Haben Motorräder beim Befahren eine Rettungsgasse Sonderrechte?
Rettungsgassen können Leben retten. Daher müssen Verkehrsteilnehmer im Falle eines Staus stets eine Gasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen bilden, damit potenziell herannahende Einsatzfahrzeuge freie Fahrt haben. Zudem darf man eine Rettungsgasse nicht selbst zum Fahren benutzen. Doch gilt diese Regelung auch für Motorradfahrer oder dürfen sich Biker durch den Verkehr schlängeln?
Hohe Bußgelder bei Verstößen
Wer als Pkw-Fahrer eine Rettungsgasse zu seinem Vorteil nutzt, um im Stau schneller voranzukommen, muss mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro sowie mit zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es dabei zu einem Sachschaden, steigt das Bußgeld auf bis zu 320 Euro.
Durchschlängeln verboten!
Biker sind beim Thema „Rettungsgasse“ nicht außen vor, denn die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben „gilt selbstverständlich auch für Motorradfahrer“, sagt Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart im Gespräch mit Autobild. Außerdem verstoße das Durchfahren einer Rettungsgasse gegen das Rechtsüberholverbot, was außerorts mit 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert werden kann. In der Theorie könnten Motorradfahrer ganz links den Stau passieren, doch der schmale Streifen zwischen Leitplanke und anderen Verkehrsteilnehmern ist dafür nicht gemacht.
Kein Hitzefrei für Biker
Ein häufiger Grund der Motorradfahrer für ihr Durchmogeln durch stehenden Verkehr ist der Tatsache geschuldet, dass die Kombination von Helm, schwerer Montur und der heißen Maschine zu einem Hitzekollaps führen kann. Der Ruf der Biker-Lobby nach einer Ausnahmeregelung fand aber bislang kein Gehör.
"Das würde auch die Akzeptanz von Rettungsgassen komplett untergraben", so Lenhart. Könnten sich doch Motorräder beim Befahren der Rettungsgasse an der Unfallstelle stauen und Helfer behindern und wären so ein schlechtes Vorbild für die Autofahrer.
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Quelle: autobild.de