder gar nicht vorhanden sind. Doch andere Strafen können durchaus verhängt werden und wurden es auch.
Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Neben bereits verhängten Geldstrafen und Haftstrafen für einzelne Klima-Aktivisten, sei auch die Anordnung eines befristeten Fahrverbots möglich. Auf RTL-Anfrage erklärt Rechtsanwalt Ernst Andreas Kolb, dass: „den Mitgliedern der Letzten Generation ein befristetes Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten als Nebenstrafe drohen können“. Dabei müssen die Straftaten „nicht unmittelbar mit dem Führen eines Kfz zusammenhängen“.
Genau das war bisher das Problem, um den Entzug eines Führerscheins anzuordnen. Denn weder vor Ort noch im Nachhinein sei es der Polizei möglich gewesen, den Fahrer des Leihwagens auszumachen. Für ein befristetes Fahrverbot soll, das keine Rolle spielen.
Andreas Kolb erläutert: „Dabei muss die Verhängung des Fahrverbots zur Einwirkung auf den/die Täter/in oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheinen. Mit dieser Argumentation könnte es durchaus möglich sein, dass Strafgerichte neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe diese zusätzliche Form der Bestrafung gegenüber Klimaschützern anordnen“. Allerdings könnte auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde beispielsweise eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu Überprüfung der Fahreigenschaft der Teilnehmer anordnen. Damit wären für die Betroffenen hohe Kosten verbunden. Um mehr über die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Sollte das Ergebnis der MPU negativ ausfallen, kann ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden. Andreas Kolb fügt hinzu: „Dafür müssen aber gravierende Anhaltspunkte bestehen“.
Konkrete Gründe für eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind laut des ADAC:
- Alkohol
- Drogen
- Illegale Autorennen
- Unfallflucht, obwohl der Täter weiß, dass ein Mensch getötet oder erheblich verletzt wurde oder hoher Sachschaden entstanden ist
- Wer den Straßenverkehr gefährdet
- Wiederholtes aggressives Verhalten im Straßenverkehr, Nötigung und Gefährdung von anderen Teilnehmern
Besonders der letzte Punkt könnte für Klimakleber Konsequenzen haben. Denn sie werden oftmals wegen Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt.
AfD kritisiert Beamte
Zur Debatte um härtere Strafen für die Klimakleber äußert sich auch AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker: „Ich kann nicht glauben, dass es der Polizei mit erkennungsdienstlichen Mitteln nicht mögliche sein soll, die Fahrer des Autos zu ermitteln, die mitten auf der Autobahn abgestellt wurden, und sie mit Punkten im Flensburger Fahreignungsregister zu registrieren. Der Senat muss die Polizei anweisen, ihre Ermittlungen zu verstärken und entsprechende Bußgeldbescheide zu verhängen“. Die Union fordert ebenso ein härteres Strafrechtsverfahren.
GdP will alle rechtlichen Mittel nutzen
Im Kampf gegen die Klimaaktivisten fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) konsequentes Vorgehen. Sie verlangen seit längerem bereits den Entzug des Führerscheins.
Benjamin Jendro, Sprecher der GdP sagt: „Es sollten alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden, um den Aktionen dieser hierarchischen organisierten kriminellen Vereinigung, ein Ende zu setzen. Dazu gehört es auch, denen die Fahrerlaubnis zu entziehen, die mehrfach bewiesen haben, dass sie Menschen im Straßenverkehr bewusst gefährden. Es wäre auch denkbar, ihnen schon mal vor Ort die Führerscheine abzunehmen, dann wird es auch schwer, sich immer neu Mietwagen auszuleihen“.
Doch der Führerscheinentzug vor Ort ist nur in gesonderten Fällen erlaubt. Dabei handelt es sich nämlich um eine vorläufige Maßnahme, die nur bei Gefahr in Verzug angeordnet werden kann.
Antwort der Letzten Generation
Die Aktivisten der Letzten Generation bleiben argumentieren, im Sinne der Gemeinschaft zu handeln. Dabei ist die Priorität, die CO₂-Emissionen drastisch zu senken. Auf die Forderung der Politik und Polizei nach härteren Strafen antwortet Sprecher Max Wallstein kurz und knapp: „Versuche, den Protest zu unterbinden, sind keine adäquate Antwort auf eine existentielle Herausforderung, vor der wir alle stehen“.
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Quellen: adac.de, bz-berlin.de, morgenpost.de, rlt.de, t-online.de